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       # taz.de -- Neues Missbrauchsgesetz: Ein Kompromiss, keine Zeitenwende
       
       > Das neue sogenannte Missbrauchsgesetz schreibt Schutzkonzepte, Prävention
       > und Forschung vor. Aber Betroffene warten noch immer auf einen
       > Hilfsfonds.
       
   IMG Bild: Kinderschutz hat Priorität, aber kein Geld zur Unterstützung der Opfer in Deutschland
       
       Jetzt ist es also da, das Missbrauchsgesetz. Endlich. Denn der [1][Entwurf
       zum UBSKM-Gesetz], wie es offiziell heißt, weil es die Belange der oder des
       Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) regeln
       soll, hatte bis hierhin keinen leichten Weg. Es wurde lange gefordert, von
       der Ampel schließlich im Koalitionsvertrag festgeschrieben und dann doch
       von FDP-[2][Finanzminister Christian Lindner blockiert]. Geht jetzt alles
       glatt, beschließt das Kabinett Ende Mai das Gesetz, zum Jahreswechsel kann
       es in Kraft treten.
       
       Klingt nach einer guten Nachricht. In Teilen zumindest. Mit dem Gesetz wird
       die (oder der) Missbrauchsbeauftragte fest installiert, ähnlich wie der
       Datenschutz-, die Wehr- und der Polizeibeauftragte.
       
       Die Missbrauchsbeauftragte muss dem Parlament regelmäßig über das Ausmaß
       von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen berichten, ebenso welche
       Maßnahmen dagegen ergriffen worden sind. Das ist wichtig, denn nur mit
       knallharter Präsenz des Themas in der gesellschaftlichen Debatte bekommt es
       das Gewicht, das es verdient. Laut der Weltgesundheitsorganisation erleben
       etwa [3][zwei Kinder in jeder Schulklasse] sexuelle Gewalt. Manche
       jahrelang, bis sie physisch und psychisch zerstört sind.
       
       Daher verpflichtet das Gesetz Einrichtungen, die mit Kindern und
       Jugendlichen arbeiten, dazu, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Verankert im
       Gesetz sind ebenso Prävention und Prävalenzforschung, Fortbildung für
       Mediziner:innen und Familienrichter:innen. Der existierende
       Betroffenenrat erfährt durch das Gesetz eine Aufwertung, auch können
       Missbrauchsopfer künftig sie betreffende Akten in Jugendämtern, Heimen,
       Vormundschaftsgerichten einsehen. Das blieb ihnen bislang verwehrt.
       
       ## Hilfsfonds fehlt
       
       Und doch fehlt dem Entwurf ein wichtiges Element: Einen Hinweis auf einen
       immer wieder geforderten Hilfsfonds, der Opfer materiell und immateriell
       besser unterstützt, sucht man vergeblich. Betroffene werden nicht müde zu
       beklagen, dass sie als Individuen zu wenig gesehen werden. So werde der
       Aufarbeitung von [4][Missbrauchsfällen in den Kirchen], im Sport, [5][in
       Heimen] zwar wichtige Aufmerksamkeit geschenkt. Aber die Effekte daraus
       kämen bei den einzelnen Betroffenen nur selten an.
       
       Der vorliegende Gesetzentwurf scheint eher dem Prinzip zu folgen: Bevor das
       Gesetz (wieder) abgeschmettert wird, geben wir uns mit einem Kompromiss
       zufrieden. Denn so ein Fonds kostet ja Geld. Der [6][Kinder- und
       Opferschutz] hätte durch das Gesetz eine Zeitenwende erfahren können. Nun
       ist es eher eine kleine, wenn auch wichtige Reform.
       
       18 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164
   DIR [2] /Gesetz-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5997916
   DIR [3] /Kampagne-gegen-sexuellen-Missbrauch/!5972564
   DIR [4] /Missbrauchsbeauftragte-Kerstin-Claus/!5988048
   DIR [5] /Zwischenbilanz-des-Hilfsfonds/!5059569
   DIR [6] /Gesetz-fuer-Kinderschutz-auf-Social-Media/!5987365
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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