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       # taz.de -- Ryanair-Betriebsrat am BER: Mitbestimmung an Bord
       
       > Ryanair scheitert auch in zweiter Instanz, einen Betriebsrat am Flughafen
       > BER zu verhindern. Der Kampf ist damit jedoch noch nicht vorbei.
       
   IMG Bild: Über den Wolken, aber nicht über dem Gesetz: Ryanair muss seinen Mitarbeiter*innen einen Betriebsrat ermöglichen
       
       Berlin taz | Auf dem Richterpult liegen am Dienstagvormittag gleich mehrere
       dicke Aktenordner. Die vielen Unterlagen zeugen von einem langen
       Rechtsstreit: Seit 2018 kämpfen die Beschäftigten der Billigfluglinie
       Ryanair [1][für einen Betriebsrat] am Hauptstadtflughafen BER. Am Dienstag
       sind sie diesem einen großen Schritt nähergekommen: Das
       Landesarbeitsgericht wies den Antrag des Unternehmens, das in Deutschland
       unter der Tochtergesellschaft Malta Air firmiert, ab.
       
       Im Kern ging es um die Frage, ob der Standort von Ryanair am BER ein
       selbstständiger und damit betriebsratsfähiger Betriebsteil der
       Fluggesellschaft ist, die ihren Hauptsitz in Dublin in Irland hat. Rund 50
       Pilot*innen und 170 Mitarbeiter*innen des Kabinenpersonals von
       Ryanair arbeiten am BER.
       
       Ihre Anweisungen erhalten sie laut der Gewerkschaft Verdi von einem „Base
       Captain“ beziehungsweise „Base Supervisor“. Ryanair wiederum behauptet,
       dass alles zentral aus Dublin gesteuert werde und die Strukturen vor Ort
       nur Informationen weitergeben würden. Die Belege der Gewerkschaft für
       Anweisungen tat die Ryanair-Anwältin als „gut gemeinte Ratschläge“ ab.
       
       Die von Verdi organisierten [2][Versammlungen zur Wahl] eines
       Wahlvorstands, der die Betriebsratswahlen durchführen soll, waren in den
       Augen von Ryanair daher unzulässig. Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den
       Antrag auf Abbruch der Wahlen jedoch zurückgewiesen. Die Airline ging
       daraufhin in die nächste Instanz – und erlitt nun erneut eine Niederlage.
       
       ## Verfahren geht in die nächste Instanz
       
       Möglich wurden die Wahlen durch die [3][„Lex Ryanair“] aus dem Jahr 2018.
       Sie beinhaltete eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, das bis dato
       bei Fluggesellschaften eine Betriebsratsgründung nur dann erlaubt hatte,
       wenn das Unternehmen über einen Tarifvertrag verfügte – was bei Ryanair
       nicht der Fall ist. Durch die Verweigerung eines Tarifvertrages konnten
       Fluggesellschaften also die Gründung von Betriebsräten verhindern. Dem
       schob der Gesetzgeber einen Riegel vor.
       
       Für den Richter am Landesarbeitsgericht ist daher klar, dass es sich in
       diesem Fall um eine „planwidrige Regelungslücke“ handelt. Das bedeutet,
       dass der Gesetzgeber die Situation versehentlich nicht geregelt hat. „Das
       Gesetz ist nicht so optimal, wie es sein könnte“, so der Richter.
       Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht: In nächster Instanz
       wird sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Fall beschäftigen.
       
       Für den Rechtsanwalt von Verdi, Daniel Weidmann, ist das Urteil dennoch
       „eine historische Entscheidung“. Der Fall sei in der Rechtsprechung bislang
       einmalig. „Das hat große Auswirkungen in der Luftverkehrsbranche“, so
       Weidmann. Ryanair betreibt neben dem BER auch Standorte in Köln, Weeze,
       Hahn, Baden-Baden, Nürnberg und Memmingen.
       
       Auch für andere Branchen sei die Entscheidung wegweisend. Denn anderenfalls
       hätten Unternehmen einfach ihre Personalabteilungen ins Ausland verlegen
       können, um die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern. Dieser „Angriff auf
       die Betriebsverfassung“ sei abgewehrt worden. „Für die Arbeitsbedingungen
       der Beschäftigten ist das ein guter Tag.“
       
       ## Wahlvorstand muss neu gewählt werden
       
       Auch Verdi-Gewerkschaftssekretär Dennis Dacke zeigte sich erleichtert: „Die
       Beschäftigten von Ryanair haben jahrelang dafür gekämpft und wir freuen
       uns, dass der Betriebsrat nun in greifbarer Nähe ist.“ Das sei bei Ryanair
       auch bitter nötig: „In diesem Betrieb finden die Beschäftigten kein Gehör“,
       so Dacke. Dieses Gefühl der Wehrlosigkeit habe nun ein Ende.
       
       Bis es so weit ist, wird es allerdings noch etwas dauern. Denn in einem
       anderen Punkt gab der Richter Ryanair recht: Die Wahl des derzeitigen
       Wahlvorstands wurde für ungültig erklärt. Der Grund: Sie fanden nicht in
       der Nähe des BER, sondern in den Räumlichkeiten von Verdi am Ostbahnhof
       statt. Nur 14 der 220 Mitarbeiter*innen waren erschienen. Es sei nicht
       auszuschließen, dass der Versammlungsort Einfluss auf den Ausgang der Wahl
       hatte, so das Gericht. Verdi will nun rasch eine neue Wahl einberufen.
       
       15 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Streit-um-Leiharbeit-bei-Ryanair/!5545912
   DIR [2] https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++74922526-98d5-11ed-929e-001a4a16012a
   DIR [3] /Arbeitsbedingungen-bei-Ryanair/!5539593
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marie Frank
       
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