URI:
       # taz.de -- Volksinitiative „Hamburg werbefrei“: Verfassungsgericht macht Hoffnung
       
       > Am Freitag verhandelte das Hamburgische Verfassungsgericht über die
       > Zulässigkeit der Volksinitiative. Die zeigte sich anschließend zufrieden.
       
   IMG Bild: Zwar noch nicht digital, aber auch nicht schön: Außenwerbung an einer Hausfassade
       
       Hamburg taz | Es kommt nicht oft vor, dass Vertreter:innen einer
       Hamburger Volksinitiative optimistisch aus einer Verhandlung vor dem
       Hamburgischen Verfassungsgericht kommen. Grund dazu gab es auch nicht, denn
       in den vergangenen Jahren hatte das Gericht ausnahmslos alle Initiativen
       auf Antrag des Hamburger Senats für verfassungswidrig erklärt. Bei der
       [1][Volksinitiative „Hamburg werbefrei“] aber war die Stimmung am Freitag
       hoffnungsvoll, dass ihnen nicht dasselbe Schicksal droht.
       
       Die Initiative möchte per Gesetz die Zahl der Werbeflächen in der Stadt
       massiv einschränken. Insbesondere die wachsende Zahl energieintensiver
       digitaler Werbeflächen ist ihr ein Dorn im Auge. „Die zunehmende optische
       Dominanz von Werbung im Stadtraum wirkt sich negativ auf das Straßen-,
       Orts- oder Landschaftsbild sowie die architektonische und städtebauliche
       Gestaltung aus“, kritisieren die Aktivist:innen. Auf öffentlichem wie
       privatem Grund sollen sie deshalb nur noch mit Ausnahmeerlaubnis
       aufgestellt werden können.
       
       Im Oktober 2022 hatte die Initiative dafür die Unterschriften von rund
       15.000 Unterstützer:innen im Rathaus abgegeben. Weil die Bürgerschaft
       dem Ansinnen nicht folgen wollte, beantragte die Initiative als nächste
       Stufe auf dem Weg zu einem Volksentscheid die Durchführung eines
       [2][Volksbegehrens]. Daraufhin klagte der rot-grüne Senat beim
       Verfassungsgericht gegen die Durchführung.
       
       Aus Sicht des Senats, das wiederholte er am Freitag vor Gericht, verstößt
       die Initiative vor allem in zwei Punkten gegen geltendes Recht: Einerseits
       greife sie unzulässig in das Recht der Bürgerschaft ein, allein über den
       städtischen Haushalt zu entscheiden. Denn die Stadt nimmt knapp 70
       Millionen Euro im Jahr von Werbefirmen ein, die öffentlichen Grund zur
       Aufstellung von Werbeflächen nutzen. Hätte die Initiative Erfolg, gäbe es
       also gegen den Willen des Parlaments Einnahmeausfälle. Die Initiative
       bezweifelt, dass diese substantiell sind.
       
       ## Ganz normaler Eingriff per Bauordnung
       
       Ebenso gehen die Meinungen darüber auseinander, ob gegen Regelungen des
       Grundgesetzes verstoßen würde. Der Senat meint, es sei ein
       unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentumsrecht, wenn Eigentümer:innen
       verboten würde, Werbeflächen aufzustellen. Der Rechtsanwalt der Initiative,
       Fadi El-Ghazi, erwiderte, dass solche Eingriffe üblich seien – jede
       Bauordnung im Land setze Eigentümer:innen im Interesse des Gemeinwohls
       in vielen Aspekten Grenzen.
       
       Wie das Gericht diese beiden Streitpunkte bewertet, ließ es am Freitag
       nicht durchblicken. Andere Argumente des Senats aber, das machte [3][die
       Vorsitzende Richterin Birgit Voßkühler] deutlich, überzeugen nicht
       komplett. Hinzu sprach das Gericht noch eine Möglichkeit an: Es kann auch
       nur Teile des Volksbegehrens für unzulässig erachten – dann könnten
       Initiator:innen die zulässigen Teile bis zum Volksentscheid
       weiterverfolgen.
       
       Sein Urteil will das Gericht am 6. September bekannt geben.
       
       5 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Volksinitiative-gegen-Werbung-in-Hamburg/!5905255
   DIR [2] /Anti-Gender-Volksinitiative-wehrt-sich/!6014821
   DIR [3] /Gerichtspraesidentin-ueber-Volksinis/!5992683
       
       ## AUTOREN
       
   DIR André Zuschlag
       
       ## TAGS
       
   DIR Hamburg
   DIR Volksinitiative
   DIR Direkte Demokratie
   DIR Werbung
   DIR Social-Auswahl
   DIR Volksbegehren
   DIR Volksinitiative
   DIR Werbung
   DIR Hamburg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Volksinitiative gegen Werbetafeln: Verfassungsgericht gibt grünes Licht
       
       Die Volksinitiative „Hamburg werbefrei“ will Reklametafeln per Gesetz
       reduzieren. Vor Gericht bekam sie recht. Eine Schlappe für den rot-grünen
       Senat.
       
   DIR Volksinitiative gegen Werbung in Hamburg: Grüne mögen Flimmerwerbung
       
       Die Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ will das Aufstellen digitalisierter
       Werbetafeln beenden. SPD und Grüne sind noch nicht überzeugt.
       
   DIR Hamburger Werbeflächen werden digital: Mehr Medienkonsum als gewünscht
       
       In Hamburg werden Werbeflächen zu digital bespielten Monitoren umgerüstet.
       Das Ergebnis ist eine zwanghafte Berieselung mit Info-Schnipseln.
       
   DIR Spar-Kampagne auf Stromfresser-Flächen: Kontraproduktive Werbeträger
       
       In Hamburg wird fürs Energiesparen geworben – auf stromverbrauchenden
       Werbetafeln. Naheliegend wäre, dass solche Tafeln aus der Stadt
       verschwinden.