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       # taz.de -- Jurist über Behinderung und Teilhabe: „Nichts mehr im Gesetz verloren“
       
       > Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel fordert eine Abkehr vom Begriff
       > „geistige Behinderung“. Den Ministern für Arbeit und Gesundheit gibt er
       > Hausaufgaben.
       
   IMG Bild: Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
       
       taz: Herr Dusel, zucken Sie zusammen bei dem Begriff „geistige
       Behinderung“? 
       
       Jürgen Dusel: Ja. Die wirklich überwiegende Anzahl der Menschen, die so
       genannt werden, empfinden diesen Begriff als stigmatisierend, abwertend und
       diskriminierend. Sie sagen: „Wir möchten nicht so genannt werden. Unseren
       Geist kann man nicht behindern.“
       
       Und was sagen wir jetzt stattdessen? 
       
       Für die Teilhabeempfehlungen, die ich unter anderem dem Gesundheitsminister
       und dem Arbeitsminister übergebe, verwenden wir den Begriff „Menschen mit
       intellektuellen Beeinträchtigungen“ – das entspricht der englischsprachigen
       UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Begriff ist auch nicht
       unproblematisch, weil es verschiedene Formen der Intelligenz gibt, zum
       Beispiel die emotionale oder soziale Intelligenz. Aber es ist ein Einstieg
       in die Debatte um einen neuen Begriff.
       
       In diesen Teilhabeempfehlungen legen Sie den Fokus ausschließlich auf
       Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Warum und warum gerade
       jetzt? 
       
       Ein wichtiger Auslöser waren die [1][Special Olympics, die wir im Sommer in
       Berlin hatten]. Die haben aus meiner Sicht gezeigt, wie bunt und gut es
       ist, wenn Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sichtbarer sind.
       Dazu kommt, dass gerade die Teilhabechancen dieser Menschen noch schlechter
       sind als von Menschen mit Behinderungen insgesamt.
       
       Den Begriff „geistige Behinderung“ zu ersetzen, ist eine zentrale Forderung
       in den Empfehlungen. Ist das Aufgabe der Bundesminister? 
       
       Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt gerade begonnen,
       das Behinderten-Gleichstellungsgesetz zu überarbeiten. Das ist eine gute
       Möglichkeit für eine nötige Diskussion. Der Begriff „geistige Behinderung“
       ist von der Lebenshilfe als Elternorganisation in den 1960er Jahren
       eingeführt worden und war damals viel besser als die furchtbaren Begriffe,
       die man vorher hatte. Aber wenn 60 Jahre später eine Gruppe, die so
       bezeichnet wird, das nicht möchte, dann hat der Begriff nichts mehr in den
       Gesetzen oder im Sprachgebrauch verloren. Die Lebenshilfe Österreich zum
       Beispiel hat den Begriff „geistige Behinderung“ bereits aus ihrem Namen
       gestrichen.
       
       Hängt die Abwertung, die Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen
       erfahren, nicht an viel mehr als einem Begriff? 
       
       In der Tat. Der medizinische Begriff von Behinderung wurde in den letzten
       Jahrzehnten von einem menschenrechtlichen abgelöst. Aber Menschen mit
       intellektuellen Beeinträchtigungen werden immer noch viel zu oft als
       defizitäre Wesen betrachtet. Es wird viel zu viel über sie und nicht mit
       ihnen gesprochen.
       
       Wie haben Sie diese Gruppe zu Wort kommen lassen? 
       
       Mein Job ist es, ein Bindeglied zwischen Bundesregierung und
       Zivilgesellschaft zu sein. Die Teilhabeempfehlungen sind ja nichts, was
       sich der Behindertenbeauftragte Dusel ausdenkt, sondern Teil eines
       Kommunikationsprozesses. Selbstvertretungsorganisationen wie „Mensch
       zuerst“ sind da unsere ersten Ansprechpartner. Ich ziehe persönlich so
       viel Energie aus diesen Begegnungen und sie zeigen mir, dass wir gut
       beraten sind, uns auf die Expertise dieser Menschen einzulassen. Menschen
       mit intellektuellen Beeinträchtigungen haben eine ganze Menge zu sagen und
       können das auch sehr gut artikulieren, wenn sie die Zeit und die nötige
       Assistenz dafür haben.
       
       Haben Sie ein Beispiel für solch eine Begegnung? 
       
       Für den Arbeitsbereich haben wir Bildungsfachkräfte eingeladen, das ist
       eines meiner Lieblingsprojekte. Das sind Menschen, die in der Regel keinen
       Hauptschulabschluss haben, vorher in einer Werkstatt für Menschen mit
       Behinderungen gearbeitet haben und denen man immer gesagt hat, mehr schafft
       ihr sowieso nicht. Und jetzt arbeiten diese Menschen an der Hochschule Kiel
       oder Heidelberg und bilden zukünftige Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit
       Menschen mit Behinderungen aus.
       
       In den Teilhabeempfehlungen nehmen Sie die [2][Debatte um die Werkstätten
       für Menschen mit Behinderungen] auf. 2015 erteilten die Vereinten Nationen
       Deutschland eine fette Rüge, weil das noch immer für so viele Menschen der
       einzig mögliche Arbeitsplatz ist. Hat sich seitdem etwas verbessert? 
       
       Zur Zeit arbeiten ungefähr 270.000 Menschen in Werkstätten, diese Zahl hat
       sich in den letzten Jahren nur minimal verbessert. Gerade für Menschen mit
       intellektuellen Beeinträchtigungen ist die Werkstatt ein Automatismus:
       einmal Förderbereich, immer Förderbereich. Vielleicht 0,5 Prozent der
       Beschäftigten schaffen den Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen
       Arbeitsmarkt. Dabei sind Werkstätten eigentlich Einrichtungen der
       Rehabilitation.
       
       Warum glauben Sie, dass sich jetzt etwas ändern könnte? 
       
       Vor allem, weil wir einen massiven Arbeitskräftemangel haben, ist jetzt
       eine gute Gelegenheit, die Automatismen zu unterbrechen. Wir haben die
       Situation, dass Menschen nach der Schule direkt in den Bildungsbereich der
       Werkstätten kommen. Aber bildet der denn tatsächlich für den allgemeinen
       Arbeitsmarkt aus oder nicht eher für die Beschäftigung in der Werkstatt?
       Wir fordern, diesen Berufsbildungsbereich komplett aus den Werkstätten
       rauszunehmen.
       
       Wer muss das machen? 
       
       Das wäre jetzt eine Aufgabe des Arbeits- und Sozialministeriums bei der
       Reform des Werkstattrechts.
       
       Sie fordern auch einen Hochschulzugang für Menschen mit intellektuellen
       Beeinträchtigungen. 
       
       Ja, ich weiß, das geht für viele gar nicht zusammen. Aber da sollten wir
       mal in andere Länder schauen, wo Menschen mit intellektuellen
       Beeinträchtigungen durchaus Zugang zur Hochschule haben, beispielsweise
       wenn es um Kunsthochschulen geht. Wir denken, wir könnten uns über die
       Begabungen dieser Menschen ein Urteil erlauben. Viele werden da richtig
       emotional, von wegen, jetzt sollen die auch noch studieren können. Aber da
       sage ich: Macht euch mal locker und lasst uns schauen, was möglich ist.
       
       Sie haben Ihre Teilhabeempfehlungen auch an den Gesundheitsminister Karl
       Lauterbach adressiert. Was läuft schief im Gesundheitsbereich? 
       
       Mich hat es noch mal aufgerüttelt, als ich mir die Ergebnisse des
       Healthy-Athlets-Programms angeguckt habe. Da wurde der Gesundheitszustand
       auch der deutschen Athletinnen und Athleten bei den Special Olympics
       untersucht. Rund 50 Prozent hatten die falsche Sehhilfe, 30 Prozent zu
       kleine Schuhe, es gibt unentdeckte Diabetes, unentdeckten Bluthochdruck,
       große Mängel in der Zahngesundheit. Das kann doch nicht allen Ernstes unser
       Anspruch an ein modernes Gesundheitssystem sein!
       
       Viele denken bei Barrierefreiheit vor allem an die Rampe vor der Arztpraxis
       … 
       
       Die ist auch wichtig. Aber wir brauchen auch Leichte Sprache in der
       Behandlung und vor allem mehr Zeit, die sich auch in der Vergütung
       widerspiegelt. In der Aus- und Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte
       mehr lernen über Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Gerade
       für erwachsene schwerstmehrfachbehinderte Menschen brauchen wir
       flächendeckend medizinische Zentren, und wir müssen dafür sorgen, dass
       Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen Zugang zu Prävention haben
       wie alle anderen auch.
       
       Angesichts riesiger Reformvorhaben: Hat der Gesundheitsminister die Gruppe,
       über die wir grad sprechen, überhaupt auf dem Zettel? 
       
       Das Gesundheitsministerium muss nach dem Koalitionsvertrag einen
       Aktionsplan vorlegen für ein diverses, nachhaltiges, barrierefreies
       Gesundheitswesen. Das ist jetzt auch angelaufen. Natürlich kann auch der
       Gesundheitsminister keine 24 Stunden am Tag arbeiten, also ist das eine
       Frage der Priorisierung. Ich lege großen Wert darauf, dass da jetzt etwas
       passiert, und ich bin damit nicht alleine. Ich bin Teil des Drucks, der
       nötig ist, um den Staat daran zu erinnern, dass Menschen mit
       intellektuellen Beeinträchtigungen bislang nicht die gleichen Rechte haben.
       
       Teilhabeempfehlungen – das klingt auch ein bisschen nach Schublade. Woher
       nehmen Sie die Hoffnung, dass die auch fruchten? 
       
       Ich habe 2019 die ersten Teilhabeempfehlungen abgegeben und stelle jetzt
       fest, dass sich manche in Gesetzen wiederfinden – Stichwort Assistenz im
       Krankenhaus oder Einführung einer vierten Stufe der [3][Ausgleichsabgabe
       für beschäftigungspflichtige Unternehmen], die keinen einzigen Menschen mit
       Schwerbehinderung beschäftigen. Auch im Koalitionsvertrag ist in Sachen
       Teilhabe mehr verabredet worden als in der Legislatur davor. Jetzt geht es
       darum, auch zu liefern.
       
       31 Jan 2024
       
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