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       # taz.de -- Antidiskriminierungsklausel in Berlin: Viel Lärm mit Ablenkung
       
       > Die Diskussionen über die Antidiskriminierungsklausel des Berliner
       > Kultursenators Joe Chialo lassen bislang eines aus. Es geht doch um den
       > BDS.
       
   IMG Bild: Nach Antisemitismusvorwurf: verhüllte Figurendarstellung des Kollektivs Taring Padi bei der Documenta 2022
       
       In den letzten Wochen spielte sich im Berliner Kulturbetrieb ein
       denkwürdiges Schauspiel ab. Der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU)
       hatte [1][eine Antidiskriminierungsklausel eingeführt], wenn man sich als
       Kulturmachender für Fördergelder des Berliner Senats bewerben möchte. Die
       Klausel umfasst auch ein Bekenntnis zur IHRA-Definition von Antisemitismus,
       die sich gegen israelbezogenen Antisemitismus richtet.
       
       Als einen Grund, warum man von nun an ein Bekenntnis zur IHRA-Definition
       fordere, nannte die Pressestelle der Kultursenatsverwaltung gegenüber der
       taz die Folgen der Boykottaufrufe gegen Israel. Spätestens seit der
       Documenta 2022 seien die Auswirkungen des BDS-Kulturboykotts im deutschen
       Kulturbetrieb deutlich geworden, so die Aussage. Auf der Documenta kam es
       zu offen zur Schau gestellten Antisemitismus.
       
       Es dauerte keine zwei Tage, bis ein offener Brief von Kulturmachenden
       [2][gegen die Klausel protestierte]. Eine Koalition der Freien Szene
       Berlins zog mit einem Appell nach. Die Sektion Bildende Kunst der Akademie
       der Künste bestätigte in einem eigenen Statement nochmals den Appell. Eine
       Kampagne namens „Strike Germany“ rief gar weltweit Kulturmachende dazu auf,
       deutsche Kulturinstitutionen zu bestreiken. Zwei Acts sagten daraufhin
       ihren Auftritt beim Berliner Musikfestival CTM ab.
       
       Schon im Dezember hatten Juristen in einer Stellungnahme vor einer sich
       anbahnenden [3][Institutionalisierung der IHRA] gewarnt. Alle
       Stellungnahmen nannten – wenig verblüffend – die „Jerusalem Declaration on
       Antisemitism“ als alternative bis präferierte Definition von
       Antisemitismus. Nach dieser sind Boykottbewegungen wie BDS „im Falle
       Israels“ „nicht per se antisemitisch“.
       
       BDS war kein Thema 
       
       Im Grunde war der Fall klar, nur schien das weder in den Medien noch unter
       den Verfassern und Unterzeichnern irgendwen zu interessieren. Es war fast,
       als hätte man kollektiv vergessen, um was es eigentlich gehen würde. In
       keinem der Aufrufe und Stellungnahmen war der BDS oder seine Ideologie ein
       Thema. Und auch nicht in den Zeitungsartikeln über die Klausel und den
       Protest.
       
       Stattdessen hatten die IHRA-Kritiker Angst vor Dingen wie
       „Gesinnungsprüfung“, fürchteten sich vor „Rechtsunsicherheit“ und der
       „Einschränkung von Kunst- und Meinungsfreiheit“. Sie bemängelten, dass die
       IHRA-Definition nie dazu gedacht gewesen war, rechtsverbindlich zu werden,
       und warnten vor „missbräuchlichen Antisemitismusvorwürfen“. Die Argumente
       in den Stellungnahmen ähnelten sich.
       
       Lediglich der Streikaufruf fiel ein wenig aus der Reihe, der besonders
       aufdringlich, aber auch besonders absurd war. In teilweise großen roten,
       grünen und weißen Buchstaben ist dieser auf der Website der Kampagne vor
       schwarzem Hintergrund abgebildet, in den Farben Palästinas. Wegen ihrer
       „McCarthy-Politik“ solle man deutsche Kulturinstitutionen boykottieren,
       heißt es dort. Lieber gar nicht als mit Bekenntnis gegen israelbezogenen
       Antisemitismus.
       
       Auf Nachfrage der taz, dass es bei der Berliner Antisemitismusklausel um
       BDS gehen würde, antworteten dann immerhin ein paar Unterzeichner des gegen
       die Klausel gerichteten offenen Briefs. Den BDS erwähnten sie trotzdem
       nicht.
       
       Lediglich der Rechtsanwalt Jerzy Montag, der ein Statement von Juristen auf
       Verfassungsblog mitverfasst hatte, meinte, dass ein Bekenntnis zur
       Verhinderung von Boykotten israelischer Künstlerinnen und Künstler
       „ungeeignet“ sei. Wie man israelbezogenen Antisemitismus dann bekämpfen
       solle, wollte auf Nachfrage der taz niemand sagen.
       
       Politischer Akt der „Freimütigkeit“ 
       
       Die Debatte streift – abgesehen von dem eher wahnsinnigen Streikaufruf –
       ein Grundproblem der jüngst inflationär verfassten offenen Briefe und
       Stellungnahmen. Am Donnerstag im Literaturhaus Berlin erklärte eine
       Wissenschaftlerin auf einer Veranstaltung zum Thema offener Brief, dass
       dieser nicht für einen Dialog auf Augenhöhe gedacht sei.
       
       Eine solche öffentliche Äußerung erwarte keine Antwort. Es ginge vielmehr
       um den politischen Akt der „Freimütigkeit“, wie sie erklärte. Der späte
       Michel Foucault feierte das als „Parrhesia“, was so viel wie „offene Rede“
       bedeutet.
       
       In der Antike, aus [4][deren Philosophie Foucault] den Begriff nahm, hatte
       die Parrhesia klare Grenzen. Sie konnte nur im attischen Demokratiezirkus
       oder im Theater angewandt werden. Zudem war sie Teil der griechischen
       Schüler-Lehrer-Beziehung. Um sich weiterzuentwickeln, war es für den
       Schüler unbedingt notwendig, sich freimütig zu äußeren. Nur so konnte ihn
       der Lehrer zurechtweisen und kritisieren.
       
       Selbstvergewisserung des Redners 
       
       Das Konzept der Freimütigkeit ist also Teil eines dramatischen Spieles.
       Hierbei geht es vielmehr um die Selbstvergewisserung und Bestätigung des
       Redners als um das, was er genau sagt.
       
       Als solches Spiel versteht man die jüngsten Statements und Briefe schon
       eher. Denn keiner der Texte kann präzise benennen, was die schrecklichen
       Verwerfungen sein sollen, die ein Bekenntnis gegen israelbezogenen
       Antisemitismus mit sich bringen soll. Warum es überhaupt ein Problem ist,
       dass der deutsche Staat keine Personen fördern möchte, die einen
       demokratischen Staat wie Israel delegitimieren wollen, blieb sogar auf
       Nachfrage unbeantwortet.
       
       Die antisemitische Ideologie, die Gruppen wie BDS verbreiten, und deren
       Forderung nach der Abschaffung Israels finden bei den Kritikern der
       IHRA-Definition keine Beachtung. Auch dass es so etwas wie eine
       IHRA-Klausel überhaupt nicht bräuchte, wenn es nicht eine Form der
       Israelkritik gäbe, die den demokratischen Rahmen verlässt, blieb unerwähnt.
       
       Besonders grotesk ist aber dies: Die Klausel soll anscheinend überhaupt
       keine Konsequenzen haben. Das war das, was man sich als deren Befürworter
       mindestens erhofft hatte. Dass sie verhindern könne, Künstler, die
       antisemitische Kunstwerke zu verantworten hatten, erhielten [5][hiernach
       nicht auch noch Gastprofessuren.] Genau das aber war nach der Documenta
       geschehen.
       
       Bewirken kann das die Klausel anscheinend nicht. Sie soll lediglich
       „sensibilisieren“, so die Kultursenatsverwaltung. Das führte das Schauspiel
       um ihre Einführung vollends ad absurdum.
       
       16 Jan 2024
       
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