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       # taz.de -- Kündigung bei nachgezahlten Mietschulden: Kein Erbarmen wegen CDU und FDP
       
       > Auch wenn Mietschulden nachgezahlt werden, kann der Vermieter kündigen.
       > Für eine Reform der Praxis bräuchte es eine CDU- und FDP-freie Regierung.
       
   IMG Bild: Trotz beglichener Mietschulden: Vermieter können ihren Mietern weiterhin kündigen
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Auffassung bekräftigt, dass säumige
       Mieter auch dann ordentlich gekündigt werden können, wenn sie binnen der
       gesetzlichen Schonfrist von zwei Monaten die Mietschulden nachzahlen. Die
       Nachzahlung beseitige nur eine fristlose Kündigung.
       
       Dieses Urteil hat eigentlich keinen Nachrichtenwert. Denn der BGH hat schon
       oft so entschieden. Allerdings muss er das immer wieder tun, weil eine
       Mietrechtskammer am Landgericht Berlin ihm partout nicht folgen will – und
       die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt, wenn die fällige Miete in
       der Schonfrist nachgezahlt wird.
       
       Die Berliner Richter:innen haben gute Argumente: Was bringt eine
       gesetzliche Schonfrist, die [1][Obdachlosigkeit] vermeiden soll, wenn sie
       durch eine parallele ordentliche Kündigung einfach ausgehebelt werden kann?
       Wenig stimmig ist es auch, dass die Jobcenter gesetzlich verpflichtet sind,
       [2][Mietschulden] zu übernehmen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, obwohl
       dies letztlich gar nicht gelingen kann.
       
       Andererseits gibt es auch wichtige Unterschiede zwischen fristloser und
       ordentlicher Kündigung. Bei einer Kündigungsfrist von (je nach Mietdauer)
       bis zu zwölf Monaten kann eher eine neue Wohnung gefunden werden, als wenn
       man sofort auf der Straße steht.
       
       ## Breite Zustimmung für Reform
       
       SPD, Grüne, Linke und auch die AfD sind schon seit Langem für eine
       gesetzliche Klarstellung, dass Schonfristzahlungen auch ordentliche
       Kündigungen unwirksam machen. Es passiert aber nichts, weil stets entweder
       die CDU/CSU oder die FDP an der Regierung mitbeteiligt ist. Im Bundesrat
       gab es Initiativen von Brandenburg, Berlin und zuletzt Hamburg, die alle
       versandeten.
       
       Auch die Ampelkoalition wollte prüfen, ob sie bei der Schonfristregelung
       nachsteuern muss. Doch wieder passierte nichts. Nicht einmal ein
       Eckpunktepapier wurde vorgelegt. Denn federführend ist [3][Justizminister
       Marco Buschmann] von der FDP, der mieterfreundliche Gesetzesänderungen
       ähnlich wichtig findet wie ein Tempolimit auf Autobahnen. Es ist ein neues
       Kapitel im Fortsetzungsdrama der „progressiven“ Ampelkoalition.
       
       25 Oct 2024
       
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