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       # taz.de -- Mobilitätsdatengesetz kommt: Daten für die bessere Verbindung
       
       > Das neue Gesetz soll die Bereitstellung von Verkehrsdaten erleichtern.
       > Unter anderem können bald Bus, Bahn oder Carsharing zentral gebucht
       > werden.
       
   IMG Bild: Bürger:innen finden zukünftig einfacher ÖPNV-Verbindungen oder Carsharing-Fahrzeuge
       
       Berlin dpa/taz | Reisende und Pendler in Deutschland sollen künftig von
       einer umfassenden Bereitstellung von Mobilitätsdaten in Echtzeit für den
       individuellen und öffentlichen Personenverkehr profitieren können. Das
       Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch [1][ein neues
       Mobilitätsdatengesetz], das unter anderem dazu beitragen soll, dass
       Bürger:innen zukünftig einfacher ÖPNV-Verbindungen oder
       Carsharing-Fahrzeuge und E-Roller finden und digital buchen können. Damit
       ist das Gesetz auch ein Baustein der Verkehrswende.
       
       Durch die [2][Freistellung von Mobilitätsdaten] sollen Navigationssysteme
       verbessert werden, etwa durch genauere Staumeldungen. Zudem geht es um
       verlässliche Informationen zu Verspätungen oder Ausfällen von Bussen und
       Bahnen sowie um die Verfügbarkeit von Taxis oder Parkplätzen.
       
       Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, das
       Mobilitätsdatengesetz schaffe die Grundlage für innovative, nachhaltige
       Mobilitätslösungen. „Angesichts der Prognosen, dass der Verkehr in unserem
       Land weiter zunehmen wird, müssen wir Daten klug nutzen, um Verkehre zu
       optimieren und unsere bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich
       zu nutzen.“
       
       Die Daten sollen über eine zentrale Plattform bereitgestellt werden. Dies
       soll den Reisenden ermöglichen, Informationen aus verschiedenen Quellen
       einfach zu vergleichen und die für sie beste Option zu wählen.
       
       ## Verbraucherschützer wollen Anonymisierung der Daten
       
       Bei Verkehrsunternehmen war das neue Gesetz teils umstritten. Flixbus etwa
       argumentierte, dass mit den neuen Vorschriften Geschäftsgeheimnisse
       öffentlich werden – etwa die Auslastung bestimmter Fahrstrecken. Der
       aktuelle Kabinettsentwurf räumt den Dateninhabern nun das Recht ein,
       Informationen und Daten zurückzuhalten, die Betriebs- und
       Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beweislast liegt allerdings beim
       Dateninhaber.
       
       Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Gesetzesentwurf
       und fordert, dass Daten offen bereitgestellt werden müssen. „Der
       Open-Data-Ansatz ist ein elementarer Baustein im Mobilitätsdatengesetz.
       Diese Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht aufgeweicht
       werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise fordern. Das
       würde Innovation verhindern“, sagt Marion Jungbluth vom vzbv.
       
       Der vzbv kritisiert allerdings, dass im Gesetz nur Daten berücksichtigt
       werden, die heute auch schon bereitgestellt werden müssten, aufgrund
       verschiedener gesetzlicher Pflichten. Wichtige neue Datenquellen würden
       weiterhin ausgeschlossen, zum Beispiel Fahrzeugdaten. Diese würden zum
       Beispiel Informationen geben, wie hoch etwa die Auslastung im Bus ist. Hier
       fordern die Verbraucherschützer Nachbesserungen von der Bundesregierung.
       Außerdem fordern sie „konkrete Anforderungen an die [3][Anonymisierung von
       Fahrzeugdaten]“.
       
       2 Oct 2024
       
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