URI:
       # taz.de -- Nutzerdaten von Online-Plattformen: EuGH schränkt Datenspeicherung ein
       
       > Laut EuGH dürfen Nutzerdaten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Das
       > Urteil habe Grundsatzcharakter, sagen Aktivisten.
       
   IMG Bild: Zufrieden mit dem Urteil: der österreichische Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems
       
       Brüssel rtr | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Verarbeitung
       bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch die Facebook-Mutter Meta einen
       Riegel vorgeschoben. „Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht
       sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt und ohne
       Unterscheidung nach ihrer Art verwenden“, schrieben die Richter in ihrem am
       Freitag veröffentlichten Urteil. Sie folgten damit der Empfehlung des
       Generalanwalts Athanasios Rantos vom April.
       
       Er sei zufrieden mit dem Urteil, sagte der österreichische
       Datenschutz-Aktivist und Kläger Maximilian Schrems der Nachrichtenagentur
       Reuters. „[1][Die Unternehmen müssen sich jetzt ein Lösch-Konzept] für die
       von ihnen gesammelten Daten überlegen und darüber nachdenken, welche Daten,
       die sie in den vergangenen Jahren gesammelt haben, behalten dürfen.“
       
       Katharina Raabe-Stuppnig, Juristin der von Schrems geleiteten
       Datenschutz-Gruppe „None Of Your Business“ (NOYB), wies darauf hin, dass
       die Entscheidung [2][Grundsatz-Charakter] habe. „Dieses Urteil gilt auch
       für alle anderen Online-Werbeunternehmen, die oft keine Verfahren zur
       Datenminimierung haben.“
       
       [3][Meta wies darauf hin, mehr als fünf Milliarden Euro in Datenschutz
       investiert zu haben.] Werbetreibenden sei es zudem nicht erlaubt, sensible
       Daten zu teilen. „Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten
       Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen,
       die Verwendung ihrer Daten zu steuern.“
       
       ## Sensible Daten für Werbezwecke genutzt
       
       Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten,
       insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt. Er hatte diese zwar
       bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht, sie aber nicht in seinem
       Facebook-Profil angegeben.
       
       Eine Analyse seiner von [4][Meta gespeicherten Daten] habe dennoch ergeben,
       dass sich daraus Rückschlüsse auf seine Homosexualität ziehen lassen.
       Außerdem habe er schon Jahre vor der Veranstaltung entsprechende Werbung
       erhalten, ergänzte Schrems im Gespräch mit Reuters.
       
       Schrems' Aussagen von der Podiumsdiskussion dürften zwar unter Einhaltung
       der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete
       Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. „Dieser Umstand allein
       berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die
       sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen.“
       
       4 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /KI-Training-bei-X/!6029998
   DIR [2] /Datenschutzskandal-bei-Tiktok/!5904545
   DIR [3] /Studie-von-Verbraucherorganisation/!5986662
   DIR [4] /Schaerfere-Schritte-gegen-Big-Tech/!6030997
       
       ## TAGS
       
   DIR Internetaktivistin
   DIR Datenschutz
   DIR EuGH
   DIR Social Media
   DIR Nutzerdaten
   DIR Polizei Niedersachsen
   DIR Schwerpunkt Meta
   DIR Schwerpunkt Überwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Polizeiarbeit im Smart Home: Mehr Schaden als Nutzen
       
       Die polizeiliche Auswertung von Smart-Home-Geräten ist ein gravierender
       Eingriff in die Privatsphäre, der weder notwendig noch verhältnismäßig ist.
       
   DIR Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: EuGH kippt Privacy Shield
       
       Die Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen in Zukunft
       schwieriger. Es ist ein Erfolg für den Datenschutzaktivisten Max Schrems.
       
   DIR Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Vorratsdatenspeicherung bleibt
       
       Vermutlich verstößt die anlasslose Massenspeicherung von Telekomdaten gegen
       EU-Recht. Doch Karlsruhe will die Einführung nicht stoppen.
       
   DIR Google öffnet sein Reklamenetz: Werbeindustrie kriegt Nutzerdaten
       
       Googles Reklamenetzwerk ist gigantisch: Millionen von Websites enthalten
       die so genannten Adsense-Anzeigen. Nun sollen auch dritte Parteien,
       darunter Werbeagenturen, Zugriff erhalten.