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       # taz.de -- Cannabis am Steuer: Mehr Toleranz im Straßenverkehr
       
       > Bald schon sollen 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut erlaubt sein.
       > Dauerkiffer können so aber trotzdem nicht Auto fahren.
       
   IMG Bild: Auch mit der Cannabis-Legalisierung gibt es in Deutschland keine Highways: Vorsicht im Straßenverkehr
       
       Berlin dpa/taz | Für Verkehrsteilnehmer*innen gelten bald neue
       Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Bundespräsident
       Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte
       Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in
       Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am
       Montag erteilt worden.
       
       Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird
       damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt. Für
       Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.
       
       [1][Für den Abbau von THC hat die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin
       (DGVM) grobe Richtwerte aufgestellt, an denen man sich orientieren kann.]
       Demnach könnte bei Gelegenheitskiffer*innen nach dem Konsum eines
       Joints nach 3 bis 5 Stunden der Grenzwert von 3,5 Nanogramm erreicht
       werden. Doch es gibt mehrere Faktoren, die eine Einschätzung erschweren: So
       kann der exakte THC-Gehalt des Cannabis nicht bekannt sein oder die Mengen,
       die für einen Joint verwendet werden.
       
       ## Hohe Strafen für Autofahrer*innen mit THC im Blut
       
       Die Gesellschaft empfiehlt auch für Gelegenheitskonsument*innen, also
       solche, die einen Joint rauchen und dann über mehrere Tage pausieren, eine
       Wartezeit von mindestens 12 Stunden, bevor sie sich wieder ans Steuer
       setzen. Bei dem Konsum von Cannabis-Edibles, etwa Keksen, sollten dagegen
       Wartezeiten von mindestens 24 Stunden eingehalten werden.
       
       Wer regelmäßig und viel kifft, müsse dagegen mehrere Wochen abstinent sein,
       wenn er Auto fahren will – denn dann könne eine Depotbildung von THC zu
       einer Rückresorption ins Blut führen und die Nachweiszeit wesentlich
       verlängern. „Da bei Cannabis keine gesicherte Dosis-Konzentrationsbeziehung
       herstellbar ist, lässt sich weder genau sagen, ab welcher Konsumfrequenz im
       Einzelfall eine Kumulation stattfindet, noch wie lange THC in diesen Fällen
       im Blutserum nachweisbar bleibt“, erklärt die DGVM.
       
       Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der
       bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer
       vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert
       in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol
       getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Wie bei Alkohol gilt in der
       zweijährigen Führerscheinprobezeit und für Unter-21-Jährige ein
       Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 zählt hier also nicht. Bei Verstößen
       drohen in der Regel 250 Euro Buße.
       
       Wer in eine Straßenverkehrskontrolle gerät und Auffälligkeiten zeigt, kann
       von der Polizei zum Drogentest gebeten werden. Dabei ist der Schnelltest,
       den die Beamten oft auf Basis einer Urinprobe anfertigen, freiwillig. Es
       wird auf das THC-Abbauprodukt THC-COOH getestet, es lässt sich nach Angaben
       des ADAC im Urin länger nachweisen als im Blut. „Ein Urintest kann daher
       nur einen Hinweis auf einen aktuell vorliegenden Cannabiskonsum geben, da
       von dem Abbauprodukt keine Wirkung ausgeht“, [2][heißt es in einer
       Stellungnahme des Autoclubs.]
       
       Nachdem Kiffen und privater Cannabisanbau für Volljährige seit dem 1. April
       mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen.
       Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen
       drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm
       etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022
       für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass
       viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung
       nicht begründen lasse.
       
       19 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://dgvm-verkehrsmedizin.de/wp-content/uploads/2024/05/DGVP-DGVM-Stellungnahme_Wartezeit-nach-THC-Aufnahme.pdf
   DIR [2] https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/wie-lange-ist-thc-nachweisbar/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Cem-Odos Güler
       
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