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       # taz.de -- Folgen der Klimakrise auf die Meere: Seegericht nimmt Staaten in Pflicht
       
       > Ein Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs zeigt, wie die
       > Erderhitzung zur „Verschmutzung“ der Meere führt. Ein Erfolg für kleine
       > Inselstaaten.
       
   IMG Bild: Der Müll und das Meer in Tuvalu
       
       Freiburg taz | Das Aufheizen und Versauern der Meere sowie der
       Meeresspiegelanstieg durch Kohlendioxid gelten als Verschmutzung der Ozeane
       – damit sind Staaten schon allein durch das Seerechtsübereinkommen von 1982
       zum Klimaschutz verpflichtet, nicht etwa erst durch das [1][Pariser
       Weltklimaabkommen] von 2015. Zu diesem Schluss ist am Dienstag der
       Internationale Seegerichtshof in Hamburg gekommen. Er verkündete ein
       Gutachten, das von neun kleinen Inselstaaten angefordert worden war.
       
       Die kleinen Inselstaaten, zu denen [2][Tuvalu], Vanuatu und die Bahamas
       gehören, hatten sich erst 2021 am Rande der Klimakonferenz in Glasgow zu
       einer Vereinigung namens Cosis zusammengefunden. Die Abkürzung Cosis steht
       für Commission of Small Island States on Climate Change and International
       Law. Manche der Staaten drohen bei weiterem Ansteigen des Meeresspiegels zu
       verschwinden.
       
       2022 beantragte Cosis ein Gutachten, um zu erfahren, welche
       Klimaschutzverpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen folgen. Ende 2023
       fand in Hamburg eine mündliche Verhandlung statt, an der 33 Staaten – auch
       Deutschland – teilnahmen und ihre Stellungnahme abgaben.
       
       Nun verlas Albert J. Hoffmann, der südafrikanische Präsident des
       Seegerichtshofs, über eineinhalb Stunden lang das Gutachten. Der
       Gerichtshof besteht seit 1996 und klärt Streitfragen zum
       UN-Seerechtsübereinkommen von 1982.
       
       ## Negative Folgen der Klimakrise
       
       In diesem Übereinkommen tauchen die Worte Klimaschutz und Treibhausgase
       nicht auf, aber es gibt eine Verpflichtung der Vertragsstaaten zum Schutz
       der Meere vor Verschmutzung – und als solche gelten nun laut dem Hamburger
       Gerichtshof auch die negativen Folgen der Klimakrise auf die Meere.
       
       Die Vertragsstaaten haben daher die Pflicht, so Hoffmann, alle notwendigen
       Maßnahmen zu ergreifen, um Meeresverschmutzung durch menschengemachte
       Treibhausgase zu vermeiden, zu vermindern und zu kontrollieren. Dabei
       müssen sich die Staaten an den besten verfügbaren wissenschaftlichen
       Erkenntnissen orientieren sowie an den Verpflichtungen internationaler
       Verträge wie dem Pariser Klimaschutzübereinkommen.
       
       Konkrete Verpflichtungen nannte der Gerichtshof nicht, sie würden je nach
       Mitteln und Fähigkeiten der Staaten variieren. Entwicklungsländern sollten
       besonders unterstützt werden – insbesondere, wenn sie existenziell bedroht
       sind.
       
       Das Gutachten des Gerichtshofs erging einstimmig, das heißt alle 21
       Richter:innen stimmten zu. Es ist zwar rechtlich nicht bindend, kann
       aber als Grundlage für Klagen gegen einzelne Vertragsstaaten genutzt
       werden. Für solche Klagen wäre dann wohl auch der Hamburger Seegerichtshof
       zuständig. Payam Akhavan, der kanadische Anwalt der [3][kleinen
       Inselstaaten], sprach bereits von Schadensersatzforderungen.
       
       21 May 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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