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       # taz.de -- Geleakte NSU-Akten: Doch kein Geheimnisverrat
       
       > „Frag den Staat“ hatte NSU-Dokumente des Verfassungsschutzes
       > veröffentlicht. Die Justiz ermittelte, wer die Akten geleakt hatte –
       > erfolglos.
       
   IMG Bild: Chemnitz: Kopfhörer liegen an einer Hörstation im zukünftigen Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex in Sachsen
       
       Wiesbaden (dpa |) – Die Justiz in Hessen geht nicht mehr der Frage nach,
       wer dafür gesorgt hat, dass die Plattform „Frag den Staat“ und das „[1][ZDF
       Magazin Royale]“ von Jan Böhmermann geheime NSU-Akten veröffentlichen
       konnten. Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats wurden ergebnislos
       eingestellt, wie eine aktuelle Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
       durch „Frag den Staat“ ergab.
       
       Bei den geleakten Dokumenten handelte es sich um Akten des hessischen
       Verfassungsschutzes. Die Behörde hatte eigene Dokumente zum
       Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum [2][„Nationalsozialistischen
       Untergrund“ (NSU)] untersucht.
       
       ## Geheim für 120 Jahre
       
       Der Bericht aus dem Jahr 2014 war zunächst für 120 Jahre als geheim
       eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert.
       Angehörige der Opfer des NSU, zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie
       mehr als 130.000 Unterzeichner einer Petition hatten jedoch über Jahre
       gefordert, den Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Die vom Staat
       versprochene vollständige Aufklärung zum NSU könne es nur geben, wenn der
       Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht, hieß es.
       
       Der NSU hatte über Jahre hinweg unerkannt mordend durch Deutschland ziehen
       können. Die Opfer der Rechtsterroristen waren acht türkischstämmige und ein
       griechischstämmiger Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Die Gruppe
       wurde 2011 durch eine Selbstenttarnung bekannt.
       
       Woher [3][„Frag den Staat“] und das „ZDF Magazin Royale“ die Papiere
       bekommen haben, ist bislang nicht bekannt. Unmittelbar nach der
       Veröffentlichung der NSU-Akten stellte der hessische Verfassungsschutz
       Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Wiesbaden. Als Grund gab die Behörde
       die „unrechtmäßige Weitergabe von Verschlusssachen“ an. Damit bestätigte
       sie auch indirekt die Echtheit der veröffentlichten Akten. Die
       Staatsanwaltschaft teilte nun auf Anfrage von „Frag den Staat“ mit, das
       Ermittlungsverfahren sei im Juni 2023 eingestellt worden, nachdem keine
       tatverdächtige Person ermittelt werden konnte.
       
       4 Jul 2024
       
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