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       # taz.de -- Gegen großen Widerstand: Griechenland führt Homo-Ehe ein
       
       > Das Parlament hat für die Homo-Ehe votiert. Griechenland wird erstes
       > christlich-orthodoxes Land mit Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche
       > Paare.
       
   IMG Bild: Szene aus Athen während der Gay Pride im Juni
       
       Athen afp | Nach heftigen Diskussionen führt Griechenland die Homo-Ehe und
       als erstes christlich-orthodoxes Land auch das Adoptionsrecht für
       gleichgeschlechtliche Paare ein. Nach zweitägiger Debatte votierte das
       Parlament in Athen am Donnerstag mit 176 Ja-Stimmen für die Reform, 76
       Abgeordnete stimmten dagegen und zwei weitere enthielten sich. Der
       konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hatte die Homo-Ehe gegen
       den Widerstand der Kirche sowie aus den Reihen seiner eigenen Partei
       vorangetrieben.
       
       Mit den 176 Ja-Stimmen der 245 anwesenden Abgeordneten wurde die für die
       Reform notwendige einfache Mehrheit klar erreicht. „Das ist ein Meilenstein
       für die Menschenrechte“, erklärte Mitsotakis nach dem Parlamentsvotum im
       Onlinedienst X. Die Entscheidung spiegele „das heutige Griechenland wider:
       ein fortschrittliches und demokratisches Land, das leidenschaftlich an den
       europäischen Werten festhält“.
       
       Die Reform verbessere „das Leben von einigen unserer Mitbürger deutlich,
       ohne den anderen etwas wegzunehmen“, betonte der Regierungschef. Nach der
       Parlamentsabstimmung feierten Dutzende Menschen vor dem Parlamentsgebäude,
       indem sie Regenbogenflaggen schwenkten. „Dies ist ein Tag der Freude“,
       erklärte die Organisation Regenbogenfamilien Griechenland im
       Online-Netzwerk Facebook.
       
       Sobald das neue Gesetz in Kraft gesetzt wird, wird Griechenland zum ersten
       christlich-orthodoxen Land, das die Adoption für gleichgeschlechtliche
       Eltern legalisiert. Weltweit war dies bislang in 36 Ländern möglich,
       darunter 16 EU-Staaten.
       
       Mit Kruzifixen gegen die Reform 
       
       Mitsotakis hatte Anfang Januar angekündigt, den Gesetzesentwurf ins
       Parlament einzubringen – ungeachtet des Widerstands der einflussreichen
       griechisch-orthodoxen Kirche. Noch am Sonntag hatten in Athen etwa 4.000
       Menschen mit Ikonen und Kruzifixen gegen die Reform demonstriert.
       
       Die griechisch-orthodoxe Kirche machte vor dem Parlamentsvotum deutlich,
       dass sie „vollkommen dagegen“ ist. Sie verurteilte, dass Kinder
       gleichgeschlechtlicher Paare in einem „Umfeld der Verwirrung“ aufwüchsen.
       Kirchenoberhaupt Erzbischof Hieronymos II. kritisierte die Reform als „neue
       Realität, die nur den sozialen Zusammenhalt des Vaterlands korrumpieren
       soll“.
       
       Auch in Mitsotakis' Partei Nea Dimokratia gab es Kritik und Bedenken. Die
       linke Oppositionspartei Syriza und andere kleinere Parteien unterstützten
       die Reform jedoch.
       
       Mitsotakis hatte die Reform nach seiner Wiederwahl für eine zweite
       vierjährige Amtszeit im Juni versprochen. Unter der linksgerichteten
       Syriza-Regierung hatte Griechenland 2015 als eines der letzten Länder in
       der Europäischen Union [1][eingetragene Partnerschaften für
       gleichgeschlechtliche Paare] eingeführt. Damit wurden Eigentums- und
       Erbansprüche geregelt, aber kein Adoptionsrecht eingeräumt.
       
       Weiter kein Recht auf künstliche Befruchtung 
       
       Seit 1946 ist es in Griechenland Einzelpersonen erlaubt, Kinder zu
       adoptieren. Eine gleichberechtigte Adoption durch gleichgeschlechtliche
       Paare war jedoch nicht vorgesehen.
       
       In Fällen, in denen ein Partner oder eine Partnerin eines
       gleichgeschlechtlichen Paares an der Zeugung des Kindes beteiligt war, war
       bislang nur dieser oder diese erziehungsberechtigt. Nicht-leibliche
       Elternteile durften daher etwa nicht mit entscheiden, welche medizinische
       Behandlung ihre Kinder erhalten. Wenn das leibliche Elternteil starb,
       konnte der Staat dem anderen Elternteil die Kinder wegnehmen.
       
       Außerdem erbten Kinder nicht automatisch von ihren nicht-leiblichen
       Elternteilen. Bei Kindern von schwulen Paaren musste bislang die leibliche
       Mutter namentlich im Geburtsregister eingetragen werden. Auch nach
       Inkrafttreten der Reform haben gleichgeschlechtliche Paare anders als
       heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen weiterhin kein Recht auf
       künstliche Befruchtung. Auch die Dienste einer Leihmutter dürfen sie nicht
       für die Austragung ihrer Kinder in Anspruch nehmen.
       
       16 Feb 2024
       
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