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       # taz.de -- Berlin nutzt Gesichtserkennungssoftware: Umstrittene Fahndung mit KI
       
       > Die Berliner Polizei nutzte eine KI-basierte Software zur
       > Gesichtserkennung in sechs Ermittlungsverfahren. Das war möglicherweise
       > rechtswidrig.
       
   IMG Bild: KI-gestützte Überwachung, wie hier in einem Schwimmbad, nutzte die Berliner Polizei in ihren Ermittlungen
       
       Berlin taz | Was einige Podcaster*innen treiben, das tut nun auch die
       Berliner Polizei: Sie nutzt eine umstrittene KI-basierte
       Gesichtserkennungssoftware, um Verdächtige zu finden. In bislang sechs
       Ermittlungsverfahren kam ein solches Programm zum Einsatz, wie eine Anfrage
       des Abgeordneten Vasili Franco (Grüne) an den Berliner Senat ergab.
       
       Ende Februar wurde die ehemalige RAF-Angehörige Daniela Klette in ihrer
       Wohnung in Kreuzberg festgenommen. Zunächst aufgepürt hatte sie nicht etwa
       die Polizei, sondern ein Podcast-Team. [1][Die Journalist*innen hatten
       im Herbst 2023 große Bild-Datensätze mit einem Gesichtserkennungsprogramm]
       durchsucht und Fotos von Klette im Internet gefunden.
       
       Die Polizei bekam nach eigenen Angaben – ebenfalls im Herbst 2023 – einen
       „Hinweis aus der Bevölkerung“ zum Aufenthaltsort Klettes. Die Beamten
       beklagten nach der Festnahme [2][hohe rechtliche Hürden, nach denen sie
       selbst die Software oft nicht einsetzen dürften].
       
       Inzwischen hat die Berliner Polizei aber offenbar Wege gefunden, das
       umstrittene Gesichtserkennungsprogramm doch zu nutzen, und zwar laut
       Anfrage in insgesamt sechs Ermittlungsverfahren mit 31 mutmaßlichen Tätern.
       Die konkreten Einsätze fanden „im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und
       Sachsen statt“, hieß es in der Antwort des Senats. Dabei ging es um die
       Beobachtung von Fluchtrouten sowie die Identifizierung von Verdächtigten
       mehrerer Bandendiebstähle.
       
       ## Senat antwortet unvollständig
       
       Der Senat verweigerte die Antwort auf einen Teil der Anfrage mit dem
       Hinweis, dass die Vorgänge außerhalb seiner Zuständigkeit lägen und andere
       Bundesländer beträfen. Das eingesetzte System stammt wohl von der
       sächsischen Polizei. Unbeantwortet ist deswegen, wie genau das Programm
       funktioniert, wie lange die Daten gespeichert werden und ob das
       Bildmaterial in Echtzeit abgeglichen wird.
       
       Die Live-Gesichtserkennung ist höchst umstritten, weil sie als
       schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen gilt, die sich
       auf überwachten öffentlichen Plätzen aufhalten. Die Europäische Union hat
       ihrer Anwendung [3][mit dem Gesetz zur künstlichen Intelligenz] außerdem
       enge Grenzen gesetzt: Die Software darf nur zur Aufklärung und zur
       Verhinderung schwerer Straftaten und auf richterliche Anordnung eingesetzt
       werden.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Franco kritisierte die lückenhafte Auskunft auf
       seine Anfrage: „Die schmallippige Beantwortung erweckt den Eindruck, der
       Senat wolle etwas verheimlichen.“ Der Verdacht, dass die Berliner
       Staatsanwaltschaft bewusst rechtswidrige biometrische Massenabgleiche
       durchgeführt habe, läge nahe.
       
       Den Abgeordneten würden Informationen vorenthalten, die Berlin beträfen:
       „Das ist eine Umgehung parlamentarischer Kontrolle.“ Der Senat müsse
       gegenüber dem Parlament transparent machen, dass er auch bei der Bekämpfung
       von Bandenkriminalität nach Recht und Gesetz handele, forderte er.
       
       22 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Rechercheur-ueber-Aufspueren-von-Klette/!5993206
   DIR [2] /CDU-Politiker-ueber-Polizeiarbeit/!5999437
   DIR [3] https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20230601STO93804/ki-gesetz-erste-regulierung-der-kunstlichen-intelligenz%20
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Luisa Faust
       
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