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       # taz.de -- Thüringer Verfassungsgerichtshof: Weg frei für Änderung der Wahlregeln
       
       > Eine Eilklage der CDU beim Thüringer Verfassungsgericht hatte Erfolg. Der
       > Thüringer Landtag setzt indes seine erste Sitzung fort.
       
   IMG Bild: Hat bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags die Rechte der Abgeordneten verletzt: Jürgen Treutler
       
       Freiburg taz | Der Thüringer Landtag darf die Regeln für die Wahl einer
       Landtagspräsident:in noch vor der Wahl verändern. Das entschied der
       Thüringer Verfassungsgerichtshof am späten Freitagabend. Erfolg hatte damit
       ein Eilantrag der CDU-Fraktion gegen den Alterspräsidenten des Landtags
       Jürgen Treutler (AfD).
       
       Nach der Landtagswahl vom 1. September stellt die AfD im Thüringer Landtag
       die stärkste Fraktion. Nach der bisherigen Geschäftordnung des Landtags hat
       die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für die Landtagspräsident:in. Die
       AfD schlug die Abgeordnete Wiebke Muhsal vor. Die anderen Fraktionen (CDU,
       BSW, Linke und SPD) wollen jedoch eine AfD-Landtagspräsident:in verhindern.
       Sie befürchten, dass das eigentlich überparteiliche Amt für
       rechtsextremistische Politik missbraucht wird.
       
       Eigentlich dürfte es leicht sein, eine AfD-Landtagspräsident:in zu
       vermeiden, denn die AfD hat trotz ihres Vorschlagsrechts ja keine Mehrheit
       im Landtag und die anderen Abgeordneten sind nicht verpflichtet,
       AfD-Politiker:innen zu wählen. Allerdings war bisher unklar, wie es
       weiterginge, wenn der Personalvorschlag der AfD nicht gewählt würde. Können
       dann auch andere Fraktionen Vorschläge machen oder kann nur die AfD weitere
       Abgeordnete zur Wahl stellen? Über diese Verfahrensfrage hätte der
       Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler, entscheiden müssen. Zufällig
       ist Treutler auch ein AfD-Abgeordneter. Deshalb bestand die Sorge, dass er
       Kandidaturen anderer Fraktionen gar nicht zulässt und dass der Landtag am
       Ende ohne Präsident:in dasteht, also nicht arbeitsfähig ist.
       
       CDU und BSW haben deshalb bereits am 19. September einen Änderungsantrag
       zur Geschäftsordnung des Landtags gestellt. Danach soll die AfD ihr
       Vorschlagsrecht für die Landtagspräsident:in verlieren. Vielmehr
       sollen alle Fraktionen Vorschläge für das Amt machen können, vom ersten
       Wahlgang an. Die CDU hat bereits angekündigt, dass sie dann ihren
       Abgeordneten Thadäus König vorschlagen wird. Die anderen Fraktionen (außer
       der AfD) haben erklärt, dass sie König wählen würden.
       
       ## Erste Sitzung verlief chaotisch
       
       Die erste Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag [1][verlief jedoch
       chaotisch]. Alterspräsident Jürgen Treutler versuchte, gegen die Mehrheit
       der Abgeordneten seine Vorstellung vom Ablauf der Sitzung durchzusetzen und
       wies Anträge der Abgeordneten, unter anderem auf Feststellung der
       Beschlussfähigkeit des Landtags, mehrfach als unzulässig ab.
       
       Treutler argumentierte, dass Anträge zur Tagesordnung und zur
       Geschäftsordnung erst möglich seien, wenn die Landtagspräsident:in
       gewählt und somit der Landtag konstituiert ist. Er machte damit deutlich,
       dass er über den Antrag zur Änderung des Wahlverfahrens nicht vor der Wahl
       der Landtagspräsident:in abstimmen lassen würde. Die AfD hielt den
       Änderungsantrag von CDU und BSW zudem inhaltlich für verfassungswidrig. Es
       bestehe ein Gewohnheitsrecht mit Verfassungsrang, dass die stärkste
       Fraktion die Landtagspräsident:in stellen darf.
       
       Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen und informellen Verhandlungen
       kündigte die CDU-Fraktion am Donnerstag um 16.15 Uhr an, dass sie beim
       Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar eine einstweilige Anordnung
       beantragen wird. Der Schritt war erwartet worden – auch bei den Thüringer
       Verfassungsrichter:innen. Diese begannen am Freitag sofort mit den
       Beratungen und veröffentlichten ihren 36-seitigen Beschluss, der der taz
       vorliegt, bereits am späten Freitagabend.
       
       Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass Alterspräsident Treutler die
       Rechte der Thüringer Abgeordneten verletzt hatte. Er habe nur eine dienende
       Rolle und keine Befugnis, Anträge der Abgeordneten einfach als unzulässig
       abzulehnen. Die Sitzung des Landtags müsse deshalb an diesem Samstag mit
       der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags und der Abstimmung
       über die Tagesordnung fortgesetzt werden.
       
       ## Richter:innen verweisen auf Parlamentsautonomie
       
       In der Begründung verweisen die Richter:innen auf die
       Parlamentsautonomie. Der Landtag könne mit Mehrheit selbst entscheiden, wie
       er seine konstituierende Sitzung gestaltet. Er könne dabei auch selbst die
       Reihenfolge der Verfahrensschritte festlegen. Besonders wichtig: Der
       Landtag kann auch das Wahlverfahren für die Landtagspräsident:in
       ändern, bevor die Wahl stattfindet.
       
       Das heißt: Die Abgeordneten können in der Geschäftsordnung das
       Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion, also der AfD, vor der Wahl
       streichen, so dass der CDU-Abgeordnete König vorgeschlagen und gewählt
       werden kann. Es ergebe sich weder aus der Verfassung noch aus
       Gewohnheitsrecht, dass die Parlamentspräsident:in der größten
       Fraktion angehören muss, so die Richter:innen. Die Abgeordneten könnten den
       bisherigen „Parlamentsbrauch“ einfach ändern. (Az.: VerfGH 36/24)
       
       Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs fiel einstimmig. Die
       AfD hatte allerdings keinen der neun Richter:innen vorgeschlagen. Am
       heutigen Samstag wird die Sitzung des Landtags um 9.30 Uhr fortgesetzt.
       
       28 Sep 2024
       
       ## LINKS
       
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