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       # taz.de -- Klimaklage kommt nach Karlsruhe: Klimakrise vor Gericht
       
       > Vier Privatpersonen unterstützt durch zwei Verbände reichen Klage ein.
       > Das Bundesverfassungsgericht soll die Regierung zu mehr Klimaschutz
       > zwingen.
       
   IMG Bild: Kerstin Lopau, Ingenieurin für erneuerbare Energien, ist eine der Kläger:innen
       
       Berlin taz | Das Bundesverfassungsgericht muss sich abermals mit der
       Klimakrise befassen. Am Donnerstag haben der Bund für Umwelt und
       Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein
       Deutschland (SFV) gemeinsam mit vier Privatpersonen Klage eingereicht.
       
       Sie werfen der Bundesregierung vor, dass ihre Klimaziele zu niedrig
       angesetzt sind. Die Maßnahmen würden nicht ausreichen, um eine Erderwärmung
       von 1,5 Grad zu verhindern. „Diese 1,5-Grad-Grenze ist nach dem Pariser
       Klima-Abkommen und unserer Ansicht nach aber verfassungsrechtlich
       verbindlich“, sagte der Rechtsanwalt der Kläger:innen Felix Ekardt.
       
       Im Fokus der Klage steht das vor zwei Monaten reformierte
       Klimaschutzgesetz. Dieses „macht selbst die Einhaltung der unzureichenden
       deutschen Klimaziele noch unwahrscheinlicher“, so Ekardt. Damit spielt der
       Anwalt auf die Veränderungen im Klimaschutzgesetz an, unter anderem die
       Streichung der Sektorenziele.
       
       Bereiche, in denen künftig weiterhin viel Treibhausgase ausgestoßen werden,
       allen voran Verkehr und Gebäude, müssen nun keine verbindlichen Ziele mehr
       einhalten. Stattdessen ist die [1][ganze Bundesregierung für Klimaschutz im
       Gesamten verantwortlich.]
       
       ## Einschnitt in die Freiheit
       
       Rechtlich stützt sich die am Donnerstag eingebrachte Klimaklage auf das
       Recht auf Leben und Gesundheit sowie auf das Gebot der intertemporalen
       Freiheitssicherung. Damit ist gemeint, dass Deutschland sein CO2-Budget
       nicht zu schnell aufbrachen darf. Sonst würde für jüngere Generationen
       nichts mehr übrig bleiben, was ihre Freiheit einschränken würde.
       
       Dass es diesen individuellen Rechtsanspruch auf Freiheit gibt, [2][hatte
       das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 entschieden]. In ihrem
       historischen Urteil verpflichteten die Richter:innen die Bundesregierung
       außerdem, das damalige Gesetz nachzuschärfen. Trotzdem scheitere die
       aktuelle Gesetzgebung daran, die enormen Lasten der Klimakrise fair über
       die Zeit und über die Generationen zu verteilen, so der Rechtsanwalt
       Ekardt.
       
       Die Bundesregierung hält dagegen. Sie sei von der Verfassungsmäßigkeit der
       Novelle des Klimaschutzgesetzes überzeugt, sagte ein Sprecher des
       Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der taz: „Durch die
       Novelle werden das Monitoring und die kontinuierliche Evaluation der
       Klimaschutzpolitik weiter verbessert.“
       
       Das Klimaschutzgesetz ist deshalb so wichtig, weil es den rechtlichen
       Rahmen bietet, um sowohl die nationalen Klimaschutzziele als auch die
       EU-Vorgaben einzuhalten. Dabei geht es vor allem um Treibhausgasemissionen.
       Diese sollen laut Gesetz im Vergleich zum Jahr 1990 [3][um mindestens 65
       Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken.]
       
       ## Klimaklagen im Trend
       
       In jüngster Vergangenheit gab es bereits mehrere Klagen, die den Umgang mit
       der Klimakrise vor Gericht brachten – sowohl international als auch in
       Deutschland. Die Klage von BUND und SFV ist damit nicht die einzige, mit
       der sich die Karlsruher Richter:innen künftig beschäftigen müssen.
       
       Bereits im Juli [4][reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Klage ein].
       In der Klage der DUH ist der Vorwurf an die Bundesregierung ähnlich: Das
       reformierte Klimaschutzgesetz sei nicht mit der deutschen Verfassung in
       Einklang zu bringen.
       
       BUND und SFV betonen in ihrer Klage, dass sich das Klimaschutzgesetz an den
       neuen klimawissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren müsse. „Momentan
       tut es das aber nicht“, kritisiert Tina Löffelsend, Klimaexpertin beim
       BUND, gegenüber der taz. Und das, obwohl sich die Prognosen zur weiteren
       Entwicklung der Klimakrise seit dem letzten Urteil 2021 verschärft und
       erhärtet hätten.
       
       12 Sep 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Keine-Kurskorrektur-beim-CO2/!6020282
   DIR [2] /Hamburger-Anwaeltin-ueber-Klimaklagen/!6032996
   DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__3.html
   DIR [4] /Verfassungsbeschwerde-gegen-Regierung/!6023562
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Clemens Schreiber
       
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