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       # taz.de -- Eurowings fordert Schadensersatz: 740.000 Euro von Klimaaktivisten
       
       > Die Letzte Generation blockierte mehrere Flughäfen. Jetzt fordert die
       > Lufthansa-Tochter Eurowings happige Summen von Aktivisten.
       
   IMG Bild: Möglicherweise teurer Protest in Hamburg: Aktion der Letzten Generation im Juli
       
       Berlin afp | Die Lufthansa-Tochter Eurowings fordert einem Bericht der Bild
       am Sonntag (Bams) zufolge 740.000 Euro [1][Schadensersatz von
       Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation] wegen deren Protestaktionen
       an deutschen Flughäfen. Wie die Bams berichtet, geht es um Störaktionen an
       den Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und [2][Berlin].
       
       Dem Bericht zufolge waren nach Lufthansa-Angaben allein in Hamburg von
       einer [3][Protestaktion] am vergangenen 13. Juli 57 Flüge der
       Lufthansa-Gruppe mit 8.500 Passagieren betroffen, für den dortigen Vorfall
       mache die Lufthansa 400.000 Euro Schaden geltend. Zehn Beschuldigten würden
       mit Blick auf die Hamburger Proteste die Aufforderungsschreiben zur Zahlung
       zugestellt.
       
       Schadensersatz fordert die Lufthansa der Bams zufolge auch für
       Protestaktionen am Flughafen Düsseldorf am gleichen Tag mit 24 betroffenen
       Flügen – sowie für eine Aktion im November 2022 am Hauptstadtflughafen
       Berlin-Brandenburg mit 35 betroffenen Flügen. Für die Aktion in Düsseldorf
       gehe es um 220.000 Euro Schadensersatz. Für den Protest am Berliner
       Flughafen sollen sechs Beschuldigte bereits die Aufforderungen zur Zahlung
       in Höhe von 120.000 Euro bekommen haben.
       
       Wie die Bams weiter schreibt, kündigte Bundesverkehrsminister Volker
       Wissing (FDP) angesichts der Proteste eine Verschärfung des
       Luftsicherheitsgesetzes an, die „schnellstmöglich“ kommen solle. Er sei
       sich hierüber mit Justizminister Marco Buschmann (ebenfalls FDP) einig,
       sagte Wissing der Bams. „Blockaden von Flughäfen mit dem Ziel, die dortigen
       Abläufe zu stören, überschreiten bei weitem die Grenzen des legitimen
       Protests. Das sind auch keine Bagatelldelikte“, sagte Wissing.
       
       18 Dec 2023
       
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