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       # taz.de -- G20-Demos in Hamburg: Schwarze Kleidung = kriminell
       
       > Der Rondenbarg-Prozess gegen G20-Gegner*innen endet mit Geldstrafen.
       > Dabei wird den Verurteilten vor allen ihr Outfit am Demo-Tag zum
       > Verhängnis.
       
   IMG Bild: Zu Geldstrafen verurteilt: Angeklagte im Rondenbarg-Prozess (Archivbild)
       
       HAMBURG taz | Kann man Demonstrant*innen dafür bestrafen, dass sie
       dabei waren, als andere Demonstrant*innen Steine warfen? Nein, sagte das
       Bundesverfassungsgericht [1][im Brokdorf-Urteil] 1985 – das schränke die
       Versammlungsfreiheit zu sehr ein. Doch, urteilte am Dienstag das Hamburger
       Landgericht. Teilnehmer*innen der G20-Proteste hätten [2][am 7. Juli
       2017 in der Straße Rondenbarg] an einem gemeinschaftlichen
       Bedrohungsszenario mitgewirkt.
       
       Die Richterin verurteilte die Angeklagten zu jeweils 90 Tagessätzen. Sie
       seien des Landfriedensbruchs schuldig sowie der Beihilfe zu versuchter
       gefährlicher Körperverletzung, zu tätlichem Angriff, Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung.
       
       Das Geschehen liegt sieben Jahre zurück: Während in Hamburg die
       G20-Staatschef*innen tagten, waren überwiegend schwarz gekleidete
       Gipfelgegner*innen frühmorgens vom Protestcamp Richtung Innenstadt
       gelaufen. In der Straße Rondenbarg wurde der Protestzug von zwei
       Polizeieinheiten umzingelt und brutal zerschlagen.
       
       14 Steine und 4 Böller wurden aus der Demo Richtung Polizei geworfen,
       trafen jedoch nicht. 85 Demonstrant*innen wurden festgenommen,
       zahlreiche verletzt – 14 so schwer, dass sie teils mit offenen Brüchen ins
       Krankenhaus kamen.
       
       ## Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen
       
       Zwei der Festgenommenen mussten sich seit Januar vor dem Landgericht
       verantworten. Ursprünglich waren sechs Personen angeklagt worden. Zwei von
       ihnen nahmen einen Deal mit der Staatsanwaltschaft an, bei zwei anderen
       wurde das Verfahren aus persönlichen Gründen abgetrennt. Der 29-jährige
       Nils Jansen und die 35-jährige Gabi Müller (Name geändert) lehnten den Deal
       aus politischen Gründen ab.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen gefordert, obwohl sie
       den Angeklagten [3][keine eigenen Taten vorwarf.] Aber durch ihre schwarze
       Kleidung und das geschlossene Auftreten hätten sie Straftäter*innen
       ermöglicht, in der Masse unterzutauchen und diese in ihrem Handeln bestärkt
       – daher seien sie ebenfalls als Täter*innen zu verurteilen.
       
       Im Vergleich sind die Taten indes „Peanuts“, sagte selbst die Richterin in
       der Urteilsverkündung. Drei Bauzäune und Müllcontainer waren auf die
       Fahrbahn gezerrt worden, ohne einen Stau zu verursachen. Im hinteren
       Bereich der Demo wurden Gehwegplatten zertrümmert, zudem wurde der
       Plastikfahrplanhalter einer Bushaltestelle beschädigt und eine „No
       G20“-Parole gesprayt. Auch die Staatsanwaltschaft sah das ein und plädierte
       letztlich auf 150 Tagessätze.
       
       ## Verteidiger: Versammlung kein Schönheitswettbewerb
       
       Es war in 24 Verhandlungstagen unter anderem darum gegangen, ob der
       Protestzug ein versammlungsrechtlich geschützter Teil einer
       „Fünf-Finger-Protesttaktik“ gewesen sei.
       
       Nach Ansicht der Verteidigung sowie eines Sachverständigen habe [4][der
       schwarze Finger am Rondenbarg] genauso dazu gehört wie der rote, grüne und
       lilafarbene Finger, die zur gleichen Zeit an anderen Orten gestartet waren.
       Demnach habe für die Angeklagten der Aktionskonsens gegolten, in dem sich
       Protestierende darauf geeinigt hatten, keine Gewalt anzuzetteln.
       
       Die Richterin sah das anders: Der schwarze Finger sei eine ganz andere
       Nummer gewesen als die andersfarbigen Finger mit quietschbunten
       Accessoires. Die Kleidung der Angeklagten, insbesondere die Vermummung und
       die schwarzen Schuhe mit weißer Sohle von Deichmann, die viele
       Teilnehmer*innen getragen hätten, beweise, dass die beiden sehr genau
       gewusst hätten, worauf sie sich einließen.
       
       „Jeder weiß, dass ein schwarz gekleideter Aufzug nichts Gutes bedeutet“,
       sagte die Richterin. Das Ziel sei Krawall gewesen. Entscheidend sei zudem,
       dass der schwarze Finger Passant*innen in Angst versetzt habe.
       
       „Man wird immer jemanden finden, der sich von einer Versammlung
       eingeschüchtert fühlt“, kritisierte der Verteidiger Sven Richwin. Das
       Grundgesetz frage aber beim Schutz von Versammlungen nicht nach dem
       ästhetischen Ausdruck. „Eine Versammlung ist kein Schönheitswettbewerb“, so
       Richwin. Das Urteil auf die Angst von Personen zu stützen, entziehe sich
       der Rationalität.
       
       Der Verurteilte Nils Jansen kritisierte den Schuldspruch als Angriff auf
       die Versammlungsfreiheit. Ob er und Müller in Revision gehen, wollen sie
       jetzt prüfen.
       
       3 Sep 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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