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       # taz.de -- Schärfere EU-Asylregeln beschlossen: Drittstaaten und Außengrenzen
       
       > Einen Monat nach dem EU-Parlament nimmt auch der EU-Ministerrat die
       > umstrittenen Asylrechtsverschärfungen an. Damit können sie jetzt in Kraft
       > treten.
       
   IMG Bild: In der Nähe eines Camps für Geflüchtete an der griechisch-mazedonischen Grenze 2016
       
       Brüssel dpa | Nach Jahren des Streits haben die EU-Mitgliedstaaten
       endgültig [1][schärfere Vorschriften im Asylrecht] gebilligt. Der
       Ministerrat nahm am Dienstag in Brüssel die Reformpläne an. Kernelemente
       sind unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen und
       Unterstützung für die EU-Staaten, in denen besonders viele Migranten
       ankommen.
       
       Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte
       notwendige Schritt für die Reform. Vorgeschrieben sind nun unter anderem
       einheitliche Verfahren an den Außengrenzen, damit rasch festgestellt wird,
       ob Asylanträge unbegründet sind und geflüchtete Menschen dann schneller und
       direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können. So sollen Asylgesuche
       von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von
       weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den Außengrenzen geprüft
       werden. Das könnte etwa für Migranten aus Marokko, Tunesien oder
       Bangladesch gelten.
       
       An einer Asylreform wird bereits seit 2015 und 2016 intensiv gearbeitet.
       Damals waren Länder im Süden Europas wie [2][Griechenland] mit einer
       Vielzahl von ankommenden Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert.
       Hunderttausende kamen unregistriert in andere EU-Staaten. Dies hätte
       eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten
       Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da ihr Verfahren durchlaufen, wo sie
       die Europäische Union zuerst betreten haben.
       
       Die Reform leitet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen
       aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur
       dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien
       erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des
       Antragstellers garantiert werden.
       
       ## Kritik an der Drittstaatenregelung
       
       Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem
       „[3][Solidaritätsmechanismus]“ neu geregelt. Damit sollen jene Länder, in
       denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden – also beispielsweise
       Italien, Griechenland oder Spanien. Geplant ist, dass pro Jahr mindestens
       30.000 Geflüchtete aus diesen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt
       werden. Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie
       Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.
       
       Zuvor hatte es massive Kritik an der Reform gegeben, unter anderem, weil
       auch Familien mit Kindern in die streng kontrollierten Auffanglager kommen
       könnten. Die Bundesregierung und das Europaparlament hatten versucht, dies
       zu verhindern, scheiterten in den Schlussverhandlungen allerdings am
       Widerstand von Ländern wie Italien.
       
       Für Kritik sorgte auch, dass abgelehnte Asylbewerber künftig leichter in
       sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Denn mit der Einigung
       können jetzt mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, dies gilt auch
       für bloße Teilgebiete von Staaten. Grundlage dafür können auch nationale
       Einschätzungen sein.
       
       Zuvor hatte bereits [4][das Europaparlament die Reformpläne gebilligt].
       Nach der Bestätigung der EU-Länder werden sie nun im Amtsblatt
       veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten
       haben den Angaben zufolge nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, sie in
       nationales Recht umzusetzen. Das soll den Ländern an den Außengrenzen
       genügend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von
       Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent
       zu schaffen.
       
       ## Polizeigewerkschaft fordert konsequente Zurückweisung
       
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte vor Wochen an, dass
       Deutschland die notwendigen Anpassungen „sehr viel schneller vornehmen“
       werde. Die SPD-Politikerin hofft, dass die Reform die deutschen Grenzen und
       damit auch die Kommunen hierzulande entlasten wird. Europaweit werden in
       Deutschland die meisten Asylanträge gestellt.
       
       Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer „wirklich historischen Einigung
       der EU. „Wir haben nun in der EU eine deutlich bessere Grundlage: Für eine
       humane Begrenzung von irregulärer Migration. Für verlässliche
       Registrierungen an den Grenzen. Für einen solidarischen Ansatz, der auch
       Länder wie Deutschland und Schweden entlasten wird.
       
       Die Deutsche Polizeigewerkschaft ist dagegen skeptisch. „Der
       Migrationsdruck nach Europa und insbesondere nach Deutschland wird nach wie
       vor hoch bleiben“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Heiko Teggatz,
       auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Solange insbesondere Deutschland
       die Anreize nach Deutschland zu migrieren nicht umgehend reduziert
       beziehungsweise abschafft, werden die Menschen weiterhin versuchen, illegal
       nach Deutschland einzureisen.“
       
       Seiner Aussage nach braucht es konsequente Zurückweisungen an den
       EU-Außengrenzen. Die Bundespolizei müsse diese Kontrollen sonst an den
       deutschen Grenzen nachholen. „Die Grenzkontrollen jetzt einzustellen, wäre
       sicherheitspolitisch ein fataler Fehler“, ergänzte Teggatz.
       
       14 May 2024
       
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