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       # taz.de -- Verbraucherschützer gegen Anbieter: Abmahnung wegen TV-Kosten
       
       > Früher mussten Mieter TV-Kosten über die Miet-Nebenkosten begleichen.
       > Damit ist seit Juli Schluss. Doch manche Mieter sollen trotzdem
       > weiterzahlen.
       
   IMG Bild: Seit Juli müssen Mieter TV-Kosten nicht mehr über die Miet-Nebenkosten begleichen
       
       Düsseldorf dpa | Nach dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs, bei
       dem [1][Mieter] die TV-Kosten über die Mietnebenkosten zahlen mussten,
       sorgt ein neues Vorgehen von Vermietern und Fernsehanbietern für Unmut. Die
       Verbraucherzentrale NRW warf dem Wohnungskonzern LEG und dem Netzbetreiber
       NetCologne vor, Mietern Verträge unterzuschieben und damit rechtswidrig zu
       handeln. Entsprechende Abmahnungen seien verschickt worden.
       
       Die beiden Firmen hätten unabhängig voneinander Schreiben an Mieter
       geschickt, denen zufolge die [2][Mieter] automatisch einen Endnutzervertrag
       bekommen. Nach Einschätzung der [3][Verbraucherschützer] ist aber die
       aktive Zustimmung des Mieters nötig.
       
       „Die Verbraucher haben nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eigentlich
       die freie Wahl für den TV-Empfang“, sagt Felix Flosbach von der
       Verbraucherzentrale NRW. „Aber die beiden Anbieter versuchen hier, den
       Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ohne Vertragsschluss
       unterzujubeln.“
       
       In dem Schreiben von NetCologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den
       Kabelnutzern so einfach wie möglich machen und den bisherigen
       Kabel-TV-Vertrag in einen TV-Einzelnutzervertrag überführen. „Sie müssen
       sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieblingsprogramm
       weiter – und das dauerhaft günstig.“
       
       Monatlich werden dem Brief zufolge fünf Euro fällig, was tatsächlich
       relativ günstig ist. Der Monat Juli ist gratis. Im Internet kann der Kunde
       sich abmelden – eine Zahlungspflicht besteht also im Gegensatz zum vorigen
       Nebenkostenmodell nicht.
       
       LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich „bequem
       zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen“. Man
       werde einen neuen vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag neben dem
       Mietvertrag einrichten. Auch hier ist eine Kündigung möglich.
       
       Die LEG-Wohnungen bekommen die Fernsehsignale vom Kabelanbieter
       [4][Vodafone]. Ein Sprecher des Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens
       sagt, dass man keine direkte Vertragsbeziehung zu den Mietern habe und die
       LEG ihren Mietern eigenständig die TV-Versorgung anbiete.
       
       ## Firmen verteidigen sich
       
       Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. Ein
       LEG-Sprecher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur mietvertragliche
       Verpflichtungen. „Ein funktionierender TV-Anschluss ist nach unserer
       Rechtsauffassung Bestandteil der bestehenden Altmietverträge.“
       
       Dieses Argument wiederum überzeugt Verbraucherschützer Flosbach nicht.
       „Grundsätzlich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfügung stehen, sofern
       mietvertraglich zugesichert“, sagt der Rechtsanwalt, aber: „Eine
       aufgezwungene Nutzung resultiert daraus nicht.“
       
       Von NetCologne heißt es, ein möglichst reibungsloser Übergang für die
       Kundinnen und Kunden sei bei der Fernsehversorgung wichtig. „Damit sie
       weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten
       Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglichkeit eröffnet, per
       konkludenter Einwilligung die bisherige Leistung über einen Einzelvertrag
       weiterzunutzen.“ Mit konkludenter Einwilligung ist gemeint, dass die
       Handlungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrücklich
       gesagt hat.
       
       Seit dem 1. Juli dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die
       Nebenkosten der Miete abrechnen, ein entsprechender Teilnahme-Zwang ist
       weggefallen. Für Marktführer Vodafone und andere Kabelanbieter wie Tele
       Columbus und NetCologne bedeutet das Gegenwind – sie wollen so viele
       Kabelnutzer wie möglich als Kunden halten.
       
       Alternativangebote, die angesichts der Zahlungspflicht beim
       Nebenkostenprivileg bislang einen schweren Stand hatten, sind im Aufschwung
       – etwa Magenta TV von der Deutschen [5][Telekom] oder Online-Dienste wie
       Zattoo und waipu.tv.
       
       12 Jul 2024
       
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