URI:
       # taz.de -- Equal-Pay-Gerichtsprozess: Frau verklagt Daimler
       
       > Eine Abteilungsleiterin bekommt 20 Prozent weniger Gehalt als ihr
       > direkter Kollege im gleichen Betrieb. Jetzt wehrt sie sich vor Gericht.
       
   IMG Bild: Der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen ist oft noch eklatant
       
       Berlin taz | Fast 30 Jahre ist sie bei Daimler angestellt, inzwischen
       Abteilungsleiterin, zwei Mal war sie in Elternzeit. Ihr Monatsgehalt liegt
       fast 20 Prozent unter dem Durchschnittsgehalt der männlichen
       Vergleichsgruppe des Unternehmens. Das ist über die Frau bekannt, deren
       Klage gegen ihren Arbeitgeber am Dienstag vor dem Stuttgarter
       Landesarbeitsgericht verhandelt wird.
       
       Denn die Frau, die bis zu Prozessbeginn öffentlich nicht identifizierbar
       sein möchte, will diese Gehaltsunterschiede nicht hinnehmen. Seit 2017 gilt
       hierzulande das [1][Entgelttransparenzgesetz], das im Kern verspricht, was
       selbstverständlich klingt: gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Trotzdem ist
       es bis heute üblich, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige
       Arbeit verschieden bezahlt werden. Der bundesweite Unterschied zwischen den
       Geschlechtern liegt bei rund 7 Prozent – für dieselben Jobs, bei demselben
       Arbeitsumfang, derselben Qualifikation.
       
       Die ehemalige Daimler AG spaltete sich 2021 in Daimler Truck und
       Mercedes-Benz, die Klägerin arbeitet seitdem bei Daimler Truck. In keinem
       der beiden Unternehmen existiere ein transparentes und objektiv
       nachvollziehbares Entgeltsystem für Führungskräfte auf der Stufe der
       Klägerin, so die [2][Gesellschaft für Freiheitsrechte] (GFF), die die Klage
       der Frau unterstützt. „Die Vorgesetzten entscheiden frei darüber, wie das
       vorhandene Budget auf die Abteilungsleiter*innen verteilt wird“, sagt
       Sarah Lincoln, die Verfahrenskoordinatorin der GFF.
       
       ## Unterschiede von fast 70 Prozent
       
       Dadurch wiesen die Gehälter der mehr als 200 Abteilungsleiter*innen, die
       auf der Stufe der Klägerin beschäftigt seien, im Jahr 2022 Unterschiede von
       fast 70 Prozent auf. Neben der Klägerin gegen Daimler Truck gebe es derzeit
       sechs weitere Klagen von Frauen aufgrund von Gehaltsdiskriminierung gegen
       den Konzern, so die GFF. „Lohndiskriminierung ist beim Daimler-Konzern ein
       strukturelles Problem in allen Entgeltgruppen.“
       
       Das Entgelttransparenzgesetz besagt, dass Beschäftigte in Unternehmen mit
       mehr als 200 Mitarbeitenden Anspruch darauf haben, den Medianwert des
       Entgelts der männlichen Vergleichsgruppe zu erfahren. Der Median liegt in
       der Mitte einer nach Größe sortierten Zahlenreihe. Die Daimler AG ging bei
       der Veröffentlichung mit gutem Beispiel voran, so die GFF: 2018 richtete
       das Unternehmen ein Tool ein, mit dem jedeR Beschäftigte das Gehalt der
       jeweiligen Vergleichsgruppe einsehen kann.
       
       Bei der Klägerin zeigte sich sogar, dass ihr Gehalt, wenn weitere Bezüge
       wie virtuelle Aktien einberechnet wurden, zum Teil sogar bis fast 40
       Prozent unterhalb dem ihrer männlichen Vergleichsgruppe lag. Zudem
       bestätigte sich, dass sie auch weniger als ihr direkter, gleich
       qualifizierter Kollege verdient, der noch dazu gleich lang im Unternehmen
       arbeitet wie sie selbst.
       
       ## Ein fünfstelliger Betrag
       
       Seit 2021 nun klagt die Frau auf gleiche Entlohnung wie der Kollege,
       mittlerweile in zweiter Instanz. Im November 2023 verurteilte das
       Stuttgarter Arbeitsgericht in erster Instanz zwar Daimler Truck: darauf,
       der Klägerin die Differenz zum Medianentgelt der männlichen
       Vergleichsgruppe zu zahlen – einen fünfstelligen Betrag für einen Zeitraum
       von fünf Jahren.
       
       Die Differenz zum Gehalt ihres direkten Kollegen sprach das Gericht ihr
       jedoch nicht zu. Der Grund: Von Lohndiskriminierung betroffene Frauen
       könnten höchstens eine Anpassung an das Medianentgelt der männlichen
       Vergleichsgruppe fordern, jedoch kein konkretes Gehalt, so das Gericht.
       Sowohl die Klägerin als auch Daimler Truck hatten gegen dieses Urteil
       Berufung eingereicht. Seitdem war auch die GFF mit ins Verfahren
       eingestiegen.
       
       „Daimler gelingt es nicht, die Gehaltsdifferenz stichhaltig zu begründen“,
       sagt Anwältin Sarah Lincoln. „Unter anderem wird der Klägerin schlechte
       Leistung vorgeworfen. Allerdings wurde ihre Arbeit sowohl im internen
       Feedbacksystem wie auch von ihren Vorgesetzten immer als gut bis sehr gut
       bewertet.“ Erst seitdem die Klägerin versuche, ihren Anspruch auf
       Lohngleichheit durchzusetzen, stelle das Unternehmen ihre Leistungen
       infrage, so Lincoln.
       
       ## Objektiv und nachvollziehbar
       
       Aus Sicht der GFF ist sowohl durch das Entgelttransparenzgesetz als auch
       durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klar, dass Gehaltsunterschiede
       durch objektive und nachvollziehbare Kriterien wie Berufserfahrung
       begründet sein müssen. „Es ist am Arbeitgeber, zu beweisen, dass es für
       diese Ungleichbehandlung sachliche Gründe gibt, die nicht ans Geschlecht
       anknüpfen“, sagt Lincoln. Verhandlungsgeschick oder höhere Lohnforderungen
       seien dabei keine gültigen Kriterien, ebenso wenig wie eine Beschäftigung
       in Teilzeit.
       
       Es überrasche sie deshalb nicht, dass die Begründungen von Daimler zum
       konkreten Fall sehr vage blieben, so Lincoln. So trage das Unternehmen etwa
       vor, dass das mittlere Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe deshalb
       generell höher sei, weil Frauen bei Daimler schneller aufstiegen und damit
       kürzer auf den einzelnen Leitungsebenen verbleiben würden. Allerdings könne
       Daimler nicht belegen, dass es eine besonders hohe Quote von Frauen auf
       Leitungspositionen gebe – und ebenso wenig, dass die männlichen
       Vergleichspersonen länger auf Führungspositionen beschäftigt seien als die
       Klägerin, die seit mehr als 15 Jahren Abteilungsleiterin sei.
       
       Der GFF zufolge steht die bisherige Rechtssprechung des Stuttgarter
       Arbeitsgerichts nicht in Einklang mit der des Bundesarbeitsgerichts und des
       Europäischen Gerichtshofs. Beide hätten bereits dargelegt, dass der
       Arbeitgeber konkrete Gehaltsunterschiede bei Vergleichspersonen begründen
       müsse. „Wir streiten hier für die wichtige Klarstellung, dass Frauen sich
       beim Gehalt nicht mit Mittelmaß zufriedengeben müssen“, so Lincoln. Es
       brauche eine Klarstellung, dass Gehaltsunterschiede nur mit gerichtlich
       überprüfbaren Kriterien begründet werden können – auch auf Leitungsebene.
       
       ## Was sagt Daimler Truck?
       
       Die Daimler Truck AG erklärte auf Anfrage, das Unternehmen äußere sich
       nicht zu laufenden Verfahren. Generell aber gelte: Die individuelle
       Bezahlung für außertariflich Beschäftigte richte sich nach „objektiven
       Kriterien wie zum Beispiel der jeweiligen Ebene und der
       Aufgabenschwierigkeit“. Damit werde die „Angemessenheit der Vergütung im
       Marktvergleich“ dargestellt.
       
       1 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/entgelttransparenzgesetz
   DIR [2] https://freiheitsrechte.org/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Patricia Hecht
       
       ## TAGS
       
   DIR Equal Pay
   DIR Daimler
   DIR Frauenpolitik
   DIR GNS
   DIR Feminismus
   DIR Gleichstellung
   DIR Social-Auswahl
   DIR Gender Pay Gap
   DIR Equal Pay
   DIR Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
   DIR Schwerpunkt Armut
   DIR IG
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Gender Pay Gap: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schrumpft – langsam
       
       Der Abstand wird zwar kleiner, aber Frauen verdienen immer noch weniger als
       Männer. Sechs Prozent der Lohnlücke können weiterhin nicht erklärt werden.
       
   DIR Anwältin zu Equalpay-Klage gegen Daimler: „Das ist nicht das letzte Wort“
       
       Eine Abteilungsleiterin bei Daimler klagte auf das Gehalt ihres direkten
       Kollegen. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart sprach ihr dieses nicht zu.
       
   DIR Bezahlung von Olympiasportlern: Endlich kriegen auch sie Kohle
       
       Jeder Drittligaprofi aus dem Fußball verdient mehr als hochtalentierte
       Olympioniken. Nun gibt es erstmals Prämien bei den Sommerspielen von Paris.
       
   DIR Altersarmut bei Frauen: 400 Euro weniger Rente
       
       Klar, Staat und Unternehmen müssen geschlechterbedingte Ungerechtigkeit
       abstellen. Aber auch Frauen können mehr für eine höhere Rente tun.
       
   DIR Equal Pay Day: Bis zum 6. März umsonst gearbeitet
       
       Trotz aller Kampagnen verdienen Frauen immer noch weniger als Männer. 2023
       bekamen sie für die gleiche Arbeit im Schnitt 6 Prozent weniger Geld.