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       # taz.de -- Linken-Politiker zieht vor BGH: Klage gegen rechte Trittbrettfahrer
       
       > Der Linken-Abgeordnete Sören Pellmann verlangt von Rechtsextremisten
       > Schadensersatz. Jetzt zieht er mit seiner Forderung vor den
       > Bundesgerichtshof.
       
   IMG Bild: Auf dem Augustusplatz in Leipzig: Bundestagsabgeordneter und Anmelder der Demo Sören Pellmann
       
       Berlin taz | Können Politiker:innen, die vom politischen Gegner vereinnahmt
       werden, Schadensersatz verlangen? Diese Grundsatzfrage muss bald der
       Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Es geht um eine Klage des
       Linken-Abgeordneten Sören Pellmann gegen die rechtsextremistische
       Kleinpartei Freie Sachsen.
       
       Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Konflikt unter Populist:innen im
       Sommer 2022. Damals stiegen die Energiepreise massiv, nicht zuletzt, weil
       Russland die Gaslieferungen nach Europa stark drosselte.
       Rechtsextremistische [1][Parteien wie die Freien Sachsen] machten dafür
       jedoch die Bundesregierung verantwortlich und kündigten einen „heißen
       Herbst“ an. Die [2][Linke wollte beim Protest nicht zurückstehen], der
       Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann rief deshalb in Leipzig zu einer
       Kundgebung unter dem Motto „Heißer Herbst gegen soziale Kälte“ auf. Darauf
       meldeten die Freien Sachsen am selben Tag ebenfalls auf dem Leipziger
       Augustusplatz eine eigene Kundgebung an, „Gemeinsam gegen die da oben“.
       
       Der juristische Streit bezieht sich auf die Demo-Ankündigung der Freien
       Sachsen, in der sie versuchten, die Pellmann-Kundgebung für sich zu
       vereinnahmen. Auf Telegram behaupteten die Rechtsextremisten, dass hier die
       gesamte Opposition „gemeinsam gegen die Energie- und Sanktionspolitik der
       Regierung auf die Straße“ gehe. Quasi als Beleg veröffentlichten die Freien
       Sachsen eine Rednerliste: Neben ihrem Vorsitzenden Martin Kohlmann und
       anderen Rechtsextremisten wurden auch Sören Pellmann und Gregor Gysi
       aufgelistet.
       
       Noch vor dem Tag der beiden Kundgebungen erwirkten Pellmann und Gysi eine
       einstweilige Verfügung des Landgerichts Leipzig. Die Freien Sachsen durften
       für ihre Kundgebung nicht mehr mit Pellmanns Namen werben.
       
       ## Oberlandesgericht lehnt ab
       
       In einer weiteren Klage verlangte Pellmann von den Freien Sachsen aber auch
       Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Dies soll präventiv
       künftige Vereinnahmungsversuche entmutigen. Beim Landgericht Leipzig hatte
       der Linken-Abgeordnete im Dezember 2023 auch Erfolg.
       
       Doch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte im April 2024 Pellmanns
       Klage ab. Die Vereinnahmung seines Namens durch die Freien Sachsen sei zwar
       rechtswidrig gewesen, aber keine „schwerwiegende“ Verletzung seiner
       Persönlichkeitsrechte. Die Vereinnahmung des politischen Gegners gehöre zum
       politischen Geschäft und rechtfertige keinen Schadensersatz.
       
       Pellmann, der [3][inzwischen Co-Vorsitzender der Linken-Gruppe im Bundestag
       ist], gab aber nicht auf und ging in die Revision zum BGH; die
       Revisionsbegründung liegt der taz vor. Darin argumentiert Anwalt Matthias
       Siegmann, dass die Vereinnahmung von Pellmanns Namen nicht weniger schwer
       wiege, weil sie im politischen Meinungskampf erfolgte, sondern dies die
       Verletzung des Persönlichkeitsrechts sogar vertiefe. Die Vereinnahmung
       durch den politischen Gegner gefährde nämlich die Glaubwürdigkeit eines
       Politikers, insbesondere wenn ein Linker durch Rechtsextremisten benutzt
       wird. „Beide könnten mit ihren politischen Überzeugungen und Inhalten nicht
       weiter auseinanderliegen“, schreibt Anwalt Siegmann.
       
       Die mündliche Verhandlung des BGH wird wohl erst nächstes Jahr stattfinden.
       
       23 Sep 2024
       
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