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       # taz.de -- Rechtsextreme Polizeichats in Hessen: Ungestraft hetzen in Frankfurt
       
       > Frankfurter Polizisten verschickten rechtsextreme Chats. Nun ist klar:
       > Sie müssen nicht vor Gericht. Verband sieht „fatale Signalwirkung“.
       
   IMG Bild: Über Jahre wurden hier rechtsextreme Chats gepostet: das Frankfurter 1. Polizeirevier
       
       Berlin taz | Es waren [1][Chats voller Menschenverachtung]. Herablassungen
       über jüdische Menschen, Schwarze, Migrant*innen und Menschen mit
       Behinderung, auch Hitlerbilder und Hakenkreuze. All dies posteten fünf
       Polizist*innen aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier, ab Herbst 2014 in
       mehreren Chatgruppen, vier Jahre lang. In einer namens „Itiotentreff“ waren
       es allein 1.600 Nachrichten.
       
       Doch die Beamten werden sich für diese Chats nicht vor Gericht verantworten
       müssen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
       
       Die Chatgruppen war nur durch Zufall aufgeflogen: Im Zuge der Ermittlungen
       der [2][„NSU 2.0“-Drohschreiben] gegen die Frankfurter Anwältin Seda
       Başay-Yıldız, die auch NSU-Opfer vertritt, und weitere Betroffene. Zu
       Başay-Yıldız wurden auch persönliche Daten ohne Dienstanlass auf dem
       Frankfurter Revier abgerufen – die später in den Drohschreiben auftauchten.
       Wer für die Datenweitergabe verantwortlich war, ist bis heute nicht
       geklärt.
       
       Wegen der Chats aber wurde gegen fünf Polizeibeamte schon im April 2022 von
       der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage wegen Volksverhetzung
       erhoben. Das Landgericht aber hatte [3][eine Eröffnung des Verfahrens
       abgelehnt]: Für eine Volksverhetzung sei ein öffentliches Verbreiten der
       Inhalte erforderlich – in einer geschlossenen Chatgruppe sei dies aber
       nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein – die
       nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen wurde.
       
       ## „Schwer erträgliche Inhalte“
       
       Die Beschuldigten hätten zwar „in erheblichem Umfang teilweise nur schwer
       erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende,
       antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt“, erklärte
       auch das Gericht. Strafbar aber sei dies wegen der privaten Chatgruppen und
       deren „überschaubarem Personenkreis“ nicht. Für eine Verurteilung wegen
       Volksverhetzung brauche es eine größere Öffentlichkeit. Die Entscheidung
       des Landgerichts, den Prozess nicht zuzulassen, sei daher nicht zu
       beanstanden.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen argumentiert, dass den Polizeikräften
       bewusst gewesen sein muss, dass ihre strafbaren Chats auch nach außen
       dringen könnten – und die Nachrichten damit sehr wohl einen
       volksverhetzenden Charakter hatten. Der Beschluss des Oberlandesgerichts
       ist nun aber nicht mehr anfechtbar. Das Gericht vermerkte aber, dass sehr
       wohl dienstrechtliche Konsequenzen für die Beamten erforderlich seien, da
       es „erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue“ gebe.
       
       ## Başay-Yıldız fordert Entfernung aus dem Dienst
       
       Seda Başay-Yıldız reagierte ernüchtert. Die Entscheidung habe sich
       abgezeichnet, sagte sie der taz. „Jetzt ist entscheidend, dass es
       tatsächlich dienstliche Konsequenzen für die Polizeibeamten gibt, konkret
       eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“, so die Anwältin. „Denn eines
       ist unstrittig: dass die Gesinnung der Polizisten mit der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist.“
       
       Auch der Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter,
       rassistischer und antisemitischer Gewalt sprach von einer „fatalen
       Signalwirkung“ der Entscheidung. Lisa Gnadl von der mitregierenden SPD
       sagte, die Entscheidung sei für Verfechter des Rechtsstaats zu
       respektieren. „Ich erwarte aber, dass die damals Beteiligten
       disziplinarisch angemessen bestraft werden, bis hin zur Entfernung aus dem
       Beamtentum.“
       
       Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, mit der Entscheidung
       bestehe nun rechtliche Klarheit in dem Fall – dies gelte es zu
       respektieren. Bei den Disziplinarverfahren gegen die Polizeikräfte werde
       nun ein „zeitnaher Abschluss“ angestrebt. „Rassistisches und
       menschenverachtendes Gedankengut darf in unserer Polizei keinen Platz
       haben“, so Poseck. Dagegen müsse man „unter Ausschöpfung aller
       Möglichkeiten des Rechtsstaats“ vorgehen.
       
       Bereits 2018 waren Disziplinarverfahren gegen die Polizist*innen
       eingeleitet worden, die wegen des Strafverfahrens aber ausgesetzt waren.
       Allen fünf Beamten wurden aber die Dienstgeschäfte verboten, drei wurden
       inzwischen vorläufig des Dienstes enthoben und von zweien ein Teil der
       Bezüge einbehalten.
       
       ## Bundesrat will Strafbarkeitslücke schließen
       
       Poseck und Gnadl forderten zudem, die offenbar gewordene Strafbarkeitslücke
       zu schließen: Wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes sich in Foren
       verfassungsfeindlich äußerten, müsse dies bestraft werden, ganz gleich, wie
       groß das Publikum sei. Bereits im Herbst hatte Nordrhein-Westfalen eine
       entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die auch
       beschlossen und dem Bundestag zugeleitet wurde. Im Bundestag wurde darüber
       aber noch nicht beraten, auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
       wurde hierzu noch nicht aktiv – was Gnadl „bedauerlich“ nannte.
       
       Gegen zwei der Polizeibeamten aus der „Itiotentreff“-Chatgruppe, Johannes
       S. und Miriam D., wurde lange auch wegen der „NSU 2.0“-Drohschreiben
       ermittelt. [4][Vor allem Johannes S. stand unter Verdacht, direkt an der
       Drohserie beteiligt gewesen zu sein]. Er war mit rechtsextremen Äußerungen
       aufgefallen, hatte online nach „Yildiz in Frankfurt“ gesucht. Schon zu
       Jahresbeginn waren die Ermittlungen aber auch in diesen Fällen eingestellt
       worden. Başay-Yıldız hatte dagegen zunächst Beschwerde eingelegt, diese
       aber wieder zurückgezogen – um auch hier dienstrechtliche Schritte zu
       ermöglichen.
       
       15 Jul 2024
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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