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       # taz.de -- Volksinitiative gegen Werbetafeln: Verfassungsgericht gibt grünes Licht
       
       > Die Volksinitiative „Hamburg werbefrei“ will Reklametafeln per Gesetz
       > reduzieren. Vor Gericht bekam sie recht. Eine Schlappe für den rot-grünen
       > Senat.
       
   IMG Bild: Beeinflussen aus Sicht der Volksinitiative „Hamburg werbefrei“ den öffentlichen Raum negativ: digitale Werbetafeln
       
       Hamburg taz | Das [1][Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“] darf durchgeführt
       werden. Mit diesem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist die
       Volksinitiative ihrem Ziel, Reklametafeln in der Stadt per Gesetz deutlich
       zu reduzieren, einen Schritt näher gekommen. Insbesondere problematisiert
       die Initiative die wachsende Zahl energieintensiver digitaler Werbeflächen,
       weil die sich negativ auf den öffentlichen Raum auswirkten.
       
       Dem Urteil von Freitag zufolge ist das Volksbegehren grundsätzlich mit
       höherrangigem Recht vereinbar und inhaltlich nachvollziehbar – und darf
       daher grundsätzlich durchgeführt werden. „Der Gesetzesentwurf führt einen
       Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Informationsinteressen
       der Bevölkerung und dem Ziel der Reduzierung von Werbeanlagen und ihrer
       Dominanz im öffentlichen Raum herbei“, entschied das
       Landesverfassungsgericht.
       
       Erik Flick, eine der Vertrauenspersonen der [2][Volksinitiative „Hamburg
       Werbefrei“], bewertete das Verfassungsgerichtsurteil als schwere Schlappe
       für den rot-grünen Senat. „Die Werbeindustrie und der Senat sind mit ihren
       Argumenten nicht durchgekommen. Das ist das Beste, was unserer Stadt
       passieren kann“, so Flick. „Nun liegt die Entscheidung, wie unsere Stadt in
       Zukunft aussehen soll, in der Hand der Bürger:innen. Das ist auch ein Sieg
       für die Demokratie.“
       
       ## Senat folgte der Volksinitiative nicht
       
       Die Initiative „Hamburg werbefrei“ hatte bereits 2022 mehr als 15.000
       Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren als zweite Stufe des
       Volksgesetzgebungsverfahrens angehen zu können. Der Hamburger Senat
       entschied aber, den angestrebten Gesetzentwurf der Initiative vom
       [3][Landesverfassungsgericht] überprüfen zu lassen, weil der aus seiner
       Sicht vor allem in zwei Punkten gegen geltendes Recht verstoße.
       
       Er greife, so der Senat, zum einen unzulässig in das Recht der Bürgerschaft
       ein, allein über den städtischen Haushalt zu entscheiden. Zum anderen sei
       es ein unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentumsrecht,
       Eigentümer:innen zu verbieten, Werbeflächen aufzustellen.
       
       ## Verfassungsgericht folgt der Initiative
       
       Der Gesetzesentwurf der Initiative „Hamburg werbefrei“ sieht die Änderung
       der Bauordnung des Landes Hamburg vor. So sollen unter anderem digitale
       Werbeanlagen außerhalb der Stätte der Leistung verboten sein. Heißt: Ein
       Supermarkt beispielsweise darf weiter auf seinem Grundstück mit digitalen
       Reklametafeln für sich werben, nicht aber anderswo im öffentlichen Raum.
       
       Die Initiative nimmt besonders digitale Werbetafeln in die Kritik: Mit
       schnellen Bildwechseln erhöhten sie die Ablenkung und die Unfallgefahr im
       Straßenverkehr. Die Lichtverschmutzung schädige darüber hinaus Insekten und
       Vögel. Gegen klassische Litfaßsäulen soll das Volksbegehren nicht vorgehen.
       Die Unterscheidung lehnte der Senat in seiner Klage ab – eine Beschränkung
       auf analoge Werbung sei unverhältnismäßig.
       
       Das Gericht dagegen folgte der Argumentation der Initiative. Die
       weitreichende Beschränkung „dieser im öffentlichen Raum besonders
       dominanten Form von Außenwerbung“ mit ihren negativen Auswirkungen sei, so
       urteilten die Richter, zur Erreichung der Ziele des Volksbegehrens
       erforderlich.
       
       Dem stehe nicht entgegen, dass die digitalen Anlagen für die
       Grundstückseigentümer wirtschaftlich besonders attraktiv seien. Auch werde
       für neu zu errichtende Anlagen ein Interessensausgleich geschaffen: Denn
       Eigenwerbung sei in größerem Umfang weiter erlaubt.
       
       Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Werbeanlagen hälftig für
       kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen genutzt
       werden. „Das betrifft das Leben in der Stadt – und ist quasi eine
       Kulturförderung, weil es positive Auswirkungen für Kulturveranstalter hat“,
       sagt der Anwalt der Initiative, Fadi El-Ghazi.
       
       Auch dem folgte das Gericht: „Einschränkungen kommerzieller Werbung, die
       nach abstrakt bestimmten Inhaltsarten anhand ihres gesellschaftlichen
       Kontexts differenzieren, sind weder ein Verbot einer bestimmten Meinung
       noch richten sie sich gegen die Meinungsfreiheit als solche.“
       
       ## Bestehende Werbanlagen dürfen bleiben
       
       Das Gericht widersprach auch der Argumentation des Senats, ein Wegfall von
       Einnahmen in Höhe von knapp 70 Euro Millionen jährlich aus Werbeverträgen
       würde das Haushaltsrecht der Bürgerschaft beeinträchtigen. Zwar werde das
       fiskalische Handeln der Stadt erheblich beschränkt – es wäre aber nicht mit
       einem vollständigen Wegfall der Einnahmen aus privatrechtlichen
       Werbeverträgen zu rechnen.
       
       Lediglich die Forderung der Initiative, bereits errichtete Werbeflächen
       wieder abzubauen, sei nicht rechtens, so die Verfassungsrichter. Das
       Vertrauen der Grundstückseigentümer:innen in den Fortbestand ihres
       früher erworbenen Rechts habe Vorrang.
       
       Für die Initiative ist das kein Problem. „Durch den Wegfall der Änderung
       entsteht uns kein großer Nachteil – denn Ende 2026 laufen die [4][Verträge
       der Stadt mit Wall und Ströer] sowieso aus“, sagt El-Ghazi. Die Firma Wall
       und Ströer betreibt Hamburgs öffentliche Werbeanlagen.
       
       ## Initiative geht nun nächsten Schritt
       
       Die Volksinitiative wird nun voraussichtlich im April und Mai 2025
       Unterschriften für das Volksbegehren sammeln – knapp 66.000 brauchen sie,
       um ihren Gesetzesentwurf zur Abstimmung stellen zu können. Angestrebt wird
       die Abstimmung parallel zur Bundestagswahl. „Ich hoffe, dass die Hamburger
       diese Chance nutzen“, sagt Anwalt El-Ghazi. „Denn der öffentliche Raum hat
       identitätsstiftende Wirkung.“
       
       7 Sep 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Volksinitiative-Hamburg-werbefrei/!6021709
   DIR [2] https://www.hamburg-werbefrei.de/
   DIR [3] /Gerichtspraesidentin-ueber-Volksinis/!5992683
   DIR [4] /Hamburger-Werbeflaechen-werden-digital/!5870537
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nina Spannuth
       
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