URI:
       # taz.de -- Bundesgericht zum Parken auf dem Gehweg: Kein Recht auf Falschparken
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht gibt Klägern recht, die gegen zugeparkte
       > Gehwege klagten. Die Behörde kündigt Konkretes an – und lässt wenig
       > folgen.
       
   IMG Bild: Schon lange ein Problem: Für Mensch mit Hund reicht der gute Meter Gehweg hier in der Bremer Neustadt. Für Rollis eher nicht
       
       Bremen taz | Es wird seit Jahren geduldet, nicht nur in Bremen, ist aber
       eigentlich verboten: das Parken auf dem Gehweg, auch aufgesetztes Parken
       genannt. Ein [1][Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig] macht nun
       klar: Die Behörde vor Ort darf dies nicht einfach so hinnehmen, ein
       Gewohnheitsrecht fürs Falschparken gibt es nicht. [2][Geklagt hatten
       mehrere Bremer*innen], die das Problem direkt vor ihrer Haustür haben.
       
       Das Gericht erkennt an, dass die klagenden Anwohner*innen Anspruch
       darauf haben, dass die Behörde etwas tut und das Verbot gemäß
       Straßenverkehrsordnung (StVO) letztlich auch durchsetzt. Weil ihre
       Ressourcen begrenzt seien, könne die Behörde aber mit einem Konzept für ein
       stadtweites Vorgehen in den am stärksten betroffenen Quartieren anfangen.
       
       Dass die Bremer Kläger*innen dadurch die Beeinträchtigungen vor der
       eigenen Haustür zunächst weiter dulden müssten, „belastet sie nicht
       unverhältnismäßig“, so das Leipziger Urteil. Zumindest, solange das Konzept
       „tatsächlich und nachvollziehbar“ umgesetzt werde.
       
       Der Umstand, dass die Behörde das Gehwegparken seit Jahren duldet, ändere
       nichts; „ein ‚Gewohnheitsrecht‘ auf Gehwegparken wird dadurch nicht
       begründet“. Die auf den Gehwegen abgestellten Autos „nehmen einen
       Verkehrsraum in Anspruch, der Fußgängern zugewiesen ist“.
       
       ## Unklar, wie viel Geweg übrig bleiben muss
       
       Das Gericht macht deutlich: „Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer
       an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens ist
       nicht schutzwürdig.“ Die langjährige generelle Duldung des Falschparkens
       könne allerdings erfordern, geplante Maßnahmen anzukündigen. Die Behörde
       müsse zudem die Auswirkungen „auf andere Straßen und deren Anwohner
       berücksichtigen“. Mögliche Maßnahme wäre etwa ein einseitiges Halteverbot,
       „das faktisch das Parken auf dem Gehweg verhindern würde.“
       
       Eine genaue Angabe, wie viel Gehweg übrig bleiben muss, machte das Gericht
       nicht. Erforderlich sei stets „eine Gesamtwürdigung der jeweiligen
       Umstände“ – etwa die Länge und Dauer der Engstelle und die Dichte vom
       Fußverkehr.
       
       [3][Von 2019 bis Sommer 2024 hatten sich mehrere Bremer*innen aus
       besonders zugeparkten Stadtteilen durch alle gerichtlichen Instanzen
       geklagt]. Ihr Ziel: die Verkehrsbehörde dazu zu bringen, gegen das
       Gehwegparken vorzugehen.
       
       Die Bürger*innen bekamen, mit gewissen Einschränkungen, Recht. Beide
       Parteien legten wiederholt Rechtsmittel ein; die damals noch grüne
       Verkehrssenatorin Maike Schaefer wohl, weil sie das Thema auf die
       bundespolitische Agenda heben wollte. Die Bürger*innen, weil ihnen der
       Spielraum missfiel, der der Behörde durch das Urteil eingeräumt worden war.
       Das Bundesverwaltungsgericht urteilte Anfang Juni, jetzt veröffentlichte
       es die Urteilsbegründung.
       
       Schon kurz nach der Verkündung im Juni verbuchte die neue
       Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal (SPD) das Urteil als Bestätigung für ihr
       „ganzheitliches, konzeptionelles Vorgehen“. Man habe zunächst die am
       stärksten belasteten Quartiere ermittelt, Straßen mit besonders geringer
       Restgehweg- und Fahrbahnbreite priorisiert.
       
       Seither gebe es vermehrt Kontrollen; hauptsächlich, um die
       Rettungssicherheit zu gewährleisten. Man verkündete, dass das Urteil
       endlich Rechtssicherheit im Umgang mit dem illegalen Gehwegparken schaffe –
       konkretere Pläne sollten erst nach der Veröffentlichung der
       Urteilsbegründung feststehen.
       
       Jetzt müssten also konkrete Pläne vorliegen. Man habe die Urteilsbegründung
       Ende September erhalten, heißt es nun aus dem Mobilitätsressort. Die
       Senatorin stehe nicht für ein Gespräch zur Verfügung. Man analysiere nun,
       was der Inhalt für Konsequenzen habe und werde „voraussichtlich im Laufe
       des Oktobers“ über konkrete Maßnahmen entscheiden. Auch das Innenressort
       ist beteiligt.
       
       Ende des Jahres wird dem Senat zudem eine Studie zur Machbarkeit vom
       Quartiersparken vorliegen. Sie soll feststellen, wo in besonders dichten
       Stadtteilen außerhalb des öffentlichen Raumes – etwa vor Supermärkten,
       Kirchen und Sportvereinen – Parkraum geschaffen werden kann.
       
       ## Schub für die Verkehrswende
       
       Für den Naturschutzbund BUND Bremen ist die Entscheidung ein „Schub für die
       längst überfällige Verkehrswende“. Mit ihrer Klage hätten die
       Bürger*innen eine Gerichtsentscheidung mit bundespolitischer Bedeutung
       herbeigeführt, sagt der Vorsitzende Dieter Mazur. „Politik und Behörden
       werden in Bremen, aber auch in vielen anderen deutschen Großstädten endlich
       Maßnahmen ergreifen müssen, um den Verkehrsraum neu zu ordnen.“
       
       Wie auch die Grünen-Fraktion betont Mazur, dass das Urteil eine gute
       Nachricht sei für Fußgänger*innen, Kinder, Menschen im Rollstuhl, mit
       Rollator oder Kinderwagen. Ralph Saxe, verkehrspolitischer Sprecher der
       Grünen, pocht auf eine zeitnahe Umsetzung durch den Senat. „Gleichzeitig
       müssen attraktive Alternativen wie Car- und Bikesharing gestärkt werden,
       um Mobilität im Quartier attraktiv zu gestalten.“
       
       10 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Illegales-Parken-auf-dem-Gehweg/!6015726
   DIR [2] /Bremen-will-Rettungswege-frei-machen/!5968423
   DIR [3] /Bremens-SPD-und-Gruene-im-Streit/!5917462
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alina Götz
       
       ## TAGS
       
   DIR Bremen
   DIR Öffentlicher Raum
   DIR Auto
   DIR Verkehrswende
   DIR Verkehr
   DIR Social-Auswahl
   DIR Wir retten die Welt
   DIR Gehwege
   DIR Verkehrswende
   DIR Verkehrswende
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Verkehrswende auf der Mobilitätsmesse: Euphorische Zukunft und dunkle Realität
       
       Nach „Beam-Me-Up-Feeling“ auf der Verkehrsmesse folgt die Pipi-Trübsal der
       realen Unterführung. Aber wo entlang geht's zur Zukunft?
       
   DIR Bremen will Rettungswege frei machen: Gelbe Karte für Gehwegparker
       
       Zwei Reifen auf der Straße, zwei auf dem Gehweg: Diese Art zu parken will
       Bremen nach und nach unterbinden. Ein Bundesurteil steht derweil noch aus.
       
   DIR Bremer Klimaschutzprogramm: Verhakt im Verkehr
       
       Als besonders ambitioniert gilt Bremens Klimaschutzziel. Dafür braucht es
       eine Verkehrswende. Doch was ist auf Bremens Straßen bislang passiert?
       
   DIR Bremens SPD und Grüne im Streit: Geh weg, Auto
       
       Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin
       kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach
       akzeptieren.