# taz.de -- Geleakte NSU-Akten: Doch kein Geheimnisverrat
> „Frag den Staat“ hatte NSU-Dokumente des Verfassungsschutzes
> veröffentlicht. Die Justiz ermittelte, wer die Akten geleakt hatte –
> erfolglos.
IMG Bild: Chemnitz: Kopfhörer liegen an einer Hörstation im zukünftigen Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex in Sachsen
Wiesbaden (dpa |) – Die Justiz in Hessen geht nicht mehr der Frage nach,
wer dafür gesorgt hat, dass die Plattform „Frag den Staat“ und das „[1][ZDF
Magazin Royale]“ von Jan Böhmermann geheime NSU-Akten veröffentlichen
konnten. Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats wurden ergebnislos
eingestellt, wie eine aktuelle Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
durch „Frag den Staat“ ergab.
Bei den geleakten Dokumenten handelte es sich um Akten des hessischen
Verfassungsschutzes. Die Behörde hatte eigene Dokumente zum
Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum [2][„Nationalsozialistischen
Untergrund“ (NSU)] untersucht.
## Geheim für 120 Jahre
Der Bericht aus dem Jahr 2014 war zunächst für 120 Jahre als geheim
eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert.
Angehörige der Opfer des NSU, zahlreiche Politikerinnen und Politiker sowie
mehr als 130.000 Unterzeichner einer Petition hatten jedoch über Jahre
gefordert, den Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Die vom Staat
versprochene vollständige Aufklärung zum NSU könne es nur geben, wenn der
Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht, hieß es.
Der NSU hatte über Jahre hinweg unerkannt mordend durch Deutschland ziehen
können. Die Opfer der Rechtsterroristen waren acht türkischstämmige und ein
griechischstämmiger Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Die Gruppe
wurde 2011 durch eine Selbstenttarnung bekannt.
Woher [3][„Frag den Staat“] und das „ZDF Magazin Royale“ die Papiere
bekommen haben, ist bislang nicht bekannt. Unmittelbar nach der
Veröffentlichung der NSU-Akten stellte der hessische Verfassungsschutz
Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Wiesbaden. Als Grund gab die Behörde
die „unrechtmäßige Weitergabe von Verschlusssachen“ an. Damit bestätigte
sie auch indirekt die Echtheit der veröffentlichten Akten. Die
Staatsanwaltschaft teilte nun auf Anfrage von „Frag den Staat“ mit, das
Ermittlungsverfahren sei im Juni 2023 eingestellt worden, nachdem keine
tatverdächtige Person ermittelt werden konnte.
4 Jul 2024
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