# taz.de -- Klage gegen neues BKA-Gesetz: Karlsruhe wird Gesetz beanstanden
> Bürgerrechtler:innen rügen Schlampereien im Gesetz über das
> Bundeskriminalamt. Innenministerin Nancy Faeser warnt vor schärferen
> Anforderungen.
IMG Bild: Nancy Faeser wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung
Karlsruhe taz | Der Bundestag muss wohl das Gesetz des Bundeskriminalamt
(BKA) nachbessern. Das zeichnete sich an diesem Mittwoch nach einer
mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ab. Geklagt hatten zwei
Strafverteidigerinnen, zwei Fußballfans und ein bayerischer Kommunist. Die
Klage wurde von der [1][Gesellschaft für Freiheitsrechte] (GFF)
koordiniert, die auf Verfassungsklagen spezialisiert ist.
Zumindest an einem Punkt wird die Klage gegen das 2017 neu gefasste
BKA-Gesetz erfolgreich sein. Der Bundestag hatte damals ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 2016 umzusetzen, in dem zahlreiche
rechtsstaatliche Nachbesserungen am BKA-Gesetz gefordert wurden.
Mit dieser Umsetzung war die GFF auch weitgehend zufrieden. Nur an einer
Stelle sei dem Gesetzgeber ein „Missgeschick“ passiert, so GFF-Anwalt Bijan
Moini, weshalb [2][Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen] viel zu sehr
überwacht werden können.
Auch Rechtsprofessor Matthias Rossi, der Vertreter der Bundesregierung,
bezeichnete die Formulierung als „nicht glücklich“. Man könne die Norm aber
einschränkend auslegen. Damit wird die Bundesregierung aber wohl nicht
durchkommen. „Bei eingriffsintensiven Maßnahmen, wie der langfristigen
Observation, sind die Anforderungen an die [3][Normenklarheit] besonders
hoch“, sagte die federführende Verfassungsrichterin Ines Härtel.
## Kritik an erleichtertem Datenaustausch
Der zweite Teil der Verhandlung betraf die geplante neue IT-Infrastruktur
der deutschen Polizei, die ebenfalls bereits 2017 im BKA-Gesetz geregelt
wurde. Daten sollen künftig nicht mehr in getrennten Datenbanken
gespeichert werden, sondern in einer großen gemeinsamen Datenplattform von
Bund und Ländern. Dies soll den Datenaustausch erleichtern. Innenministerin
Nancy Faeser (SPD) bezeichnete dies in Karlsruhe als eine „Lehre aus dem
[4][NSU-Terror]“.
Die GFF hält die Regelungen aber für „dünn, widersprüchlich und zu
unbestimmt“, wie Rechtsprofessor Matthias Bäcker sagte. Konkret wurde eine
Regelung angegriffen, die die Weiterspeicherung der Daten von Verurteilten,
Beschuldigten und Verdächtigen regelt. Aus den Fragen der Richter ergab
sich, dass auch sie die gesetzliche Regelung für unverständlich und zu
unbestimmt halten.
Innenministerin Faeser warnte das Gericht jedoch vor einem weiteren Urteil,
das schärfere Anforderungen an das BKA stellt. Schon heute bekomme man die
meisten Terrorhinweise aus dem Ausland, weil die Sicherheitsbehörden dort
nicht so streng reguliert seien.
20 Dec 2023
## LINKS
DIR [1] /Juristin-Sarah-Lincoln/!5959796
DIR [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-urteil-1-bvr-1215-07-antiterrordatei-nachrichtendienst-polizei-trennungsprinzip/
DIR [3] https://www.juraforum.de/lexikon/rechtssicherheit
DIR [4] /Nationalsozialistischer-Untergrund-NSU/!t5020499
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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