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       # taz.de -- Ankerverbot in Berlin: Bugwelle der Verdrängung
       
       > Eine neue Verordnung verbietet unbemanntes Ankern und Stillliegen auf der
       > Spree. Hausbootbewohner:innen und Kulturflößen droht das Ende.
       
   IMG Bild: Nicht kommerziell genug, zu alternativ? Hausboot in der Rummelsburger Bucht
       
       Berlin taz | In der Rummelsburger Bucht an der Halbinsel Stralau schaukeln
       die Boote gemächlich vor sich hin. Doch die Idylle auf diesem Seitenarm der
       Spree zwischen Friedrichshain und Lichtenberg, Heimathafen für Dutzende
       Bewohner:innen von Hausbooten, aber auch für eine alternative
       Kulturszene ist trügerisch.
       
       Tatsächlich herrscht derzeit große Aufregung um eine neue Rechtsverordnung.
       Die verbietet das [1][Stillliegen von Booten] außerhalb von genehmigten
       Liegeplätzen entlang von 35 Kilometern der innerstädtischen Spree künftig
       selbst für kleine Boote unter 20 Meter Länge. Geankert werden darf nur noch
       in Spree-Nebengewässern wie der Rummelsburger Bucht. Doch eine neue
       Anwesenheitspflicht auf den Booten macht das Wohnen auf ihnen quasi
       unmöglich.
       
       Die [2][Verordnung regelt eine Abweichung von der bundesweit gültigen
       Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung] und tritt am 1. Juni für zunächst drei
       Jahre in Kraft. Bekannt wurde sie mit der jüngsten Veröffentlichung des
       Bundesgesetzblatts – überraschend für all jene, die auf Berlins Gewässern
       unterwegs sind. Bei einem eilig einberufenen vierstündigen Treffen des
       Vereins Spree:publik, eines Zusammenschlusses der Kunst- und Kulturflöße,
       sei der „Schock“ groß gewesen, berichtet Vorstandsmitglied Max Bayer der
       taz.
       
       Was bleibt, sind viele Fragezeichen: Wie konnte eine Regelung so schnell
       Wirklichkeit werden, die vor drei Jahren noch erfolgreich verhindert werden
       konnte? Was ist die Motivation dahinter? Und: Wie geht man nun damit um?
       „So sehr eingeschränkt und in Gefahr habe ich den Freiraum Berliner
       Wasserstraße noch nie gesehen“, sagt Bayer.
       
       Dabei hat das linke Floßkollektiv „Anarche“, zu dem auch Bayer gehört,
       angesichts eines angemieteten Liegeplatzes noch Glück. Hier kann das Boot
       auch weiterhin ohne Ankerwache, also ohne beaufsichtigende Person liegen.
       Anders verhält es sich etwa mit dem Kulturfloß „Unkraut“, das ohne eigenen
       Platz gleich in der Nähe liegt. „Wir fühlen uns nach aufgeben und wissen
       nicht, ob wir unsere Kultur- und Sozialevents überhaupt noch durchführen
       können“, heißt es aus dem Kollektiv. Die neue Verordnung werde „viele
       Bewohner:innen aus der Bucht vertreiben“, so die Einschätzung.
       
       ## Wie konnte eine Regelung so schnell Wirklichkeit werden
       
       Einer jener Betroffenen ist Emanuel Ott, der seit fünf Jahren auf einem
       „kleinen Holzhausbötchen“ in der Rummelsburger Bucht lebt. Als
       Selbstständiger muss er regelmäßig an Land arbeiten, auch wenn er das Boot
       „nie für lange Zeit“ verlasse. Doch selbst das soll künftig verboten sein.
       In den Bereichen der Spree, in denen entfernt vom Ufer geankert werden
       darf, neben dem Rummelsburger See etwa an der Großen Krampe in Müggelheim
       oder auf der Müggelspree, muss sich dann eine beaufsichtigende Person
       „ständig an Bord aufhalten“, wie es in der neuen Verordnung heißt. Ott
       sagt: „Es ist aber unmöglich, immer an Bord zu sein.“ Bislang war es
       erlaubt, das Boot einen Tag lang unbeaufsichtigt zu lassen.
       
       Ott hat Angst, dass sein alternatives Lebensmodell „illegalisiert“ wird.
       Treffe die Wasserschutzpolizei künftig ein Boot ohne Besatzung an, werde
       eine Strafe von 55 Euro fällig, die im Wiederholungsfall auch verdoppelt
       werden könne. Wie er und die anderen Betroffenen mit der neuen Regelung
       umgehen werden, ist noch nicht entschieden: Die Möglichkeiten reichen von
       Abwarten und im Falle von Strafen möglichst kollektiv Widerspruch einlegen
       bis zur Gründung von Ankerverbänden mit anderen Booten, die dann von einer
       Ankerwache beaufsichtigt werden. Dies erlaubt die neue Verordnung explizit.
       
       Ginge es nach dem schwarz-roten Senat, wäre in Zukunft nicht einmal das
       möglich. Wie eine Sprecherin auf taz-Anfrage mitteilte, hat sich die
       zuständige Senatsverkehrsverwaltung in einer Stellungnahme zu der neuen
       Verordnung „für ein flächendeckendes Stillliegeverbot auf nicht
       zugelassenen Liegestellen ausgesprochen“. Das wäre das Ende der
       Möglichkeit, auf Berliner Gewässern zu leben.
       
       Das zuständige Bundesverkehrsministerium war jedoch der Auffassung, dass
       das „nicht die strengen Anforderungen erfüllt, die seitens der
       Verwaltungsgerichte hieran hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gestellt
       werden“. Doch die Hoffnung, die Spree von nichtkommerziellen Angeboten zu
       befreien, hat man beim Senat noch nicht aufgegeben: Demnach hat das
       Bundesministerium „in Aussicht gestellt, strengere, weitergehende Maßnahmen
       in die Wege zu leiten, sofern die jetzt vorgesehenen Maßnahmen nicht
       erfolgversprechend sein sollten“.
       
       Auch Angler:innen sind betroffen 
       
       Um welche Erfolge es geht, kann nur gemutmaßt werden. In der Vergangenheit
       hatten neben Lärmbeschwerden vor allem Schiffswracks, teils auch sinkende
       Boote in der Rummelsburger Bucht für Unmut gesorgt. Vor drei Jahren hatte
       sich daher der damalige Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD), der
       seinen Wahlkreis in Lichtenberg hat, für ein Ankerverbot starkgemacht. Dazu
       [3][kam es aber nicht, auch weil sich die damals noch grün geführte
       Senatsverwaltung dagegen ausgesprochen hatte]. Zuvor hatte der Verein
       Spree:publik lautstark gegen ein Ankerverbot getrommelt.
       
       Denn laut Spree:publik wird die Verordnung den beabsichtigten Zweck nicht
       erfüllen. „Leidtragende sind in erster Linie diejenigen, die auf den Booten
       leben, diese angemeldet haben und ordnungsgemäß mit ihnen umgehen“, sagt
       Bayer. Gegen sie sei es leicht, Strafen zu verhängen. Anders verhalte es
       sich mit Besitzer:innen von Schrottboten, die gar nicht ausfindig zu
       machen seien. Bayer bezweifelt, dass Berlin überhaupt die Mittel dafür
       habe, Bootswracks abzuschleppen und zu verschrotten. Das Problem werde
       fortbestehen, während die Bewohner:innen und Nutzer:innen von
       Kulturangeboten drangsaliert würden.
       
       Und womöglich nicht nur die: Vor drei Jahren hatte die grüne
       Senatsverwaltung noch vor Auswirkungen auf alle anderen
       Wassernutzer:innen gewarnt: etwa auf Wassertourist:innen, die dann
       auch nicht mehr anlegen können. Bootsbewohner Emanuel Ott weist darauf hin,
       dass auch Angler:innen betroffen sind. Auch die müssten ankern, um ihrer
       Tätigkeit nachzugehen, das ist aber auf der Spree, abgesehen von ihren
       Nebenarmen, nun nicht mehr gestattet. Ott meint: „Ich bezweifle, dass diese
       Verordnung gut durchdacht ist.“
       
       21 May 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Drohendes-Ankerverbot-in-Berlin/!5785756
   DIR [2] https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/143/VO.html
   DIR [3] /Ankerverbot-in-Berlin-vom-Tisch/!5791160
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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