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       # taz.de -- Jahrestag des Hamas-Massakers: Warnung vor Gewaltbereitschaft
       
       > Am Montag jährt sich das Hamas-Massaker in Israel. Der Verfassungsschutz
       > warnt vor einer Zunahme israelfeindlicher und antisemitischer Proteste.
       
   IMG Bild: Gespannte Stimmung: Pro-palästinensische Demonstration im September in Berlin
       
       Berlin dpa/afp/epd | Vor dem Jahrestag des Hamas-Massakers in Israel warnt
       das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor einer Zunahme
       israelfeindlicher und antisemitischer Protesten. „Der Jahrestag könnte ein
       Trigger-Ereignis für weite Teile des Protestspektrums sein“, sagte
       BfV-Präsident Thomas Haldenwang. „Die aktuelle Lage birgt auch für bislang
       gemäßigte Akteure große Potenziale für Emotionalisierung, Polarisierung und
       Radikalisierung.“ Schwerpunkt der Proteste dürfte nach Einschätzung der
       Behörde Berlin sein.
       
       Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist alarmiert. „Wir blicken mit
       großer Sorge auf die kommenden Tage. Man konnte bereits in den vergangenen
       Tagen sehen, dass sich die Gewaltbereitschaft der propalästinensischen
       Szene auf unseren Straßen wieder verstärkt in Hass, Antisemitismus und
       Gewaltexzessen entlädt“, sagte Berlins GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Die
       jüngsten Entwicklungen zwischen Israel, dem Libanon und dem Iran werden
       seiner Ansicht nach Auswirkungen auf das Versammlungsgeschehen in Berlin
       haben.
       
       Der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, sagte dem Redaktionsnetzwerk
       Deutschland (RND), dass an dem Tag alle Sicherheitsbehörden in Deutschland
       einen „enormen Personalbedarf“ hätten. Man gehe robust und konsequent gegen
       Gewalttäter und Krawallmacher vor.
       
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rief zur Solidarität mit Jüdinnen
       und Juden auf. Seit dem 7. Oktober habe es in Deutschland einen deutlichen
       Anstieg antisemitischer Straftaten gegeben, teilte ihr Ministerium mit. Im
       Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt hat die Polizei demnach fast 8.500
       Straftaten der politisch motivierten Kriminalität registriert.
       
       Davon wurden 3.464 Straftaten als antisemitisch motiviert eingestuft.
       Meistens habe es sich dabei um [1][Sachbeschädigungen] und
       Volksverhetzungen gehandelt. Die allermeisten Taten entfielen auf den
       Bereich ausländische Ideologie (2.123). Dahinter folgten religiöse
       Ideologie (774), sowie rechts motivierte (322) und links motivierte Taten
       (87). Einige Delikte aus diesem Bereich konnten die Ermittler nicht
       zuordnen.
       
       ## Zahlreiche Demonstrationen zum Jahrestag
       
       Vor einem Jahr, am 7. Oktober 2023, hatten Terroristen der Hamas und
       anderer extremistischer Gruppen mehr als 1.200 Menschen in Israel getötet
       und etwa 250 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Dies war
       der Auslöser für den Gaza-Krieg. Zum Jahrestag, der am Montag ist, gehen
       insbesondere in Berlin wieder zahlreiche Gruppen und Demonstranten zur
       Unterstützung Israels oder der Palästinenser auf die Straße. Bereits am
       Wochenende vor dem Jahrestag stehen in der Hauptstadt zahlreiche
       Demonstrationen an.
       
       Die Berliner Polizei bereitet sich auf die vielen Kundgebungen vor – nicht
       auszuschließen ist dabei, dass es auch zu Tumulten und verbotenen
       Solidaritätsbekundungen mit den Hamas-Terroristen kommt. Die GdP erwartet
       eine „stadtweite, dynamische Lage“ erwartet. Allein am Jahrestag des
       Terroranschlags auf Israel werden rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten
       in der Hauptstadt die geplanten Demonstrationen absichern. „Unterstützung
       kommt dabei aus anderen Bundesländern und dem Bund“, wie ein Sprecher
       sagte.
       
       Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte: „Der
       barbarische Terrorangriff auf Israel hat nicht nur das israelische Volk,
       sondern auch uns in Berlin tief erschüttert. Heute werden noch immer
       Geiseln in den Tunneln der Hamas-Terroristen festgehalten. Deshalb fordern
       auch wir: Bring them home now!“
       
       Den „weltweiten Anstieg von Antisemitismus“ bezeichnete Wegner als
       beschämend. „Das werden wir in dieser Stadt nicht dulden. Berlin wird nie
       wieder zusehen, wenn Juden bedroht oder angefeindet werden.“ Mehrfach
       verurteilte der CDU-Politiker zuletzt Ausschreitungen und
       [2][Aggressivität] sowie die Unterstützung von Terrorregimen. „Niemand hat
       das Recht, in Berlin Straftaten zu verüben oder Steine und andere Dinge auf
       Polizeikräfte zu schmeißen“, so Wegner.
       
       ## DPG-Präsident distanziert sich von Teilen propalästinensischer
       Kundgebungen
       
       Der Präsident der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG), Nazih
       Musharbash, distanzierte sich von Teilen der propalästinensischen
       Kundgebungen. Wenn bei Demonstrationen Gesetze übertreten würden, dann sei
       das strafbar und werde nicht von der DPG unterstützt, sagte Musharbash im
       RBB-Inforadio. „Deshalb rufen wir von der Deutsch-Palästinensischen
       Gesellschaft zum Beispiel nicht zu Kundgebungen auf, weil wir diese Leute
       nicht dabeihaben wollen.“
       
       Das gelte sowohl für rechtsradikale Deutsche als auch für Islamisten. „Sie
       stören uns, und sie schaden unserer Sache. Die sind nicht Repräsentanten
       der großen Mehrheit, der friedlichen großen Mehrheit der Palästinenser in
       Deutschland.“
       
       Unterdessen ist der Veranstalter einer pro-palästinensischen Kundgebung vor
       dem Verwaltungsgericht Münster mit einem Eilantrag gegen die Untersagung
       der Parole „[3][From the river to the sea] (auf Deutsch: Vom Fluss bis zum
       Meer)“ gescheitert. Die versammlungsrechtliche Beschränkung der für den 6.
       Oktober in Münster angemeldeten Demonstration erweise sich nicht als
       offensichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht am Freitag und wies den
       Eilantrag ab (AZ: 1 L 873/24).
       
       Das Polizeipräsidium Münster hatte im Vorfeld für die für Sonntag
       angemeldete pro-palästinensische Versammlung ein Verbot des Rufes „From the
       river to the sea – Palestine will be free“ ausgesprochen. Es sah in dem
       Fall einen Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz
       gegeben. In seiner Begründung verwies die Polizei im Wesentlichen darauf,
       dass die Parole von den inzwischen verbotenen Vereinigungen Hamas und
       Samidoun im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird.
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 2. November 2023 ein
       Betätigungsverbot für die radikal-islamistischen Organisationen verhängt.
       
       Der Antragsteller aus Münster wandte dagegen ein, dass deutsche Gerichte
       mehrfach bestätigt hätten, dass der Ausruf der Parole „Vom Fluss bis zum
       Meer“ oder in anderer Sprache nicht strafbar sei. Ein pauschaler Verweis
       auf die Verfügung des Bundesinnenministeriums sei deshalb nicht
       ausreichend, um eine unmittelbare Gefahrenlage zu begründen, erklärte er.
       Seit mehr als elf Monaten organisiere er in Münster regelmäßig
       pro-palästinensische Veranstaltungen, ohne dass jemals ein antisemitischer
       Vorfall oder ein Gewaltakt aufgetreten sei, argumentierte er.
       
       Das sah das Verwaltungsgericht anders. Handele es sich bei der Parole um
       ein Kennzeichen der Hamas, liege die Annahme einer ausnahmsweise zulässigen
       Verwendung fern, heißt es in dem Beschluss. Es sei auch nicht ersichtlich,
       dass der Antragsteller sein zentrales Anliegen – „namentlich ein
       öffentlicher Diskurs über die Geschichte Palästinas“ – ohne die Verwendung
       des Slogans nicht hinreichend vorbringen könnte.
       
       Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann innerhalb der
       kommenden zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
       
       4 Oct 2024
       
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