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       # taz.de -- Stationierung von Mittelstreckenwaffen: Bundestag muss nicht zustimmen
       
       > Deutschland hat der Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen zugestimmt.
       > Ein Gutachten zeigt: Die Regierung durfte dies allein entscheiden.
       
   IMG Bild: Eine US-Mittelstreckenrakete vom Typ Tomahawk
       
       Berlin taz | Der Bundestag muss der Stationierung neuer US-Raketen in
       Deutschland nicht zustimmen. Zu diesem Schluss kommt ein Kurzgutachten des
       Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Es wurde erstellt im Auftrag
       der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cottar (Ex-AfD).Anlass des Gutachtens
       ist eine [1][gemeinsame Erklärung] der US-Regierung und der Bundesregierung
       von Anfang Juni. Ab 2026 sollen in Deutschland konventionelle
       US-Mittelstreckenraketen vom Typ SM 6 sowie Tomahawk-Marschflugkörper und
       noch zu entwickelnde Hyperschallwaffen stationiert werden. Diese Aufrüstung
       soll Russland vor Angriffen auf Nato-Gebiet, etwa im Baltikum,
       abschrecken.Das Vorgehen der Bundesregierung fand nicht zuletzt in der
       SPD-Fraktion Kritik, zum einen weil der Bundestag die
       Stationierungsentscheidung im Vorfeld nicht einmal diskutieren konnte, zum
       anderen weil die Stationierung von Raketen, die bis weit nach Russland
       reichen, Russland reizen könnten und eine derartige Stationierung nur in
       Deutschland vorgesehen ist.Der Wissenschaftliche Dienst verwies nun aber
       auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1984. Damals hatten
       die Grünen gegen die Zustimmung der Bundesregierung im Nato-Doppelbeschluss
       zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing und von
       Marschflugkörpern (englisch „Cruise Missiles“) geklagt.
       
       ## Grüne klagten schon in den 80ern
       
       Die Nato hatte damals auf die Einführung der SS20-Mittelstreckenrakten der
       Sowjetunion reagiert. Der Bundestag stimmte der Stationierung per Beschluss
       zu. Die Grünen verlangten jedoch ein Gesetz und klagten beim
       Bundesverfassungsgericht.Karlsruhe hielt damals ein Parlamentsgesetz zur
       Raketenstationierung für unnötig. Es genüge, dass Deutschland dem
       Nato-Vertrag 1955 zugestimmt habe. Die Übertragung von Hoheitsrechten
       bleibe im Rahmen dieser Zustimmung. Die Klage der Grünen wurde damit
       abgelehnt.1987 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung
       für die Stationierung chemischer Waffen der Nato in Deutschland. Auch
       hierfür war kein Gesetz erforderlich.Nach Einschätzung des
       Wissenschaftlichen Dienstes ist auch die jetzt geplante
       Raketenstationierung ein Nato-Projekt und damit vom Nato-Vertrag und vom
       Nato-Aufenthaltsvertrag gedeckt. Zwar handele es sich nur um eine
       bilaterale Vereinbarung zwischen den USA und Deutschland. Die gemeinsame
       Erklärung sei aber auf dem [2][Nato-Gipfel in Washington veröffentlicht
       worden] und nehme auf die US-Verpflichtungen im Rahmen der Nato Bezug.
       
       ## Kann Parlament Mitsprache erhalten?
       
       Der Wissenschaftliche Dienst ging nicht näher auf die Frage ein, wie der
       Bundestag auch ohne Gesetzgebung in die Stationierungsfrage eingebunden
       werden kann. Möglich sind zum Beispiel Debatten, die auch von der
       Opposition beantragt werden können. Auch unverbindliche – zustimmende oder
       ablehnende – Resolutionen können Ampel-Mehrheit und Opposition zur
       Abstimmung stellen.Wenn der Bundesregierung am Ende signalisiert würde,
       dass sie bei der Raketenstationierung keine parlamentarische Mehrheit
       hinter sich hat, würde dies wohl nicht nur zu einer Regierungskrise führen.
       Die Bundesregierung könnte dies auch zum Anlass nehmen, die Zustimmung zur
       Raketenstationierung gegenüber den USA zurückzunehmen.
       
       Umgekehrt wird auch damit gerechnet, dass Donald Trump, falls er die
       Präsidentschaftswahl gewinnt, die Zusage der USA zur Stationierung
       widerrufen und damit den Schutz Europas reduzieren würde.
       
       6 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2298418/b4eca6d3ccfdfd9fb1580117e1cf7910/2024-07-10-gemeinsame-erklaerung-usa-ger-nato-gipfel-data.pdf?download=1
   DIR [2] /Stationierung-von-Mittelstreckenwaffen/!6023611
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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