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       # taz.de -- EU-Paket zur Asylpolitik: Reform für mehr Abschreckung
       
       > Jahrelang rang die EU um eine neue Asylpolitik. Menschenrechtler rechnen
       > mit mehr illegalen Pushbacks und einem kruden Geflecht an Sonderregeln.
       
   IMG Bild: Rettungsaktion im Mittelmeer: Werden mit der neuen Reform mehr Geflüchtet zurückgeschoben?
       
       Berlin taz | So richtig hatte niemand mehr daran geglaubt. Nach mehr als
       achtjährigen Verhandlungen einigten sich die EU-Innenminister*innen Mitte
       2023 auf [1][eine grundlegende Reform der EU-Asylpolitik.] Mittlerweile
       haben EU-Parlament und Rat der EU das Verordnungspaket offiziell
       beschlossen. Die EU setzt mit der Reform deutlicher als je zuvor darauf,
       Geflüchtete per massiver Abschreckung fernzuhalten. Alle Geflüchteten
       sollen an den Grenzen künftig ein Screening durchlaufen.
       
       Personen aus Ländern, bei denen die Asylanerkennungsquote europaweit unter
       20 Prozent liegt, [2][sollen anschließend kein normales Asylverfahren],
       sondern ein beschleunigtes Grenzverfahren durchlaufen. Dafür werden sie
       maximal drei Monate in gefängnisähnlichen Lagern inhaftiert, auch Familien
       mit Kindern sind davon nicht ausgenommen. Wessen Asylantrag abgelehnt wird,
       soll direkt aus dem Haftlager zurückgeschoben werden. Während Screening und
       Grenzverfahren gelten die Geflüchteten juristisch als nicht eingereist und
       haben deswegen nur schwer Zugang zu rechtlicher Beratung.
       
       Auch wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreist, soll ein
       Grenzverfahren durchlaufen, in der Regel abgelehnt und dann in den
       Drittstaat abgeschoben werden. Zudem wurden die Kriterien dafür, was einen
       Staat „sicher“ macht, deutlich abgesenkt.
       
       [3][Teil des Reformpakets] ist aber auch die sogenannte Krisenverordnung.
       Die legt fest, dass viele der Einschränkungen, die normalerweise im Umgang
       mit Geflüchteten noch gelten, in bestimmten Fällen nicht mehr angewendet
       werden müssen. Die Verordnung soll greifen, wenn die Zahl der Geflüchteten
       massiv steigt, wenn „höhere Gewalt“ im Spiel ist oder Geflüchtete von
       anderen Staaten instrumentalisiert werden. Letzteres bezieht sich auf Fälle
       wie den an der Grenze zu Belarus, dessen Regime Geflüchtete nach Polen oder
       die baltischen Staaten schickt, um Druck auf die EU auszuüben.
       
       ## Lasten in der EU nach wie vor ungleich verteilt
       
       Besteht ein solcher Krisenfall, können die Grenzverfahren massiv
       ausgeweitet werden und Unterbringungsstandards abgesenkt werden.
       Geflüchtete dürfen dann nicht nur deutlich länger in Haft genommen werden,
       auch Gruppen, die sonst ausgenommen sind, dürfen dann den Grenzverfahren
       unterworfen werden. Auch die Frist, in der Schutzgesuche neu angekommener
       Geflüchtete offiziell registriert werden, verlängert sich im Krisenfall
       deutlich.
       
       [4][Menschenrechtsorganisationen fürchten], dass es dadurch einfacher wird,
       illegale Pushbacks zu verschleiern, bei denen Geflüchtete direkt zurück
       über die Grenze gezwungen werden, ohne dass sie einen Asylantrag stellen
       können. Insgesamt könnte die Krisenverordnung ein undurchsichtiges Geflecht
       von Sonderregelungen schaffen, das Rechtsbrüche erleichtert und Kontrolle
       durch Medien und Zivilgesellschaft erschwert.
       
       Einen echten – das heißt bindenden – Verteilmechanismus für Geflüchtete
       sieht die GEAS-Reform nicht vor. Damit bleibt eins der zentralen Probleme
       in der EU weiter ungelöst. Dass Staaten wie Ungarn, die keine Geflüchteten
       aufnehmen, nun Geld zahlen müssen oder andere Unterstützung leisten sollen,
       ändert nichts daran, dass die Lasten der Migrationsbewegungen nach Europa
       weiter höchst ungleich verteilt bleiben. Ab 2026 treten die Verordnungen in
       Kraft.
       
       2 Jun 2024
       
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