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       # taz.de -- Autos in den Innenstädten: Parkraum für Lieferdienste
       
       > Private Autos dürfen „für lau“ öffentlichen Raum zuparken. Höchste Zeit,
       > dass die Autos von Vereinen und Gewerbetreibenden Vorrechte bekommen.
       
   IMG Bild: Autos zu parken ist ziemlich billig in Deutschland, das muss sich ändern
       
       Wer darf eigentlich wann, warum und wo im öffentlichen Raum parken? Eine
       Frage, die kaum gestellt wird, weil ja eigentlich alles klar scheint:
       natürlich die Anwohnenden! Doch der Berliner Bezirk
       Friedrichshain-Kreuzberg hat erforschen lassen, wie oft Verkehrsmittel
       tatsächlich genutzt werden. Das private Auto der Anwohnenden ist
       beispielsweise [1][im Kreuzberger Graefekiez] nur noch an 8 Prozent der
       täglich zurückgelegten Wege beteiligt, Rad und Füße dominieren mit mehr als
       80 Prozent. Das eigene Fahrzeug wird von sehr vielen mehr als eine
       Mobilitätsreserve betrachtet. Die gefahrenen Kilometer sinken, die
       Stehzeiten werden immer länger, und wenn gefahren wird, sitzen im Schnitt
       nur noch 1,1 Personen im Fahrzeug.
       
       Der Bezirk beschloss daraufhin, Parkflächen umzuwidmen und mehr Lade- und
       Lieferzonen einzurichten. Sie sollten den Parkdruck für das liefernde
       Gewerbe mindern und für die wachsende Zahl der Kurier-, Eil- und
       Paketdienste Abstellflächen bereitstellen, damit diese nicht in der zweiten
       Reihe parken müssen. Doch diese werden wie überall gnadenlos zugeparkt – in
       der Regel von privaten Pkws. Es gibt nicht genug Parkplätze für alle, und
       das lässt neue Fragen entstehen: [2][Warum sollte ein privates Auto mit
       exklusivem Zugang für eine Person mehr als 23 Stunden öffentlichen Raum
       blockieren], während die Lieferdienste und Gewerbetreibenden ein Viertel
       beliefern und versorgen und dazu Fahrspuren oder Ausfahrten blockieren
       müssen?
       
       Seit dem Bremer „Laternenparker-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts aus
       dem Jahr 1966 ist höchstrichterlich klargestellt: Der öffentliche Raum darf
       für private Kfz als Abstellraum genutzt werden. Das Gericht stellte fest,
       dass es offenkundig der Wille des Staates ist, möglichst viele Autos auf
       der Straße zu haben – und die brauchen bekanntlich Platz. Die Kommunen
       können bei nachgewiesenem hohen Parkdruck Einschränkungen des Parkens
       anordnen und den Parkraum auch bepreisen – mittlerweile sogar bis zu einer
       Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, und das sind rund 3.500 Euro pro
       Jahr.
       
       Davon sind Deutschlands Kommunen aber noch weit entfernt. Das Abstellen
       eines Fahrzeugs kostet pro Stunde in Frankfurt (Oder) oder Koblenz weniger
       als 1 Euro, in den teuersten Städten wie Düsseldorf oder Stuttgart immerhin
       schon 4,50 Euro. Besonders im Fokus der Kommunalpolitik bleiben die
       Anwohnenden. Hier sind die Kommunen großzügig. Um ein ganzes Jahr im
       eigenen Wohnquartier parken zu können, [3][verlangt beispielsweise das Land
       Berlin gerade einmal 10,20 Euro], andere Städte allerdings schon 100 Euro.
       
       Das Recht, die Gebühren festzusetzen und damit eine erhebliche
       Lenkungswirkung zu erreichen, steht allein – in Absprache mit den Ländern –
       den Kommunen zu. Bislang traut sich hier aber keine richtig heran, denn wer
       möchte gern Wahlen verlieren. Lieber verzichtet man auf eine Tempo-30-Zone
       oder einen Fahrradweg wie jüngst in Hannover. Dafür hätte man Stellflächen
       reduzieren müssen.
       
       Aber langsam ändert sich etwas. Denn die Innenstädte veröden. Die Pandemie
       hat eine Tendenz beschleunigt, die bereits vorher existierte:
       Demografischer Wandel und Digitalisierung verstärken den Rückzug ins
       Private. Der öffentliche Raum verliert an Bedeutung, der Einzelhandel, aber
       auch die Gastronomie und Kultur leiden. Um Innenstadträume wieder zu
       revitalisieren, beginnt auch ein neues Denken über das Anwohnerparken. Denn
       alles, was gewerblich unterwegs ist, hat beim Parken auf öffentlichen
       Flächen keine wirkliche Chance: Nur das Be- und Entladen ist erlaubt, und
       das nur für 3 Minuten.
       
       ## Flächen für Carsharing, immerhin
       
       Zwar wird immer wieder das längere Verweilen geduldet, und es gibt auch den
       „Handwerkerausweis“, mit dem das längere Abstellen von Gewerbefahrzeugen
       geduldet wird. Und es ist gelungen, im Carsharing-Gesetz festzulegen, dass
       die Länder den Kommunen die Option gewähren können, Flächen für Carsharing
       im öffentlichen Raum einzurichten.
       
       Was passiert mit Autos, die Vereine, gemeinnützige Initiativen,
       Wohlfahrtsverbände oder Gewerbetreibende im Viertel benötigen? Die für die
       Lebendigkeit der Stadt sorgen, die dazu beitragen, dass der Kiez lebenswert
       ist, dass Arbeitsplätze und Kulturangebote erhalten bleiben? Für diese gibt
       es, noch mal, keine legalen kostenlosen Möglichkeiten, auf öffentlichen
       Flächen Fahrzeuge abzustellen. Die Straßenverkehrsordnung kennt keine
       Privilegien innerhalb des motorisierten Verkehrs, außer natürlich für die
       Anwohnenden, die dürfen immer parken. Große Privilegien gibt es nur in
       Bezug auf die zu Fuß Gehenden und die Radfahrenden, die sich dem
       „fließenden Verkehr“ unterzuordnen haben.
       
       ## Modell Quartiersparken
       
       Während der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg mit zugeparkten Lade- und
       Lieferzonen kämpft, ist es das Verdienst Hamburgs, mit der Idee des
       „Quartiersparken“ einen neuen Denkansatz in die Debatte eingeführt zu
       haben. Die Idee dahinter ist, dass der öffentliche Raum für die Anlässe
       geöffnet wird, die für die Entwicklung eines Viertels notwendig und die
       bislang von privaten Fahrzeugen blockiert sind. In den geplanten Änderungen
       der Straßenverkehrsordnung war eine Experimentierklausel für solche
       Versuche noch formuliert worden.
       
       Leider ist die bereits vom Bundestag verabschiedete Novelle im Bundesrat
       Ende November 2023 abgelehnt worden. Damit bleiben alle Veränderungen im
       öffentlichen Raum blockiert. Aber die Debatte wird sich nicht aufhalten
       lassen. Das Recht auf einen privaten Stellplatz im öffentlichen Raum ist
       schlicht aus der Zeit gefallen und nicht zukunftstauglich. Wenn kein Bäcker
       mehr da ist, es kein Theater, kein Kino, es kein gar nichts mehr gibt, nur
       überall Leerstände und dazu noch eine unerträgliche Hitze und mächtige
       Überschwemmungen kommen, aber das eigene Auto vor der Tür stehen darf: Sind
       das noch lebenswerte Städte?
       
       8 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Anke Borcherding
   DIR Andreas Knie
       
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