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       # taz.de -- Demokratie-Abbau in Schleswig-Holstein: Bürgerbegehren weiter ohne Biss
       
       > CDU und Grüne schränkten per Gesetz Bürgerentscheide und Rechte kleinerer
       > Parteien ein. Die Klage dagegen weist das Landesverfassungsgericht
       > zurück.
       
   IMG Bild: Bagger frei! Die Regierungsparteien wollen jahrelange Proteste gegen Infrastrukturprojekte – etwa gegen Windparks – verhindern
       
       Schleswig taz | Die Regeln für Bürgerbegehren und die Zusammenarbeit in den
       Gemeinderäten und Kreistagen in Schleswig-Holstein bleiben bestehen: Das
       Landesverfassungsgericht in Schleswig wies am Freitag eine [1][Klage der
       Landtagsfraktionen der FDP und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW)]
       als teils unzulässig, teils unbegründet zurück.
       
       Damit ist der Versuch gescheitert, auf gerichtlichem Weg einige Punkte zu
       streichen, die Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene erschweren. Noch offen
       ist allerdings die politische Auseinandersetzung: Die Volksinitiative
       „Rettet den Bürgerentscheid!“ hat über 27.000 Unterschriften gesammelt, der
       Landtag berät nun darüber.
       
       „Es gibt keinen Anspruch auf [2][solche Elemente der direkten Demokratie]“,
       machte der Vorsitzende Richter Christoph Brüning in seiner
       Urteilsbegründung klar, der die Fraktionsvertreter Bernd Buchholz (FDP) und
       Lars Harms (SSW) aufmerksam lauschten. Es liege in der Hand des
       Gesetzgebers, die Regeln festzulegen.
       
       In Schleswig-Holstein galten bis zu der [3][Neuregelung, die im März 2023
       beschlossen wurde], im Bundesvergleich großzügige Regeln für
       Bürgerbegehren. Nun gibt es einige Einschränkungen – bloße
       „Stellschrauben“, hatte der Richter bei der [4][Verhandlung im November]
       gesagt, aus Sicht der Kritiker:innen allerdings wichtig.
       
       ## Landtag bekommt Recht
       
       Unter anderem kann eine Gemeindevertretung mit einer Zweidrittelmehrheit
       ein Begehren gegen Bauleitpläne verhindern. Zudem haben sich die Quoren
       geändert, also wie viel Prozent der Bevölkerung ein Begehren unterstützen
       müssen, damit es durchkommt. Weiterhin gilt eine Sperre, wenn Begehren
       „offensichtlich unzulässig“ oder rechtsmissbräuchlich seien. So sollen
       jahrelange Proteste gegen Infrastrukturprojekte – Windparks oder Autobahnen
       – verhindert werden.
       
       Das Verfassungsgericht stellte nun fest, dass die Regelungen gültig sind:
       „Wir haben nicht zu prüfen, ob es die bestmögliche Form ist“, sagte Büning.
       „Wir prüfen nur die Grenzen der Verfassung.“
       
       Auch in der zweiten Frage erhielt der Landtag, der mit Mehrheit für die
       neue Kommunalordnung gestimmt hatte, Recht. FDP und SSW sehen kleine
       Parteien in den Kommunalparlamenten benachteiligt, weil nun mindestens drei
       Personen nötig sind, um eine Fraktion zu bilden, bisher reichten zwei.
       Fraktionslose haben weniger Rechte, dürfen beispielsweise keine
       bürgerlichen Mitglieder in Ausschüsse entsenden.
       
       Das Gericht sah keinen Nachteil: „Auf kommunaler Ebene repräsentieren alle
       Gewählten das Volk, und zwar als Gesamtheit, nicht als Einzelne oder als
       Gruppe“, führte Brüning aus. Der Sinn des Gesetzes sei, die Arbeit auf
       Gemeinde- und Kreistagsebene zu erleichtern, wenn immer mehr kleine
       Parteien und Gruppen in die Lokalparlamente einziehen.
       
       „Politisch halten wir das neue Kommunalrecht weiterhin für schwierig“,
       sagte Bernd Buchholz nach der Urteilsverkündung. Juristisch herrsche nun
       aber Klarheit, „und das respektieren wir selbstverständlich“.
       
       Lars Harms freute immerhin, dass das Gericht generell die Rechte von
       Minderheiten bestätigt habe, auch wenn sich das nicht auf das Urteil
       ausgewirkt hatte. In den Gemeinderäten und Kreistagen würden fraktionslose
       Abgeordnete der kleinen Parteien teils allein weitermachen, sich teils mit
       anderen zu Fraktionen zusammenschließen, vermutete Harms. Ob das die Arbeit
       in den Parlamenten erleichtere, „muss man sehen“.
       
       2 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Kommunalrecht-vor-Gericht/!5974419
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   DIR [3] https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GemOSH2003rahmen/part/X
   DIR [4] /Kommunalrecht-vor-Gericht/!5974419
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Esther Geißlinger
       
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