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       # taz.de -- Verfassungsgericht Thüringen: Schwere Niederlage für die AfD
       
       > Erfolg der Thüringer CDU. Das Landesverfassungsgericht verfügt, dass der
       > AfD-Alterspräsident Anträge zur Tagessordnung zulassen muss.
       
   IMG Bild: Finger hoch für den Geschäftsordnungenantrag: Andreas Bühl (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer, am Donnerstag im Landtag
       
       Berlin taz | Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über
       den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem
       Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. Die höchsten
       Thüringer Richter erließen auf CDU-Antrag eine einstweilige Anordnung, an
       die sich der Alterspräsident halten muss.
       
       [1][Laut einer Mitteilung des Gerichtes, die am späten Freitagabend
       veröffentlicht wurde], ist der Alterspräsident „insbesondere verpflichtet,
       in der konstituierenden Sitzung des neu gewählte Landtages bereits vor der
       Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur
       Abstimmung zu stellen“.
       
       Die Thüringer Verfassung treffe „keine Regelung zur Reihenfolge der
       einzelnen Konstituierungshandlungen“, heißt es weiter in der
       Gerichtsmitteilung. „Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des
       Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu
       erfolgen hat.“
       
       Damit hat das Gericht in den entscheidenden Punkten der klagenden CDU recht
       gegeben. [2][AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler hatte sich bei der
       Auftaktsitzung am Donnerstag beständig geweigert,] Geschäftsordnungsanträge
       zur Abstimmung zu stellen. Treutlers [3][peinliches Verhalten] war
       allgemein als unseriös, verfassungswidrig und Tiefpunkt der Demokratie
       kritisiert worden.
       
       Die AfD wollte so durchsetzen, dass erst ein Landtagspräsident gewählt
       wird, bevor die Geschäftsordnung geändert wird. Die sieht in ihrer
       bisherigen Fassung vor, dass zunächst nur die stärkste Fraktion einen
       Kandidaten als Landtagspräsident vorschlagen darf. Das ist seit der Wahl am
       1. September die AfD. Die Rechtsextremen interpretieren die
       Geschäftsordnung so, dass nur sie auch für alle weiteren Wahlgänge
       Kandidat:innen vorschlagen dürfen.
       
       CDU und BSW hatten im Landtag beantragt, die Geschäftsordnung so zu
       verändern, dass auch andere Fraktionen Kandidat:innen benennen dürfen.
       Das würde ermöglichen, einen Landtagspräsidenten der AfD zu verhindern.
       
       Die Sitzung des Landtags war [4][am Donnerstag nach stundenlangen Tumulten
       unterbrochen worden], damit das Verfassungsgericht über die Blockadehaltung
       der AfD befinden kann. Sie soll am Samstag um 9.30 Uhr fortgesetzt werden.
       
       27 Sep 2024
       
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