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       # taz.de -- Vorschlag für neuen Generalbundesanwalt: Ein beharrlicher Ermittler
       
       > Dank Jens Rommel musste sich so mancher SS-Wachmann nach Jahrzehnten doch
       > vor Gericht verantworten. Nun soll Rommel Generalbundesanwalt werden.
       
   IMG Bild: Jens Rommel ist als neuer Generalbundesanwalt vorgeschlagen
       
       berlin taz | Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den
       Bundesrichter Jens Rommel als neuen Generalbundesanwalt vorgeschlagen.
       Rommel solle die Nachfolge von [1][Peter Frank antreten, der Ende Dezember
       zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde], wie das
       Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte. Der 51-jährige Rommel ist
       seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof, seine Ernennung zum
       Generalbundesanwalt bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
       
       „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten
       Ämter, die es in unserem Rechtsstaat gibt“, erklärte Buschmann, der den
       Vorschlag nun dem Kabinett vorlegen wird. Es sei wichtig, das Amt des
       Generalbundesanwalts zügig wiederzubesetzen. „Jens Rommel ist die richtige
       Person für diese wichtige Aufgabe.“
       
       Jens Rommel ist seit 2020 Richter am Bundesgerichtshof. Zuvor leitete er
       seit 2015 die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer
       Verbrechen in Ludwigsburg. Die Institution befasst sich bis heute mit den
       Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Straftäter.
       
       Rommel, der nicht mit dem Wehrmachtsgeneral Erwin Rommel verwandt ist,
       zeichnete sich in Ludwigsburg als beharrlicher Ermittler aus. Er ging mit
       großen Engagement zu Werke, um bis dahin unentdeckte SS-Wachmänner vor
       Gericht zu bringen.
       
       ## „Jeder Wachmann war mitverantwortlich“
       
       Dabei hatte er das Glück, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 ein
       Urteil bestätigte, nach dem allein schon die aktive Anwesenheit in einem
       Lager, in dem planmäßig Morde verübt wurden, für ein Verurteilung wegen
       Beihilfe zum Mord ausreichend sein konnte. „Jeder Wachmann war
       mitverantwortlich“ [2][fasste Rommel damals in der taz das BGH-Urteil
       zusammen.]
       
       Der Gerichtshof [3][bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts
       Lüneburg], dass den Auschwitz-Kassenwart Oskar Gröning 2015 zu einer
       vierjährigen Haftstrafe verurteilt hatte. Die neue Rechtsprechung
       ermöglichte Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter, [4][die Jahrzehnte lang
       verschont geblieben waren] – weil sich kein Zeuge und kein Beweis für
       individuellen Mordtaten finden ließ.
       
       Rommel nutzte dies konsequent: Schon bald ermittelte seine Behörde bereits
       gegen acht NS-Greise, weitere Personen hatte man da schon im Visier.
       Freilich konnten nur die wenigsten Täter auch verurteilt werden – zu
       gebrechlich waren viele der Beschuldigten, als dass man sie als
       verhandlungsfähig einstufte.
       
       ## „Leidenschaft für unseren Rechtsstaat“
       
       2016 wurde der [5][ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold
       zu fünf Jahren Haft verurteilt]. Das [6][Urteil gegen Bruno D., Wachmann im
       KZ-Stutthof], erging 2020 schon nach der Berufung Rommels zum Richter am
       Bundesgerichtshof.
       
       „Egal ob bei der Verfolgung von Nazi-Verbrechen oder bei der
       strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus: Jens Rommel hat bewiesen, dass
       er über alle Eigenschaften und Fähigkeiten verfügt, die einen exzellenten
       Generalbundesanwalt ausmachen“, erklärte Buschmann: „Persönliche
       Integrität, fachliche Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Führungsstärke sowie
       Leidenschaft für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitliche Ordnung.“
       (mit afp)
       
       5 Jan 2024
       
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