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       # taz.de -- Netzausbau in Deutschland: Regeln für 5G-Auktion rechtswidrig
       
       > Bei den Rahmenbedingungen für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion
       > 2019 gab es politische Einflussnahme, urteilte das Verwaltungsgericht
       > Köln.
       
   IMG Bild: Der 5G-Netzausbau soll Funklöcher schließen und schnelleres Internet bringen
       
       Köln dpa | Bei der Festlegung der Spielregeln für [1][die milliardenschwere
       5G-Mobilfunkauktion 2019] ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes
       Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den
       Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und
       Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen
       hatten.
       
       Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium
       unter der Leitung von [2][Andreas Scheuer (CSU)] rechtswidrig Einfluss auf
       die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen habe.
       
       Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier
       Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro
       ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa, bis
       Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit
       mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen.
       
       Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund
       hingegen. So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren
       Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten,
       wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern
       gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere
       Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.
       
       ## Vorwurf eines politischen Deals bestätigt
       
       In dem Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf
       eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte.
       Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor,
       dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür
       aber beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden.
       
       Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum
       Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in
       Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in
       Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die
       Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November
       2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019
       durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten
       Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.
       
       ## Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar
       
       Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken
       wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
       Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die
       Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim
       Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. „Wir erwarten keine negativen
       Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in
       Deutschland“, sagte ein Behördensprecher.
       
       Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung
       herrsche endlich Klarheit. „Das Gericht hat dokumentiert, dass das
       Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur
       aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat.“
       
       Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb
       verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. „Aber nun steht einer
       Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch
       vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass
       die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei
       das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine
       wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.“
       
       27 Aug 2024
       
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