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       # taz.de -- Urteil des DFB-Sportgerichts: Sport und Musik
       
       > Bayer 04 Leverkusen muss 18.000 Euro zahlen, weil Fans ein
       > diskriminierendes Banner gezeigt haben. Danach gab es den mittlerweile
       > üblichen Bohei.
       
   IMG Bild: Fans von Bayer Leverkusen, hier nur mit Schals ausgerüstet
       
       Die Nachricht ist nicht mehr ganz neu: Der Fußball-Bundesligist der Männer*
       [1][Bayer 04 Leverkusen wurde „wegen diskriminierenden und unsportlichen
       Fanverhaltens“] während eines Bundesliga-Auswärtsspiels vom Sportgericht
       des Deutschen Fußball-Bundes DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000
       Euro belegt. Der Klub, derzeit Spitzenreiter der Bundesliga, bestätigte das
       Urteil am 29. Januar. Das „diskriminierende und unsportliche Fanverhalten“
       bestand im Hissen eines Banners mit „geschlechtlich bzw. sexuell
       diskriminierender Aufschrift“.
       
       Wörtlich stand auf dem Banner: „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2
       Geschlechter.“ Das ist auf dem ersten Blick eine recht merkwürdige
       Botschaft, vor allem im Kontext eines Profisportereignisses, und genauso
       merkwürdig scheint die Reaktion des DFB, ein solches Banner zu
       sanktionieren. Der Klub Bayer 04 Leverkusen wurde in der Folge in Haftung
       genommen für etwas, was seine Fans angerichtet haben. Auch das scheint
       merkwürdig, wer sich aber mit dem Fußball und dem Paralleluniversum der
       verantwortlichen Verbände auskennt, wird zumindest diesen Punkt mit
       Achselzucken quittieren.
       
       Nun ist der DFB ein kleiner Staat im Staat, und als solcher seit Längerem
       bestrebt, Rassismus, Sexismus und andere Diskriminierungen möglichst vom
       Platz zu stellen, und das ist an sich natürlich auch gut so. Dass er sich
       dabei recht paternalistisch geriert: tja nun. Irgendwer muss ja die
       Autoritätskarte ziehen.
       
       Genauso klar ist, dass sich rechte Medien und Netzschwärme von der Mitte
       bis nach ganz rechtsaußen wie auf Kommando über das DFB-Urteil aufregen,
       von wegen „vermeintlich diskriminierend“, dabei steht das [2][3. Geschlecht
       seit dem 31. Dezember 2018] als faktische Möglichkeit im deutschen Gesetz.
       
       Insofern hatten die Fans juristisch gesehen unrecht. [3][Sozial auch]. In
       anderen Kontexten ist die Sache aber nicht ganz so einfach, ganz abgesehen
       von einer impliziten Diskriminierung. Eine andere Frage ist also, ob so ein
       Urteil im ohnehin aufgeladenen Gesamtdiskurs wirklich klug ist. Rosa
       Luxemburg („Die Freiheit …“), zu Lebzeiten nicht als Fußballfan
       aufgefallen, rotiert mal wieder im Grab.
       
       31 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bayer04.de/de-de/news/bayer04/dfb-belegt-bayer-04-mit-strafe-wegen-diskriminierenden-fanverhaltens
   DIR [2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html
   DIR [3] https://www.queer.de/detail.php?article_id=48303
       
       ## AUTOREN
       
   DIR René Hamann
       
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