# taz.de -- Bezahlkarte für Geflüchtete: Sozialgericht kippt Bargeld-Pauschale
> Die 50-Euro-Grenze bei der Bezahlkarte ist in einem Fall für rechtswidrig
> erklärt worden. Kartengegner jubilieren, doch das könnte voreilig sein.
IMG Bild: 50 Euro Bargeld pauschal für Geflüchtete? Hat das Hamburger Sozialgericht in einem Fall nun gekippt
Hannover taz | Das Hamburger Sozialgericht hat in einem Eilverfahren
entschieden, dass es die Bargeldgrenze bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge
in Höhe von 50 Euro für nicht rechtmäßig hält. Die persönlichen und
örtlichen Umstände der Betroffenen müssten berücksichtigt werden, hieß es.
Geklagt hatte eine Schwangere.
Mit der Beschränkung auf maximal 50 Euro Bargeld pro Monat und Person
sollen Zuwanderer abgeschreckt und Geldtransfers ins Ausland eingedämmt
werden, [1][so hatte es die Bundesinnenministerkonferenz im Juni
beschlossen.] Die Maßnahme ist umstritten. Viele Hilfsorganisationen halten
sie für reinen Populismus.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl unterstützen
deshalb eine Reihe von Klagen von einzelnen Betroffenen. Die Entscheidung
des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Juli, [2][die GFF und Pro Asyl am
Mittwoch bekannt machten], ist die erste in dieser Reihe.
Geklagt hatte eine dreiköpfige Familie, die in einer Hamburger
Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Dort werden seit Februar die Leistungen nur
noch über die sogenannte Social Card ausgegeben. Mit der Karte kann in
vielen Läden und Einrichtungen bezahlt werden, die Auszahlung von Bargeld
ist jedoch auf 50 Euro pro Erwachsenem und 10 Euro pro Kind im Monat
beschränkt. Der Familie stehen im Monat also 110 Euro in bar zur Verfügung.
Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass ihnen Sonderbedarfe für die
schwangere Frau und das Kleinkind zugestanden wurden. Dagegen hatte die
Familie geklagt, weil es ihr zum Beispiel nicht möglich ist, Umstands-,
Baby- und Kinderkleidung auf den vielerorts üblichen Basaren und
Flohmärkten günstig zu erwerben.
Dieser Argumentation folgte das Sozialgericht insoweit, als es befand, das
Hamburger Amt für Migration hätte sich nicht einfach so auf die pauschale
Bargeldgrenze zurückziehen dürfen, wie sie von der Innenministerkonferenz
beschlossen wurde. Zwar liege es grundsätzlich im Ermessen der Behörde, in
welcher Form Leistungen gewährt werden, die Gesetzesbegründung sieht aber
vor, dass „örtliche Besonderheiten und unterschiedliche Lebenslagen“ zu
berücksichtigen sind. Das, so argumentiert das Gericht, macht eben eine
Einzelfallbetrachtung notwendig, die es hier erkennbar nicht gegeben hat.
Als „Etappensieg“ bezeichneten das die Gesellschaft für Freiheitsrechte
(GFF), von einer „Klatsche für den Senat“ schreibt die Linkenfraktion in
ihrer Pressemitteilung.
Die große Hoffnung der Bezahlkarten-Gegner: Mit einer individuellen
Festlegung von Bargeldgrenzen wird das Ganze so kompliziert und
arbeitsaufwendig, dass man es vielleicht lieber ganz sein lässt. [3][So
macht es beispielsweise Hannover], wo die Bezahlkarte von Anfang an wie
eine ganz normale Bankkarte eingesetzt wurde, was im Vergleich zur Ausgabe
von Bargeld, Wertgutscheinen oder Sachleistungen immer noch erheblichen
Verwaltungsaufwand einspart.
## Bezahlkarten-Gegner schöpfen Hoffnung
Ob sich diese Hoffnung erfüllt, ist aber auch noch lange nicht raus. Erst
einmal hat das Sozialgericht die Behörde nur angewiesen, der Familie die
Sonderbedarfe für die schwangere Frau und das Kleinkind in bar oder als
abhebbares Guthaben auf der Social Card zur Verfügung zu stellen. Das gilt
erst einmal nur für diesen Einzelfall.
Gegen den Beschluss kann das Amt für Migration noch Beschwerde einlegen, ob
man das tut, werde noch geprüft, erklärte die Behörde auf taz-Anfrage.
Generell bemüht man sich, die Bedeutung des Beschlusses herunterzuspielen:
„Die Entscheidung des Sozialgerichts stellt die Rechtmäßigkeit und das
System der Hamburger Bezahlkarte (Social Card) nicht infrage. Auch eine
feste Bargeldobergrenze hält das Gericht nicht per se für rechtswidrig.
## Gerichtsentscheidung ändert erstmal grundsätzlich nichts
Am bisherigen Modell in Hamburg ändert sich mit der Entscheidung daher nach
jetzigem Kenntnisstand grundsätzlich nichts“, heißt es in einer dürren
gemeinsamen Stellungnahme von Innenbehörde und Sozialbehörde ohne weitere
Begründung.
Es ist unwahrscheinlich, dass hier das letzte Wort schon gesprochen ist.
Immerhin sollte Hamburg ja als Modell für die anderen Bundesländer dienen.
Und nach der langen und heftigen Debatte um die Ausgestaltung der
Bezahlkarte und die Höhe der Bargeldbegrenzung werden sich die
Innenminister der Länder dieses Instrument wohl nicht einfach so aus der
Hand nehmen lassen.
24 Jul 2024
## LINKS
DIR [1] /Bund-Laender-Beratungen-zu-Migration/!6018700
DIR [2] https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/bezahlkarte
DIR [3] /Bezahlkarten-fuer-Gefluechtete/!5975868
## AUTOREN
DIR Nadine Conti
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