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       # taz.de -- Klage gegen neues BKA-Gesetz: Karlsruhe wird Gesetz beanstanden
       
       > Bürgerrechtler:innen rügen Schlampereien im Gesetz über das
       > Bundeskriminalamt. Innenministerin Nancy Faeser warnt vor schärferen
       > Anforderungen.
       
   IMG Bild: Nancy Faeser wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung
       
       Karlsruhe taz | Der Bundestag muss wohl das Gesetz des Bundeskriminalamt
       (BKA) nachbessern. Das zeichnete sich an diesem Mittwoch nach einer
       mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ab. Geklagt hatten zwei
       Strafverteidigerinnen, zwei Fußballfans und ein bayerischer Kommunist. Die
       Klage wurde von der [1][Gesellschaft für Freiheitsrechte] (GFF)
       koordiniert, die auf Verfassungsklagen spezialisiert ist.
       
       Zumindest an einem Punkt wird die Klage gegen das 2017 neu gefasste
       BKA-Gesetz erfolgreich sein. Der Bundestag hatte damals ein Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts von 2016 umzusetzen, in dem zahlreiche
       rechtsstaatliche Nachbesserungen am BKA-Gesetz gefordert wurden.
       
       Mit dieser Umsetzung war die GFF auch weitgehend zufrieden. Nur an einer
       Stelle sei dem Gesetzgeber ein „Missgeschick“ passiert, so GFF-Anwalt Bijan
       Moini, weshalb [2][Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen] viel zu sehr
       überwacht werden können.
       
       Auch Rechtsprofessor Matthias Rossi, der Vertreter der Bundesregierung,
       bezeichnete die Formulierung als „nicht glücklich“. Man könne die Norm aber
       einschränkend auslegen. Damit wird die Bundesregierung aber wohl nicht
       durchkommen. „Bei eingriffsintensiven Maßnahmen, wie der langfristigen
       Observation, sind die Anforderungen an die [3][Normenklarheit] besonders
       hoch“, sagte die federführende Verfassungsrichterin Ines Härtel.
       
       ## Kritik an erleichtertem Datenaustausch
       
       Der zweite Teil der Verhandlung betraf die geplante neue IT-Infrastruktur
       der deutschen Polizei, die ebenfalls bereits 2017 im BKA-Gesetz geregelt
       wurde. Daten sollen künftig nicht mehr in getrennten Datenbanken
       gespeichert werden, sondern in einer großen gemeinsamen Datenplattform von
       Bund und Ländern. Dies soll den Datenaustausch erleichtern. Innenministerin
       Nancy Faeser (SPD) bezeichnete dies in Karlsruhe als eine „Lehre aus dem
       [4][NSU-Terror]“.
       
       Die GFF hält die Regelungen aber für „dünn, widersprüchlich und zu
       unbestimmt“, wie Rechtsprofessor Matthias Bäcker sagte. Konkret wurde eine
       Regelung angegriffen, die die Weiterspeicherung der Daten von Verurteilten,
       Beschuldigten und Verdächtigen regelt. Aus den Fragen der Richter ergab
       sich, dass auch sie die gesetzliche Regelung für unverständlich und zu
       unbestimmt halten.
       
       Innenministerin Faeser warnte das Gericht jedoch vor einem weiteren Urteil,
       das schärfere Anforderungen an das BKA stellt. Schon heute bekomme man die
       meisten Terrorhinweise aus dem Ausland, weil die Sicherheitsbehörden dort
       nicht so streng reguliert seien.
       
       20 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Juristin-Sarah-Lincoln/!5959796
   DIR [2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-urteil-1-bvr-1215-07-antiterrordatei-nachrichtendienst-polizei-trennungsprinzip/
   DIR [3] https://www.juraforum.de/lexikon/rechtssicherheit
   DIR [4] /Nationalsozialistischer-Untergrund-NSU/!t5020499
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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