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       # taz.de -- Antisemitismus-Resolution vor Gericht: BDS-Regeln bislang kaum durchsetzbar
       
       > Die aktuelle Antisemitismusresolution des Bundestags kollidiert mit der
       > Meinungsfreiheit. Vereine klagten gegen Verbote bei der Anmietung von
       > Räumen.
       
   IMG Bild: Teilnehmer des „Queer for Palestine Soli-Block“ in Berlin 2019
       
       Freiburg taz | Nicht zum ersten Mal versucht der Bundestag derzeit mit
       einer Resolution, ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Die
       Erfahrungen des letzten Versuchs im Jahr 2019 waren aber ernüchternd.
       
       Im Mai 2019 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP
       und großen Teilen der Grünen-Fraktion eine Resolution mit dem Titel „Der
       BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. BDS
       steht für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. [1][Mit der
       internationalen Kampagne versuchen propalästinensische Aktivist:innen,
       Israel unter Druck zu setzen.] Die Kampagne ist umstritten, weil sie
       teilweise nicht nur die Räumung völkerrechtswidrig besetzter Gebiete durch
       Israel fordert, sondern auch das Existenzrecht Israels in Frage stellt.
       
       In der Bundestagsresolution hieß es: „Die Argumentationsmuster und Methoden
       der BDS-Bewegung sind antisemitisch.“ Der Bundestag wolle deshalb
       „Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht
       Israels infrage stellen“, keine Räumlichkeiten und Einrichtungen mehr zur
       Verfügung stellen. Außerdem sollen solche Projekte nicht mehr finanziell
       gefördert werden. Bundesländer und Kommunen wurden aufgefordert, dieser
       Linie zu folgen.
       
       ## Versuche, gegen die Resolution vorzugehen, scheiterten
       
       Tatsächlich folgten viele Kommunen dem Aufruf des Bundestags und fassten
       eigene Anti-BDS-Beschlüsse. Besonders weitreichend war der Beschluss des
       Stadtrats von München, der in kommunalen Räumen jede Diskussion über die
       BDS-Bewegung verbot. Nicht einmal eine Diskussion über den
       Stadtratsbeschluss war möglich.
       
       Doch die Veranstalter einer verbotenen Diskussion klagten sich erfolgreich
       durch die Instanzen. Im Januar 2022 entschied dann das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Münchener Stadtratsbeschluss
       [2][gegen die Meinungsfreiheit verstößt]. Es sei nicht möglich, bestimmte
       unerwünschte Meinungen auszugrenzen. Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig
       davon, ob die Meinung „als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos
       eingeschätzt wird“. Einen ähnlichen Prozess verlor im April 2022 auch die
       Stadt Stuttgart.
       
       Vermutlich gewinnen Initiativen die meisten Prozesse gegen
       Anti-BDS-Raumverbote, insbesondere seit einem Grundsatzurteil des
       Bundesverwaltungsgerichts 2022. Dennoch ist es für die Aktivist:innen
       lästig, aufwendig und auch stigmatisierend, wenn sie sich immer wieder neu
       ihr Recht einklagen müssen. Versuche, direkt gegen die Bundestagsresolution
       vorzugehen, scheiterten jedoch.
       
       27 Aug 2024
       
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       Ihre Resolution verbreiten die Veranstalter*innen online. Zuvor hatten
       sie mit Statements und einer Demo gegen das Verbot des Kongresses
       protestiert.