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       # taz.de -- Meinungen zur Kindergrundsicherung: „Damit verschärft man Probleme“
       
       > Verbände kritisieren die geplante Kindergrundsicherung. Zwei Meinungen
       > von Pro Asyl und vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
       
   IMG Bild: Für Alleinerziehende bringt die geplante Kinder-Grundsicherung deutliche Verschlechterungen
       
       Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Doch noch immer
       ist das „größte sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung“ nicht
       beschlossene Sache – und noch immer gibt es Kritik am geplanten Gesetz. Was
       geplant ist, wer profitiert und wer nicht, haben wir in einem FAQ
       zusammengefasst. An dieser Stelle beurteilen zwei Vertreterinnen von
       Betroffenenverbänden das Projekt.
       
       Miriam Hoheisel ist Bundesgeschäftsführerin des [1][Verbands
       alleinerziehender Mütter und Väter VAMV]
       
       Alleinerziehende sind mit 42 Prozent die am stärksten von Armut betroffene
       Familienform. Für sie ist die Kindergrundsicherung so, wie sie geplant ist,
       nicht tragbar. Zum einen gibt es keine substantielle Erhöhung des
       Existenzminimums. Zudem ist für Alleinerziehende nicht nur das Wieviel,
       sondern auch das Wie entscheidend. Und da gibt es für manche zwar kleine
       Verbesserungen – für andere aber gleichzeitig deutliche Verschlechterungen.
       Das darf nicht sein.
       
       Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sollen als Kindeseinkommen zu 45 Prozent
       auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung angerechnet werden. Sofern
       Kinder von Alleinerziehenden im Bürgergeld eines von beidem bekommen, wird
       für sie mit der Kindergrundsicherung ein Plus entstehen. Positiv ist auch,
       dass dieses zusätzliche Geld nicht für den Bedarf der Eltern verwendet
       werden muss, sondern für die Kinder selbst bleiben kann.
       
       Aber durch die Hintertür soll das Gesetz Verschlechterungen bringen, die
       das teilweise wieder zunichte machen. Wenn man zum Beispiel
       Kindergrundsicherung und Wohngeld zusammendenkt, führt das in manchen
       Fällen keineswegs zu Verbesserungen, sondern kann zu tatsächlichen
       Verlusten in der Haushaltskasse führen. Zum zweiten kritisieren wir, dass
       für alle Kinder, die jetzt den Kinderzuschlag bekommen, in der
       Kindergrundsicherung für Umgang mit dem anderen Elternteil tageweise
       Leistungen gekürzt werden sollen. Alleinerziehenden werden dadurch Mittel
       fehlen, ihr Kind zu versorgen.
       
       Und schließlich kritisieren wir die Einschränkung des
       Unterhaltsvorschusses. Um Erwerbsanreize für Alleinerziehende zu schaffen,
       sollen Einkommensgrenzen für Eltern von Jugendlichen auf Grundschulkinder
       übertragen werden. Das ist der reinste Hohn. Alleinerziehende brauchen
       keine Erwerbsanreize, [2][sondern gesellschaftliche Rahmenbedingungen],
       damit sie arbeiten können: bedarfsgerechte Kinderbetreuung und ein
       garantiertes Recht auf Brückenteilzeit zum Beispiel. Damit löst man keine
       strukturellen Probleme, man verschärft sie. Damit die Kindergrundsicherung
       für uns überhaupt tragbar ist, müssen diese Verschlechterungen gegenüber
       dem Status quo wieder zurückgenommen werden.
       
       Andrea Kothen ist Referentin bei Pro Asyl 
       
       Geflüchtete Kinder sind und bleiben aus dem System ausgeschlossen: Die
       kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergelds und der Sozialhilfe sind
       künftig zwar Teil der Kindergrundsicherung. Die kinderspezifischen Sätze
       des Asylbewerberleistungsgesetzes sind es jedoch nicht.
       
       Für geflüchtete Kinder bedeutet die Kindergrundsicherung sogar eine
       Verschlechterung. Denn der seit Juli 2022 gewährte Sofortzuschlag von 20
       Euro monatlich fällt für sie – anders als für andere Kinder – künftig weg.
       
       Schon jetzt werden bei geflüchteten Kindern sowohl Menschenwürde als auch
       der Grundsatz der Gleichbehandlung unterlaufen. Ihre Leistungen liegen
       unterhalb des Existenzminimums. Die [3][UN-Kinderrechtskonvention]
       verbietet die Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und
       Aufenthaltsstatus – eigentlich. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des
       Asylbewerberleistungsgesetzes mehrfach für verfassungswidrig erklärt.
       
       Deshalb hat auch die Ampel im Koalitionsvertrag bekräftigt,das
       Asylbewerberleistungsgesetz überarbeiten zu wollen: „Jedes Kind soll die
       gleichen Chancen unabhängig von Herkunft haben, minderjährige Kinder sind
       von Leistungseinschränkungen ausgenommen“ – das steht im Koalitionsvertrag.
       Die Kindergrundsicherung müsste also genau die beschriebenen Missstände
       korrigieren, sie müsste eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein.
       Aber aller Voraussicht nach wird das Gegenteil der Fall sein: Sie wird den
       Ausschluss der allerärmsten Kinder in diesem Land aus dem System wohl aktiv
       fortsetzen.
       
       Protokolle aufgezeichnet von Patricia Hecht
       
       23 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://vamv.de/de/
   DIR [2] /Verbandschefin-ueber-Alleinerziehende/!5793830
   DIR [3] https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Patricia Hecht
       
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