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       # taz.de -- Bettel-Verbote in Städten: Ungeklärte Rechtslage
       
       > Viele Städte verbieten das Betteln auf rechtlichen Umwegen. Dabei
       > tendiert das Bundesverfassungsgerichts dazu, dass Betteln ein Grundrecht
       > sein könnte.
       
   IMG Bild: Unrecht oder Grundrecht? Eine bettelnde Frau am Hamburger Jungfernstieg
       
       Betteln ist im öffentlichen Raum grundsätzlich erst mal erlaubt. Ungeklärt
       ist allerdings bisher, ob es so etwas wie ein Grundrecht auf Betteln gibt.
       Was es aber sehr wohl gibt, sind [1][diverse verwaltungsgerichtliche
       Entscheidungen], die generelle Bettelverbote als rechtlich unzulässig
       kassiert haben.
       
       Unerwünschtes Verhalten bleibt das Bitten um Geld im öffentlichen Raum oder
       in öffentlichen Verkehrsmitteln aber trotzdem, und darum versuchen Städte
       wie Hamburg auch auf Umwegen, beispielsweise über das Straßen- und
       Wegerecht, dagegen vorzugehen. Ziel ist immer, dass alle, die genug Geld
       haben und niemanden auf der Straße um Hilfe bitten müssen, möglichst
       störungsfrei von A nach B kommen.
       
       Das ist auch das Anliegen der Hamburger Hochbahn, die das Bettelverbot in
       U-Bahnen und an Bahnhöfen per Hausrecht [2][konsequenter kontrollieren und
       gegen Verstöße vorgehen will]. Auch hier ist das Ziel klar: Den zahlenden
       Fahrgästen soll bloß keine Störung zugemutet werden. Um Problemlösung geht
       es nicht.
       
       Unterschieden wird in der Verbotsdebatte zwischen passivem und aggressivem
       Betteln. Das stille Bitten um Hilfe ist für viele noch tolerabel, da kann
       man die Augen verschließen und den Hilfesuchenden vorbeiziehen lassen.
       Gegen das aggressive Betteln, bei dem der Weg versperrt oder das Gegenüber
       angefasst oder mehrmals angesprochen wird, würde zwar im Zweifel auch ein
       einfacher Platzverweis der Polizei reichen. Es wird stattdessen gern als
       Argument für ein generelles Bettelverbot genutzt.
       
       Aber darf das so sein? Ein Blick in die Spruchpraxis des
       Bundesverfassungsgerichts deutet darauf hin, dass Betteln sehr wohl ein
       Grundrecht sein könnte. Da heißt es etwa: „Ein vom Elend der Welt
       unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat
       Grundrechtspositionen einschränken darf. Unerheblich sind folglich
       Belästigungen Dritter, die darin liegen, dass diese mit ihnen unliebsamen
       Themen konfrontiert werden.“ (BVerfGE 102, 347)
       
       Betteln ist sicher ein solch unliebsames Verhalten und dürfte demnach von
       der Handlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt sein. Wieso sollten Sätze wie
       „Ich habe Hunger, haben Sie ein paar Cent für mich?“ auch nicht unter den
       Schutz der Meinungsfreiheit fallen?
       
       Der menschenwürdige Ansatz wäre also zu erkennen, dass [3][jemand Hilfe
       braucht] und zu schauen, wie diese Hilfe aussehen könnte. Und nicht
       abweichendes und unerwünschtes Verhalten zu verbieten, in der irrigen
       Annahme, es löse sich dann einfach in Luft auf.
       
       24 May 2024
       
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