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       # taz.de -- Nach Drohungen gegen Bürgermeister: Rote Karte nach Drohserie
       
       > Er bedrohte und beleidigte den Bürgermeister von Harsum Marcel Litfin und
       > Gemeinde-Mitarbeiter*innen. Nun muss ein 52-Jähriger eine Geldstrafe
       > zahlen.
       
   IMG Bild: Hat sich für seine Taten entschuldigt: Thomas F. im Gerichtssaal
       
       Hildesheim taz | Wegen Beleidigung, Bedrohung und der Verwendung von
       Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat das Amtsgericht
       Hildesheim am Mittwoch einen 52-jährigen Deutschen zu einer Geldstrafe von
       120 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt 1.200 Euro, verurteilt. Thomas F.
       hatte in zahlreichen Schreiben [1][den Bürgermeister sowie
       Mitarbeiter*innen der Gemeinde Harsum und des Jobcenters bedroht und
       beleidigt]. Das Urteil ist rechtskräftig.
       
       Die Drohserie begann im Oktober 2021, nachdem die Mutter von F. in ihrem
       Haus in Harsum verstorben war. Da die Gemeinde ihn als nächsten Angehörigen
       nicht erreichen konnte, führte sie eine Sozialbestattung in einem anonymen
       Urnengrab durch. Thomas F. fühlte sich von der Behörde übergangen und
       begann, Behördenschreiben mit Todesdrohungen und Beleidigungen wie
       „Drecksschwein“ zu beantworten.
       
       Zum Zielobjekt der Drohungen wurde insbesondere der parteilose Harsumer
       Bürgermeister Marcel Litfin, den F. für die anonyme Bestattung seiner
       Mutter verantwortlich macht. Nachdem F. im März 2022 ein Schreiben mit den
       Worten „das war’s, Litfin stirbt“ und „Freitag, 9 Uhr stirbt er“, versendet
       hatte, wurde das Harsumer Rathaus kurzzeitig unter Polizeischutz gestellt.
       
       Vor Gericht schilderte Marcel Litfin, wie ihn die mehrfachen Drohungen
       verunsichert und beängstigt haben: „Spätestens, seitdem ich persönlich
       angeschrieben wurde, habe ich das sehr ernst genommen.“ Er habe in Erwägung
       gezogen, sein Amt niederzulegen und den Wohnort zu wechseln. Litfin hatte
       wegen weiterer Bedrohungen eine Erlaubnis zum Führen einer scharfen
       Schusswaffe beantragt, was von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde. Mit
       seiner Klage gegen die Entscheidung [2][scheiterte Litfin vor dem
       Verwaltungsgericht Hannover].
       
       ## Zwangsräumung und Alkoholerkrankung
       
       Gleich zu Beginn des Prozesses ließ F. durch seinen Verteidiger eine
       Erklärung abgeben, in der er die Taten vollumfänglich einräumte. Ihm sei
       regelmäßig der Kragen geplatzt, wenn er Post von der Gemeinde erhalten habe
       und sei dann mit seinen Äußerungen über das Ziel hinausgeschossen. Mit dem
       Verlust seiner Arbeit im Einzelhandel begann für Thomas F. 2017 eine
       Abwärtsspirale. Er verlor seine Wohnung durch eine Zwangsräumung und lebte
       daraufhin in einer Obdachlosenunterkunft, in der er mehrfach Opfer von
       Körperverletzungen wurde.
       
       Nach dem Tod seiner Mutter zog er in das Haus in Harsum. Ein
       psychiatrischer Gutachter schilderte vor Gericht, das F. an einer
       Alkoholerkrankung leide und mit der Situation der Beerdigung massiv
       überfordert gewesen sei. Auf die Frage der Richterin, ob er dafür sorgen
       könne, dass so was nicht mehr passiert, sagte F.: „Ich gebe mir Mühe. Man
       hatte harte Jahre, sehr harte Jahre.“
       
       Eine Mitarbeiterin der Gemeinde Harsum, die F. in mehreren Schreiben
       beleidigt hatte, sagte vor Gericht: „Ich arbeite seit 30 Jahren in der
       Buchhaltung und so etwas ist noch nicht vorgekommen.“ Man [3][mache sich
       Sorgen um seinen Chef,] wenn man Drohungen wie „Litfin stirbt“ lese. Ein
       Schreiben an das Jobcenter Hildesheim hatte F. mit den Worten
       zurückgesendet: „Fehlt das Geld stirbt der Vorstand, Sieg Heil“.
       
       Ein Polizeibeamter des Staatsschutzes beschrieb vor Gericht, wie er
       insgesamt rund 20 Gefährderansprachen bei F. durchgeführt habe. Das seien
       „angenehme Gespräche“ gewesen, „man konnte mit ihm gut reden“, sagte der
       Beamte. Im Rahmen einer kürzlich durchgeführten Hausdurchsuchung habe man
       keine Hinweise auf Waffen oder eine rechtsextreme Einstellung finden
       können.
       
       Das Gericht lag mit seinem Strafmaß von 120 Tagessätzen über der Forderung
       der Staatsanwaltschaft. [4][Aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit] sei bei
       den Taten von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Zugute hielt
       Richterin Wolter dem Angeklagten, dass er sich am Ende des Verfahrens noch
       entschuldigt hatte. Thomas F. stehe zum ersten Mal vor Gericht und bekomme
       nun die rote Karte. „Ich hoffe das diese Verhandlung zu einer
       Verhaltensänderung beiträgt, bin mir dessen aber nicht sicher“, sagte die
       Richterin.
       
       20 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
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