# taz.de -- Nazi-Parolen zu „L’amour toujours“: „Ausländer raus“ ist keine Straftat
> Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt Ermittlungen nach rassistischen
> Parolen auf einem Schützenfest ein. Es sei nicht zum Hass aufgestachelt
> worden.
IMG Bild: Sorgte für die größte Empörung und zu einer Demo gegen Rechts: Nazi-Parolen auf Sylt
Hamburg taz | Nicht zwingend volksverhetzend ist es, wenn „Deutschland den
Deutschen – Ausländer raus“ zum [1][Partylied „L’amour toujours“] von Gigi
D’Agostino gegrölt wird. Zu diesem Schluss kommt nun die Staatsanwaltschaft
Hannover in einem Fall: Die Ermittlungen wegen eines publik gewordenen
Vorfalls auf einem Schützenfest im nahegelegenen Kleinburgwedel hat sie nun
eingestellt, wie zuerst die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete.
Es hätten sich „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zum Hass gegen
Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“
worden sei, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
Nachdem Ende Mai gleichlautende Gesänge auf der Nordseeinsel Sylt für
bundesweite Empörung gesorgt hatten, wurden bundesweit Hunderte ähnlicher
Fälle bekannt. Allein in Niedersachsen zählte das Landeskriminalamt bis
Ende Mai 28 Fälle, bundesweit waren es dem Redaktionsnetzwerk Deutschland
zufolge mehr als 650 Fälle.
In Kleinburgwedel sollen die Parolen Mitte Mai gegrölt worden sein,
anschließend machte eine Videoaufnahme davon die Runde. Die Ermittlungen
der Staatsanwaltschat hätten nun ergeben, dass in diesem Fall aber der
öffentliche Frieden nicht gestört worden sei. Es habe sich lediglich – und
damit strafrechtlich irrelevant – um eine Kundgabe bloßer Ablehnung und
Verachtung gehandelt. Weil die Staatsanwaltschaft auf Basis des Videos
keinen Straftatbestand erkennen konnte, habe sie auch nicht die auf dem
Video grölenden Personen ermittelt.
## In Oldenburg wurde Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Hannover folgt damit früheren Entscheidungen
höchster Gerichte. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, so etwa
urteilte das Bundesverfassungsgericht 2010 [2][in einem ähnlich gelagerten
Fall], müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von
NS-Kennzeichen.
Zugleich haben andere Staatsanwaltschaften anders reagiert: So müssen sich
zwei Jugendliche aus dem Kreis Cloppenburg wegen Volksverhetzung vor
Gericht verantworten, im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg
Anklage erhoben. Die Angeklagten hatten ebenfalls auf einem
[3][Schützenfest in Löningen-Bunnen] dieselbe Parole zum selben Lied
skandiert. Auch dieser Fall wurde bekannt, weil Ausschnitte des Vorfalls in
einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden.
27 Aug 2024
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## AUTOREN
DIR André Zuschlag
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