# taz.de -- Klimaurteil zu Landnutzung rechtskräftig: Ampel muss Klima besser schützen
> Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt endgültig eine Klimaklage gegen die
> Regierung. In einem anderen Verfahren legt Robert Habeck jedoch Revision
> ein.
IMG Bild: Keine schwammigen Gesetze mehr im Bereich Landnutzung – Umweltministerin Steffi Lemke muss nachschärfen
Berlin taz | Erstmals hat ein Umweltverband die gerichtliche Verurteilung
der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen erreicht. Ein Urteil
des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg von Mitte Mai sei nun
rechtskräftig, teilte Deutsche Umwelthilfe am Freitag mit. Die Regierung
ist nun verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur [1][Reduzierung der
CO2-Emissionen im Landnutzungssektor] zu ergreifen.
„Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in der Land- und
Forstwirtschaft endlich mehr für den Klimaschutz und die Natur zu tun“, so
DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die DUH fordert daher konkrete
Schritte, wie eine reduzierte Holzentnahme in Wäldern, die
[2][Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor] pro Jahr sowie das
[3][Ende der Holzverbrennung in Kraftwerken.] „Von den Ministerien darf es
kein Wunschdenken geben. Ihre Maßnahmen müssen auf realistischen,
wissenschaftlich fundierten Annahmen beruhen“, sagte Müller-Kraenner der
taz.
Das Urteil ist rechtskräftig, weil das Bundesumweltministerium unter Steffi
Lemke (Grüne) keine Revision eingelegt hat. Dies hätte bis Donnerstag, dem
Ende der Revisionsfrist, geschehen müssen. Das Ministerium erklärte, dass
es „die Begründung des Urteils sorgfältig geprüft und keine Ansatzpunkte
für eine Revision“ gefunden habe.
## Robert Habecks Ministerium legt Revision ein
Nun ist Lemke verpflichtet, das Urteil umzusetzen und die
Treibhausgasemissionen im Landnutzungssektor – also wie der Mensch mit
Böden und Wäldern umgeht – zu senken. Dazu verweist ihr Ministerium auf das
[4][Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das 69 Maßnahmen in Bereichen
wie Moore, Waldökosysteme und Küsten vorsieht]. Die DUH fordert jedoch bis
Ende Oktober einen detaillierten Maßnahmenplan. Andernfalls droht sie mit
einem Zwangsvollstreckungsverfahren.
Im Gegensatz dazu hat Robert Habecks Wirtschafts- und
Klimaschutzministerium (BMWK) Revision gegen ein weiteres Urteil eingelegt,
[5][das ebenfalls im Mai 2024 erging]. Dieses Urteil vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Regierung, das
Klimaschutzprogramm für Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude
und Verkehr zu verschärfen.
Die entsprechende Klage der DUH war bereits 2021 eingereicht worden. Sie
richtete sich gegen die damaligen Klimaschutzprogramme, die konkrete
Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen in verschiedenen Sektoren
festlegten.
Die DUH kritisierte, dass diese Maßnahmen nicht konkret genug seien. So
könne aus allgemeinen Ankündigungen, wie der „Stärkung des öffentlichen
Nahverkehrs“, nicht abgeleitet werden, wie viele Tonnen Treibhausgas
tatsächlich eingespart würden.
## Welches Gesetz ist entscheidend?
Mittlerweile hat sich das Klimaschutzgesetz aber verändert. [6][Seit Juli
2024 gibt es keine verbindlichen Sektorenziele mehr], etwa für Verkehr,
Gebäude oder Abfallwirtschaft. Stattdessen ist die Bundesregierung als
Ganzes verantwortlich, die Klimaziele zu erreichen.
Deswegen fallen auch die Sofortprogramme weg. Diese waren in der
Vergangenheit noch verpflichtend, falls ein Sektor seine Einsparungsziele
nicht erreicht hatte. Die Sofortprogramme galten als Korrektiv und drängten
die zuständigen Ministerien zum direkten Nachsteuern.
Für die angekündigte Revision des BMWK soll jedoch das alte
Klimaschutzgesetz gelten, so die DUH. Da die Klage 2021 eingereicht wurde,
sei das damalige Gesetz rechtlich bindend.
Das BMWK hält jedoch dagegen. Noch sei unklar, welchen Beitrag die
einzelnen Sektoren nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes leisten
müssen, teilte ein Sprecher der taz mit: Die „Revision soll Klarheit über
die Anforderungen an Klimaschutzprogramme nach neuer Rechtslage“ schaffen.
15 Sep 2024
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## AUTOREN
DIR Clemens Schreiber
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