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       # taz.de -- Karlsruhe zum BKA-Gesetz: Verhältnismäßig kompliziert
       
       > Karlsruhe ist das Gesetz zur BKA-Datenbank zu unpräzise. Es ist wichtig,
       > nach der Verhältnismäßigkeit zu fragen, auch wenn es Gesetze komplexer
       > macht.
       
   IMG Bild: Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung zum Bundeskriminalamtsgesetz
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat [1][erneut das BKA-Gesetz beanstandet.]
       Nach einem Grundsatzurteil 2016 ging es diesmal um eher punktuelle Fragen.
       So soll nicht jeder Beschuldigte aus einem Strafverfahren ohne Weiteres in
       einer BKA-Datenbank landen können. Karlsruhe verlangt eine ausdrückliche
       „Negativprognose“ zur strafrechtlichen Zukunft der Person.
       
       Das Urteil arbeitet weiter an der Ausgestaltung des deutschen Polizeirechts
       unter dem großen Leitbild der Verhältnismäßigkeit. Das ist einerseits zu
       begrüßen. Wir alle wollen eine Polizei, die nicht mit Kanonen auf Spatzen
       schießt, die nicht willkürlich handelt und die ihre Ressourcen auf das
       Wesentliche konzentriert.
       
       Allerdings befremdet es etwas, wenn Gesetze wie das BKA-Gesetz, die man
       auch als Jurist kaum noch verstehen kann, beanstandet werden, weil sie
       nicht genug bedacht, ausformuliert und klein geregelt haben. Natürlich ist
       es besser, wenn die Bedingungen für einen Grundrechtseingriff im Gesetz
       nachzulesen sind und nicht nur in geheimen Verwaltungsvorschriften oder in
       Gerichtsurteilen stehen.
       
       Mal sehen, wie der Bundestag die nun von Karlsruhe geforderte
       „Negativprognose“ regelt. Vermutlich so, dass mindestens fünfzehn Aspekte
       zu berücksichtigen sind und am Ende die Polizist:innen doch machen
       können, was sie für verhältnismäßig halten. Man kann nur hoffen, dass die
       superdifferenzierten Karlsruher Urteile wenigstens eine allgemeine
       Sensibilisierung bewirken und nicht nur Unverständnis, Resignation und
       Trotz bewirken. Denn auf den Umgang der Polizist:innen mit dem
       Polizeirecht kommt es ja nicht zuletzt an.
       
       ## Weniger Orientierung für Betroffene
       
       Auch für die Bürger:innen ist unter dem Strich nicht viel gewonnen.
       Selbst wenn sie am Ende weniger häufig in BKA-Dateien landen, wissen sie
       nicht, wer wann was über sie speichert, auswertet und weitergibt. Und je
       komplizierter die Polizeigesetze sind, desto weniger bieten sie den
       Bürger:innen Orientierung.
       
       Es ist das Elend der Verhältnismäßigkeit, dass sie in jedem Moment einen
       guten Ausgleich der Interessen verlangt, ihre Signale dann aber eher diffus
       und vage sind.
       
       2 Oct 2024
       
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