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       # taz.de -- Aufenthalt in Deutschland: Schuften fürs Bleiberecht
       
       > Geduldete haben über das Chancen-Aufenthaltsrecht 18 Monate Zeit, eine
       > Arbeit zu finden. Viele blicken auf erzwungene Untätigkeit zurück.
       
   IMG Bild: Szene bei der Berliner Firma Florida Eis: Hier sind fast 50 Prozent der Beschäftigten Geflüchtete
       
       Berlin taz | Die Uhr läuft. „Wir haben nicht viel Zeit, um eine Ausbildung,
       eine Arbeit zu finden“, sagt Nadia Hadid*. Seit Anfang des Jahres verfügen
       die 38-Jährige und ihr Mann über einen sogenannten
       [1][„Chancen-Aufenthalt“.] Das neue Gesetz gewährt geduldeten Geflüchteten
       eine Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis für 18 Monate, in denen sie
       eine Arbeit finden müssen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend sichert.
       Sie können auch eine Ausbildung beginnen, die ihre finanzielle
       Unabhängigkeit in der Zukunft erwarten lässt.
       
       Klappt es mit der Job- oder Ausbildungssuche, bekommen die Hadids eine
       reguläre längerfristige Aufenthaltserlaubnis. Andernfalls fallen sie wieder
       zurück in die Duldung. „Das Jobcenter hat gesagt, wir müssen uns selbst
       etwas suchen“, erzählt Nadia Hadid.
       
       Es ist heute zwar leichter als früher, dass Geduldete eine
       Beschäftigungserlaubnis von den Ausländerbehörden bekommen, wenn sie ein
       Jobangebot vorweisen können. Doch Arbeit allein verschafft Menschen, die in
       Deutschland nur geduldet sind, keinen Abschiebeschutz. Der
       Chancen-Aufenthalt beinhaltet dagegen eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
       Dies verbessert auch die Chancen auf einen Job, da allein das dazugehörige
       Dokument die Aufschrift „Aufenthaltstitel“ trägt und die Duldung ablöst. In
       einer „Duldung“ steht in roten Lettern und mit Ausrufezeichen versehen:
       „Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber
       ist ausreisepflichtig!“ So etwas schreckt Arbeitgeber ab.
       
       „Wer den Chancen-Aufenthalt nutzen kann, für den ist das Gesetz eine tolle
       Sache“, sagt Nyla Becker. Sie ist Coach bei einer Hamburger Gesellschaft
       namens Passage, in der in einem Projektverbund auch die Hadids beraten
       werden.
       
       ## Die Zielgruppe ist klein
       
       Die Geduldeten haben oft sehr wechselhafte Erfahrungen mit
       Arbeitsgenehmigungen und der Jobsuche hinter sich und mitunter viele Jahre
       gar nichts machen können. Ihr Mann habe eine Weile als Küchenhelfer in
       einem Restaurant gearbeitet, berichtet Hadid. Doch dann erhielt er keine
       Arbeitsgenehmigung mehr und verlor seinen Job. Sie wollte eine Ausbildung
       machen, was ihr die Behörden nicht gestatteten. Auf der Abendschule lernte
       sie Deutsch.
       
       Die Hadids waren mit zwei Söhnen im Jahre 2015 aus Bagdad nach Hamburg
       gekommen und stellten einen Asylantrag. Dieser wurde abgelehnt, die Familie
       aber geduldet wegen der prekären Sicherheitslage im Irak.
       
       Der 22-jährige Sohn ist heute Industriemechaniker mit Berufsabschluss und
       will seinen Meister machen, erzählt die Mutter. Der 13-jährige Sohn geht
       auf das Gymnasium. Jetzt, mit dem Chancen-Aufenthalt möchte Nadia Hadid ein
       Praktikum in einem Krankenhaus beginnen. „Danach arbeite ich vielleicht in
       der Pflege“, erzählt sie. Mittelfristig würde sie gerne eine Ausbildung zur
       Arzthelferin machen. Früher, in Bagdad, habe sie als Kosmetikerin
       gearbeitet. Ihr Mann habe in Deutschland eine Weiterbildung zum Busfahrer
       gemacht und suche einen Job.
       
       Zum Mai diesen Jahres besaßen fast 70.000 Personen das
       Chancen-Aufenthaltsrecht nach Paragraph 104c des Aufenthaltsgesetzes, so
       die Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Auf den Paragraph,
       der seit Januar 2023 gilt, können sich jedoch nur Geflüchtete beziehen, die
       zum Stichtag am 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre ununterbrochen in
       Deutschland gelebt haben. Für die 18 Monate im Chancen-Aufenthalt haben sie
       dann auch Anspruch auf Bürgergeld.
       
       ## Der erste Job nach acht Jahren in Deutschland
       
       „Das Gesetz öffnet ein Tor“ sagt Bojan Mijalkovic*, 30 Jahre alt. Er kam im
       Jahre 2016 mit seiner Frau und der ersten Tochter, damals ein Baby, aus
       Nordmazedonien nach Deutschland. Der Asylantrag war chancenlos, aber die
       Familie wurde nicht abgeschoben, aus medizinischen Grünen, die Tochter ist
       schwerstbehindert.
       
       Als Geduldete aus einem sicheren Herkunftsland bekamen die Mijalkovics hier
       keine Beschäftigungserlaubnis, keine Sprachkurse. „Es war schade, dass wir
       so viele Jahre nicht arbeiten konnten“, sagt der Vater, „Deutsch haben wir
       uns selbst beigebracht, auch durch das Fernsehen.“ Inzwischen hat er einen
       Abschluss auf dem Level B1 und kann sich gut verständigen.
       
       In Nordmazedonien hatte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann gemacht und
       dort in einem Supermarkt gearbeitet, erzählt er. Hier möchte er im
       September eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik beginnen. Es wäre
       nach acht Jahren in Deutschland, in denen er nicht arbeiten durfte, der
       erste Job. „Die Duldungen wurden immer wieder verlängert, dieses Warten ist
       ein dauernder Stress“, schildert Mijalkovic.
       
       Becker von der Initiative Passage erzählt, sie habe Geflüchtete beraten,
       die inzwischen bei der Deutschen Bahn in der Wartung hälfen, in die Pflege
       gingen oder bei der Post Briefe sortierten. Nur wenige Menschen seien im
       Chancen-Aufenthaltsrecht. „Die Voraussetzungen erfüllt nur eine kleine
       Gruppe“, so Becker. Schon allein der Stichtag grenze die Gruppe ein.
       
       ## Die Ausbildungsbildung
       
       Becker erlebt öfter, dass ihre Klient:innen in prekären Jobs arbeiten,
       etwa bei Lieferdiensten und im Versandhandel. „Oft geht es darum, die
       Probezeit zu überstehen, die Firmen können es sich leisten, die Leute
       schnell rauszuwerfen“, berichtet sie. Unternehmen mit Arbeit, für die nur
       geringe oder gar keine Deutschkenntnisse erforderlich sind, können auf
       einen Pool an Migrant:innen zugreifen, die auf Jobs mit wenig
       Anforderungen an Deutschkenntnisse angewiesen sind.
       
       „Zum Beispiel große Logistikunternehmen stellen ständig neue Leute ein, die
       nicht Deutsch sprechen. Die Arbeit ist hart. Und sie tun nicht viel, um die
       Leute zu halten“, berichtet Becker, „die Unternehmen profitieren letztlich
       von der prekären aufenthaltsrechtlichen Situation der Arbeitssuchenden“.
       
       Frank Langner ist Berater für Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus
       bei einem Hamburger Projekt des Trägers Basis und Woge. Er habe Geduldete
       in Mechaniker-Lehren und Ausbildungen als Altenpflegehelfer:innen
       vermittelt, erzählt er. Seine Klient:innen profitieren von der
       [2][„Ausbildungsduldung“,] einem Gesetz, das Geduldeten während der Zeit
       der Lehre und einer Beschäftigungszeit danach einen Abschiebeschutz
       gewährt. „Es gibt unseriöse Ausbildungsbetriebe“, so Langner, „aber die
       vermeiden wir. Die unseriösen Ausbildungsverhältnisse kommen manchmal
       zustande, wenn die Leute sich selbst etwas suchen“.
       
       ## Bakar spricht von „Verschwendung“
       
       Langner beriet auch Anwar Bakar*, der mit 14 Jahren als unbegleiteter
       minderjähriger Flüchtling aus Ägypten nach Hamburg gekommen war und dessen
       Asylantrag abgelehnt wurde. Bakar hatte damals keinen Pass, also konnte er
       nicht zurück nach Ägypten abgeschoben werden. Er erhielt eine Duldung,
       besuchte die Schule, bekam aber lange Zeit keine Erlaubnis, zu arbeiten
       oder eine Ausbildung zu machen. Als er sich aus der Heimat einen Pass
       beschaffen konnte, war für ihn [3][der Weg in eine Ausbildungsduldung]
       frei.
       
       Bakar, heute 25, absolvierte in einer Baufirma ein Praktikum und fiel dort
       durch gute Arbeit auf. „Ein Praktikum schlägt alles, wenn es die
       Arbeitgeber überzeugt“, sagt Langner.
       
       Inzwischen ist Bakar gelernter Tiefbaufacharbeiter und sattelt noch ein
       Jahr Ausbildung drauf, dann ist er auch Straßenbauer mit Berufsabschluss,
       erzählt er. Sein Unternehmen will ihn unbedingt halten. Er hat jetzt eine
       reguläre Aufenthaltserlaubnis. „Viele Jahre nicht arbeiten zu dürfen“, sagt
       Bakar, der fließend Deutsch spricht, „was ist das für eine Verschwendung“.
       
       *Namen geändert
       
       22 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/einwanderungsland/chancenaufenthalt-artikel.html
   DIR [2] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl119s1021.pdf%27%5d#__bgbl__//*%5B@attr_id='bgbl119s1021.pdf'%5D__1719924165110
   DIR [3] /Gefluechtete-Auszubildende/!6014016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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