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       # taz.de -- Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt: Endlich!
       
       > Das Bundeskabinett beschließt das Missbrauchsgesetz. Das ist ein
       > wichtiges Signal an Betroffene und für die Aufklärung von
       > Missbrauchsfällen.
       
   IMG Bild: Familienministerin Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Claus geben ein Statement zum UBSKM-Gesetz
       
       Nun hat es [1][doch noch vor der parlamentarischen Sommerpause geklappt]:
       Das lange geforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz für mehr
       Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist da. Am
       Mittwoch hat das Kabinett das sogenannte UBSKM-Gesetz beschlossen. Der
       sperrige Buchstabenname leitet sich vom Amt der oder des Unabhängigen
       Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ab, [2][aktuell ist
       es Kerstin Claus]. Das Amt wird durch das Gesetz dauerhaft installiert und
       damit ähnlich wichtig wie beispielsweise die Wehrbeauftragte.
       
       Das ist so wichtig zu betonen, denn bislang hangelten sich Claus und ihr
       Vorgänger [3][Johannes-Wilhelm Rörig] von Jahr zu Jahr, immer in der
       Ungewissheit, ob das, was sie für die Aufklärung von Missbrauchsfällen und
       für Betroffene tun, von Dauer ist. Obwohl seit den 2010 bekannt gewordenen
       Missbrauchsskandalen in der katholischen Kirche und den bis heute folgenden
       in Sportvereinen, Heimen, der evangelischen Kirche und vor allem in
       Familien das Thema (immer mal wieder) in der Öffentlichkeit ist, gab es
       keine klare Regelung, wie solche Fälle aufgearbeitet werden können.
       
       Sicher, es gibt die Aufarbeitungskommission und es gibt den Betroffenenrat,
       die auf der politischen Ebene wichtige Aufklärungsarbeit leisten. Aber die
       Betroffenen müssen auch im Alltag zurechtkommen, die meisten von ihnen
       brauchen konkrete Hilfen im Beruf, in der Ausbildung, psychosoziale
       Betreuung, regelmäßige medizinische Therapien. Sexuelle Gewalt in der
       Kindheit prägt einen Menschen ein Leben lang, so gut wie jede und jeder
       Einzelne auch versucht, damit klarzukommen.
       
       Unabhängig davon wollen Betroffene wissen, was damals passiert ist, im
       Kirchenverein, im Ferienlager, bei Sportkurs, mit dem Onkel. Bislang blieb
       ihnen aber verwehrt, das in Akten – ja, viele Vorgänge sind aus Akten
       rekonstruierbar, nicht selten finden sich dort Täternamen – nachzulesen.
       Mit dem Gesetz ist das nun möglich. Und es ist wichtig. Denn wer mehr
       darüber weiß, was in seiner Kindheit und Jugend mit ihm passiert ist, kann
       besser mit dem Erlebten in der Gegenwart umgehen. [4][Jede neue Erkenntnis
       bringt mehr Klarheit in eine diffuse und dunkle Vergangenheit].
       
       Und noch ein Gesetzesdetail ist nicht geringzuschätzen: [5][Die
       Missbrauchsbeauftragte Claus ist durch das Gesetz verpflichtet, Bundestag
       und Bundesrat regelmäßig über den Stand der Missbrauchsaufarbeitung Bericht
       zu erstatten]. Das birgt die große Chance, das Thema nicht nur in medialen
       Wellen in der Öffentlichkeit zu halten, sondern dauerhaft. Und damit in
       steter Abfolge auf Missstände hinzuweisen, unter anderem bei weiterer
       Aufklärungsarbeit in Institutionen und vor allem bei der [6][Entschädigung
       von Betroffenen].
       
       19 Jun 2024
       
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       ## AUTOREN
       
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