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       # taz.de -- Bezahlkarte für Geflüchtete: Sozialgericht kippt Bargeld-Pauschale
       
       > Die 50-Euro-Grenze bei der Bezahlkarte ist in einem Fall für rechtswidrig
       > erklärt worden. Kartengegner jubilieren, doch das könnte voreilig sein.
       
   IMG Bild: 50 Euro Bargeld pauschal für Geflüchtete? Hat das Hamburger Sozialgericht in einem Fall nun gekippt
       
       Hannover taz | Das Hamburger Sozialgericht hat in einem Eilverfahren
       entschieden, dass es die Bargeldgrenze bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge
       in Höhe von 50 Euro für nicht rechtmäßig hält. Die persönlichen und
       örtlichen Umstände der Betroffenen müssten berücksichtigt werden, hieß es.
       Geklagt hatte eine Schwangere.
       
       Mit der Beschränkung auf maximal 50 Euro Bargeld pro Monat und Person
       sollen Zuwanderer abgeschreckt und Geldtransfers ins Ausland eingedämmt
       werden, [1][so hatte es die Bundesinnenministerkonferenz im Juni
       beschlossen.] Die Maßnahme ist umstritten. Viele Hilfsorganisationen halten
       sie für reinen Populismus.
       
       Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl unterstützen
       deshalb eine Reihe von Klagen von einzelnen Betroffenen. Die Entscheidung
       des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Juli, [2][die GFF und Pro Asyl am
       Mittwoch bekannt machten], ist die erste in dieser Reihe.
       
       Geklagt hatte eine dreiköpfige Familie, die in einer Hamburger
       Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Dort werden seit Februar die Leistungen nur
       noch über die sogenannte Social Card ausgegeben. Mit der Karte kann in
       vielen Läden und Einrichtungen bezahlt werden, die Auszahlung von Bargeld
       ist jedoch auf 50 Euro pro Erwachsenem und 10 Euro pro Kind im Monat
       beschränkt. Der Familie stehen im Monat also 110 Euro in bar zur Verfügung.
       
       Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass ihnen Sonderbedarfe für die
       schwangere Frau und das Kleinkind zugestanden wurden. Dagegen hatte die
       Familie geklagt, weil es ihr zum Beispiel nicht möglich ist, Umstands-,
       Baby- und Kinderkleidung auf den vielerorts üblichen Basaren und
       Flohmärkten günstig zu erwerben.
       
       Dieser Argumentation folgte das Sozialgericht insoweit, als es befand, das
       Hamburger Amt für Migration hätte sich nicht einfach so auf die pauschale
       Bargeldgrenze zurückziehen dürfen, wie sie von der Innenministerkonferenz
       beschlossen wurde. Zwar liege es grundsätzlich im Ermessen der Behörde, in
       welcher Form Leistungen gewährt werden, die Gesetzesbegründung sieht aber
       vor, dass „örtliche Besonderheiten und unterschiedliche Lebenslagen“ zu
       berücksichtigen sind. Das, so argumentiert das Gericht, macht eben eine
       Einzelfallbetrachtung notwendig, die es hier erkennbar nicht gegeben hat.
       
       Als „Etappensieg“ bezeichneten das die Gesellschaft für Freiheitsrechte
       (GFF), von einer „Klatsche für den Senat“ schreibt die Linkenfraktion in
       ihrer Pressemitteilung.
       
       Die große Hoffnung der Bezahlkarten-Gegner: Mit einer individuellen
       Festlegung von Bargeldgrenzen wird das Ganze so kompliziert und
       arbeitsaufwendig, dass man es vielleicht lieber ganz sein lässt. [3][So
       macht es beispielsweise Hannover], wo die Bezahlkarte von Anfang an wie
       eine ganz normale Bankkarte eingesetzt wurde, was im Vergleich zur Ausgabe
       von Bargeld, Wertgutscheinen oder Sachleistungen immer noch erheblichen
       Verwaltungsaufwand einspart.
       
       ## Bezahlkarten-Gegner schöpfen Hoffnung
       
       Ob sich diese Hoffnung erfüllt, ist aber auch noch lange nicht raus. Erst
       einmal hat das Sozialgericht die Behörde nur angewiesen, der Familie die
       Sonderbedarfe für die schwangere Frau und das Kleinkind in bar oder als
       abhebbares Guthaben auf der Social Card zur Verfügung zu stellen. Das gilt
       erst einmal nur für diesen Einzelfall.
       
       Gegen den Beschluss kann das Amt für Migration noch Beschwerde einlegen, ob
       man das tut, werde noch geprüft, erklärte die Behörde auf taz-Anfrage.
       Generell bemüht man sich, die Bedeutung des Beschlusses herunterzuspielen:
       „Die Entscheidung des Sozialgerichts stellt die Rechtmäßigkeit und das
       System der Hamburger Bezahlkarte (Social Card) nicht infrage. Auch eine
       feste Bargeldobergrenze hält das Gericht nicht per se für rechtswidrig.
       
       ## Gerichtsentscheidung ändert erstmal grundsätzlich nichts
       
       Am bisherigen Modell in Hamburg ändert sich mit der Entscheidung daher nach
       jetzigem Kenntnisstand grundsätzlich nichts“, heißt es in einer dürren
       gemeinsamen Stellungnahme von Innenbehörde und Sozialbehörde ohne weitere
       Begründung.
       
       Es ist unwahrscheinlich, dass hier das letzte Wort schon gesprochen ist.
       Immerhin sollte Hamburg ja als Modell für die anderen Bundesländer dienen.
       Und nach der langen und heftigen Debatte um die Ausgestaltung der
       Bezahlkarte und die Höhe der Bargeldbegrenzung werden sich die
       Innenminister der Länder dieses Instrument wohl nicht einfach so aus der
       Hand nehmen lassen.
       
       24 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bund-Laender-Beratungen-zu-Migration/!6018700
   DIR [2] https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/bezahlkarte
   DIR [3] /Bezahlkarten-fuer-Gefluechtete/!5975868
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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