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       # taz.de -- Barrierefreier Nahverkehr in Berlin: Netz voller Lücken
       
       > Der Nahverkehr müsste seit zwei Jahren komplett barrierefrei sein. Vor
       > allem bei den Bushaltestellen ist die BVG davon aber noch weit entfernt.
       
   IMG Bild: Rollstuhl-Piktogram in einem BVG-Bus
       
       Berlin taz | „Wumm.“ Der aggressive Knall, mit dem die ausklappbare Rampe
       auf dem Bordstein aufschlägt, ist ein vertrauter Soundtrack für viele
       Menschen, die sich im Rollstuhl durch die Stadt bewegen und dabei Busse der
       BVG nutzen. Wenn sich die Lücke zwischen Haltestelle und Fahrzeugkante
       nicht überwinden lässt, sind sie darauf angewiesen, dass die Busfahrerin
       oder der Busfahrer aussteigen und händisch für Überbrückung sorgen.
       
       Dieses Prozedere kann nicht nur als demütigend erlebt werden, es sollte
       eigentlich auch längst der Vergangenheit angehören: Seit 2022 müssen gemäß
       dem deutschen Personenbeförderungsgesetz Fahrzeuge, Infrastruktur und
       Informationssysteme des öffentlichen Nahverkehrs komplett barrierefrei
       sein. Nicht nur, aber vor allem bei den Bushaltestellen ist Berlin
       meilenweit davon entfernt – und von übermäßigem Eifer kann in der Politik
       nicht die Rede sein: Gerade wurde im Rahmen der Haushaltskürzungen 170.000
       Euro für die Umgestaltung von Bushaltestellen gestrichen.
       
       Die Senatsverwaltung für Mobilität gibt auf Nachfrage der taz an, dass
       aktuell nur „ca. 10 Prozent der insgesamt rund 6.500 Berliner
       Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut“ sind. Bezeichnend ist, dass die
       BVG, die diese Haltestellen ja nutzt, keine Angaben dazu machen kann. Und
       auch nicht dazu, wo es mit dem Umbau absehbar weitergeht. Die BVG verweist
       hier auf die Bezirksämter, die als Baulastträger dafür zuständig sind.
       
       Aber auch bei denen ist die Datenlage kümmerlich: Pankow, Neukölln und
       Friedrichshain-Kreuzberg etwa führen gar keine Statistik. In
       Tempelhof-Schöneberg weiß man nicht genau, wie viele Bushaltestellen es im
       Bezirk gibt, hat aber eine Liste der bereits barrierefrei umgebauten (es
       sind 24 von rechnerisch über 500). Mitte dagegen kennt die Zahl der noch
       nicht barrierefreien Haltestellen (circa 400). Laut einer Sprecherin sollen
       16 davon demnächst vom landesweiten Sonderprogramm „Barrierefreier Ausbau
       von 100 Haltestellen“ profitieren.
       
       Klar ist dagegen, welche Kriterien eine barrierefreie Bushaltestelle
       erfüllen muss. Das steht im immer noch gültigen Nahverkehrsplan 2019–2023,
       der übrigens davon ausgeht, dass 35 Prozent der BerlinerInnen
       mobilitätseingeschränkt sind: Nicht nur die rund 350.000 Menschen mit einem
       Grad der Behinderung (GdB) über 50, sondern auch alle, die alters- oder
       krankheitsbedingt, durch Kinderwagen oder schweres Gepäck auf
       Barrierefreiheit angewiesen sind. Letztere wird definiert als „in der
       allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne
       fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“.
       
       Der Nahverkehrsplan legt fest, was alles dazugehört – beim Busverkehr etwa
       Standards der „Bordhöhe“ und der Haltestellenkanten, um Abstände in Höhe
       und Weite zu minimieren. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die
       Busse genügend Platz haben, um vollständig parallel und möglichst dicht an
       die Haltestelle heranfahren zu können. Als Vorzugslösung werden hier
       Haltestellen-„Kaps“ genannt, die direkt an die Fahrbahn heranragen,
       idealerweise ausgestattet mit dem sogenannten Kasseler Bord aus speziellen
       Betonelementen.
       
       ## Misslingen einkalkuliert
       
       Dabei war den AutorInnen des Nahverkehrsplans schon 2019 bewusst, dass
       „aufgrund der enormen Anzahl von Haltestellen eine vollständige Umsetzung
       der gesetzlichen Vorgabe bis zum 1. Januar 2022 nicht möglich“ sein würde.
       Als Ziel wurde definiert, eine Priorisierung durchzuführen und „ab 2023
       circa 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen“. Angesichts des
       Status quo wäre damit erst in rund 30 Jahren vollständige Barrierefreiheit
       erreicht. Und das, obwohl laut BVG „immer mehr mobilitätseingeschränkte
       Personen unsere Verkehrsmittel nutzen“.
       
       Im Haus von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) sieht man das Problem,
       verweist auf das 100-Haltestellen-Sonderprogramm, dessen Umsetzung
       „zeitnah“ beginnen soll, spielt den Ball aber auch an die Bezirksämter
       zurück: Es „wurde seitens der Senatsverwaltung bereits mehrfach darauf
       hingewiesen, dass sich die Bezirke zu einer verbesserten Bearbeitung
       abstimmen sollten“, heißt es in einer Antwort an die taz. Und die jüngste
       Budgetkürzung? Hier sei „davon auszugehen, dass die Absenkung des
       Titelansatzes keine Auswirkungen auf die tatsächliche Umsetzung“ habe,
       denn: „Mittelabforderungen durch die Bezirke waren für das Jahr 2024 nicht
       mehr in der Höhe des Titelansatzes zu erwarten.“
       
       Berlins Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine
       Braunert-Rümenapf, macht klar, dass es sich beim Verfehlen der
       Barrierefreiheit-Ziele nicht nur um einen Verstoß gegen ein Bundesgesetz,
       sondern auch gegen das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und die
       UN-Behindertenrechtskonvention handelt. Auf die Frage, ob der Senat genug
       tut, um schnellstmöglich Barrierefreiheit im ÖPNV herzustellen, antwortet
       sie mit einem klaren Nein.
       
       ## Beschleunigung gefordert
       
       Der Ausbau der Haltestellen müsse „unbedingt beschleunigt werden“, so
       Braunert-Rümenapf zur taz. Wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen im
       Grunde ja sehr gut seien: „Wenn es eine Regelungslücke gibt, dann ist es
       das Fehlen von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben“, sagt die
       Landesbeauftragte. Eine andere Möglichkeit, den notwendigen Prozess zu
       beschleunigen, „könnte auch darin bestehen, finanzielle Anreize an die
       Umsetzung der Barrierefreiheit zu koppeln“.
       
       Solange die Infrastruktur noch nicht barrierefrei ist, sei die mangelnde
       Durchsetzung der Verkehrsregeln durch die Bezirke eine zusätzliche Hürde,
       kritisiert Braunert-Rümenapf: „Wenn an der Haltestelle illegal geparkt
       wird, müssen die Ordnungsämter schnell und konsequent durchgreifen.“ Da das
       oft nicht geschehe, müssten Busse immer wieder schräg auf der Fahrbahn
       halten – mit noch stärker eingeschränkter Zugänglichkeit.
       
       Ein verbreitetes Problem sieht Braunert-Rümenapf im Übrigen auch bei den
       Bussen selbst: „Wenn die Fahrzeuge voll sind, reicht der Platz oft nicht
       für eine Person im Rollstuhl. Dann heißt es schnell: Warten Sie doch auf
       den nächsten Bus. Vielleicht wird es sogar der übernächste.“ Sie suche auch
       bei diesem Thema immer wieder das Gespräch mit der BVG.
       
       24 Jun 2024
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
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