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       # taz.de -- Missbrauchsbeauftragte will neues Gesetz: Mehr Schutz für Betroffene
       
       > Kerstin Claus fordert mehr Tempo beim Gesetz zur besseren Aufarbeitung
       > sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Denn eigentlich sollte das längst
       > beschlossen sein.
       
   IMG Bild: Die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus
       
       Berlin dpa | Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus,
       hat erneut auf eine schnellere Umsetzung des Gesetzes zur besseren
       Aufarbeitung von sexuellem [1][Kindesmissbrauch] in Deutschland gedrungen.
       „Es ist wichtig, dass das Kabinett den Gesetzentwurf jetzt zeitnah
       beschließt“, sagte Claus am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
       Eigentlich war geplant, dass das Gesetz diesen Mittwoch das Bundeskabinett
       passiert. Nach dpa-Informationen dauern die regierungsinternen Beratungen
       dazu aber weiter an. Bis zum 22. April hatten Länder und Verbände
       Gelegenheit dazu, ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzesvorhaben einzubringen.
       
       Claus hatte schon in der Vergangenheit mehrfach die Befürchtung geäußert,
       [2][dass sich die Verhandlungen, die seit Dezember des vergangenen Jahres
       laufen, weiter hinziehen könnten.] „Spätestens im ersten Quartal 2025“
       müsse das Gesetz im Bundestag beschlossen werden, forderte sie. Was genau
       hinter der Verzögerung steckt und ob mit einer Kabinettsbefassung vor der
       Sommerpause zu rechnen ist, war zunächst unklar.
       
       Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Aufarbeitung von sexuellem
       Missbrauch bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen,
       die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention
       ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das
       Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz
       eine künftige Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den
       Bundestag und den Bundesrat vor.
       
       So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte – ähnlich
       wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes – jährlich einen Bericht
       an die beiden Verfassungsorgane richtet, in dem sie etwa besondere
       Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt. „Das Thema
       ist gesellschaftspolitisch von großer Bedeutung“, betonte Claus. Mit Blick
       auf eine mögliche weitere Verzögerung mahnte die Missbrauchsbeauftragte an,
       es dürfe „nicht in den Mühlen des Bundestagswahlkampfes 2025 zerrieben oder
       instrumentalisiert werden“.
       
       22 May 2024
       
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