# taz.de -- Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder erscheinen
> Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme
> „Compact“-Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest
> teilweise.
IMG Bild: Es ist wieder da: Das Compact-Magazin
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat [1][das am 16. Juli vom
Bundesinnenministerium vollzogene Verbot des rechtsextremistischen
Compact-Magazins] am Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt.
[2][Das Gericht teilte unter anderem mit], dass es derzeit nicht
abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich
tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die
Grundlage eines Verbots gegeben sei.
Des weiteren führt das Gericht seine Entscheidung zur Aussetzung des
Verbots aus: Die verbreiteten Print- und Online-Publikationen des Vereins
ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der
Menschenwürde erkennen und nähmen in ihrer Rhetorik eine
kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen
ein.
Jedoch bestünden „Zweifel, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs-
und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die
Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot
unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“
Das Gericht führt weiter aus, dass es auch mildere presse- und
medienrechtliche Maßnahmen gäbe wie „Veranstaltungsverbote, orts- und
veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote
von Versammlungen“. Ein „besonderes Gewicht“ sei in diesem Fall auf die
Meinungs- und [3][Pressefreiheit] zu legen. Da die Vollziehung des
Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und
Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact
ausmache, sei das diesbezügliche Grundrechte der Meinungs- und
Pressefreiheit höher zu gewichten als das eigentliche Verbot.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte [4][ihr Vorgehen damals]
einen „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ genannt und das
Verbot folgendermaßen begründet: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise
gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen
unsere parlamentarische Demokratie.“
Die endgültige Entscheidung, ob das unter anderem von Rechtsexperten
kritisierte Vorgehen Faesers rechtens war, fällt erst im
Hauptsacheverfahren. Bis dahin darf Compact weiter erscheinen. Dessen
Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X: „Eine Entscheidung wird erst
im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen.“ Abwarten.
14 Aug 2024
## LINKS
DIR [1] /Compact/!t5008029
DIR [2] https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
DIR [3] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487
DIR [4] /Verbotsverfuegung-gegen-Compact-Magazin/!6024670
## AUTOREN
DIR Doris Akrap
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vor.