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       # taz.de -- Nach Reform bei Abschiebungen: Pflichtanwält*innen gesucht
       
       > Ende Februar trat das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel in
       > Kraft. Nun werden Pflichtanwält*innen für Abschiebehäftlinge dringend
       > gesucht.
       
   IMG Bild: Abschiebegefängnis in Darmstadt-Eberstadt
       
       Osnabrück taz | Sogar T-Shirts haben Peter Fahlbusch und Rolf Stahmann sich
       machen lassen, „Pflichtanwält*in“ steht darauf, dazu ein Transparent mit
       ihren Tourdaten: 22 Städte in neun Wochen. Das Transparent hängt an diesem
       Mittwoch im April in einem Seminarraum der Osnabrücker Bergkirche. Gut 20
       Anwält*innen sind hierhergekommen und hören Fahlbusch und Stahmann einen
       Tag lang darüber sprechen, warum auch sie „Pflichtanwält*in“ werden
       sollten.
       
       Denn Ende Februar trat [1][das „Rückführungsverbesserungsgesetz“] der Ampel
       in Kraft. „Hau-ab-Gesetz“ nennt Fahlbusch es. Auf dass sie leichter außer
       Landes geschafft werden können, schränkt das Gesetzespaket die Rechte
       [2][Abzuschiebender] ein – mit einer Ausnahme und deshalb sind heute alle
       hier: Wer in Abschiebehaft sitzt, dem muss das Gericht zukünftig eine:n
       Pflichtanwalt oder Pflichtanwältin beiordnen.
       
       Der Gesetzgeber, sagt Fahlbusch, habe erkannt, dass
       Abschiebungshaftverfahren „doch einigermaßen schwierig“ seien und
       Betroffene „nicht in der Lage, sich hier hinreichend zu verteidigen“.
       Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hätten Behörden und Gerichte
       „wiederholt auf die Grundsätze eines fairen Verfahrens für
       Abschiebungshäftlinge hingewiesen – aber oft fruchtlos“, so Fahlbusch. Nun
       aber habe der Gesetzgeber reagiert.
       
       Das Problem: Nur wenige Jurist*innen kennen sich mit der Materie aus.
       Besonders attraktiv sind die Fälle nicht, nur rund 211 Euro Honorar sind
       für einen Widerspruch vorgesehen. Und so gehen Stahmann und Fahlbusch auf
       „Fortbildungstour“, um Kolleg*innen zu motivieren, sich dennoch in dem
       Bereich zu engagieren. Viele Jurist:innen würden denken: „Wenn der
       Mandant erstmal in Haft ist, kann ich nichts mehr machen, das Verfahren ist
       tot.“ Doch das sei ein Irrtum.
       
       ## Zu Unrecht in Abschiebehaft
       
       Niemand in Deutschland weiß das besser als Fahlbusch selbst. Der in
       Hannover ansässige Jurist hat seit 2001 – er hat exakt Buch geführt –
       bundesweit 2.507 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. 1.301 von
       ihnen – rund 52 Prozent – seien nach rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen
       zu Unrecht in Haft gewesen, im Schnitt sei jede*r seiner Mandant*innen
       25,7 Tage unrechtmäßig eingesperrt gewesen. Die Anwaltschaft sei
       „aufgerufen, sich um diese skandalöse Haftpraxis zu kümmern“, meint
       Fahlbusch – und die Neuregelung gebe ihr „jetzt alle Möglichkeiten.“
       
       Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verlängert unter anderem die
       Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang 10 Tagen auf 28 Tage, Haft
       ist leichter möglich. Zudem gibt es neue Ausweisungsgründe wie das Begehen
       von antisemitischen Straftaten oder die Einreise mit gefälschten Papieren.
       Bei Menschen ohne Ausweispapieren wird zudem das Auslesen von Handydaten
       erleichtert, um dadurch Identität und Herkunftsland zu klären.
       
       Auf Drängen der Grünen wurde die Klausel mit den Pflichtanwält*innen
       eingeführt. Innenminister*innen der Länder hatten diese heftig
       kritisiert – sie fürchten, Abschiebungen könnten sich verzögern, weil es
       den Behörden nicht gelingt, den nun nötigen Pflichtanwalt zu stellen. Der
       CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries beklagte, mit den von den
       Grünen durchgesetzten Änderungen werde ein ohnehin schon schwaches Gesetz
       völlig wirkungslos.
       
       2023 wurden 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben, etwa die Hälfte
       per Sammelcharter. Bei knapp einem Drittel handelte es sich um sogenannte
       Dublin-Fälle, die nicht in ihr Herkunftsland, sondern in einen anderen
       EU-Staat abgeschoben wurden. 2022 kamen knapp 5.000 Menschen in
       Abschiebehaft, im Schnitt für vier Wochen. Rund 800 Plätze dafür gibt es in
       bundesweit 14 Einrichtungen.
       
       Bislang hätten maximal zehn Prozent aller Abschiebehäftlinge einen Anwalt
       gehabt. „Bald braucht jeder einen“, sagt Fahlbusch. Es sei eine „Frage der
       globalen Gerechtigkeit“, Abschiebehäftlingen beizustehen.“
       
       25 Apr 2024
       
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