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       # taz.de -- Neue Gesetze im neuen Jahr: Was ändert sich 2024?
       
       > So einiges für Bürgergeldbeziehende, Familien und Rentner:innen. Im
       > Restaurant könnte es teurer werden, Cannabis wird legal.
       
   IMG Bild: Warten auf mehr Bürgergeld: Blick ins Jobcenter Berlin-Wedding
       
       🐾 [1][Bürgergeld]
       
       🐾 [2][Kinderzuschlag]
       
       🐾 [3][Mindestlohn]
       
       🐾 [4][Fachkräfte aus dem Ausland]
       
       🐾 [5][Rente wegen Erwerbsminderung]
       
       🐾 [6][Sozialabgaben]
       
       🐾 [7][Freibeträge]
       
       🐾 [8][Elterngeld]
       
       🐾 [9][Pflegegeld und Brustkrebsvorsorge]
       
       🐾 [10][E-Rezept]
       
       🐾 [11][Cannabis]
       
       🐾 [12][Mehrwertsteuer beim Restaurantbesuch]
       
       🐾 [13][Gebäudeenergiegesetz]
       
       Die Regelsätze im [14][Bürgergeld] steigen ab dem 1. Januar um 61 Euro im
       Monat, das sind 12 Prozent mehr. Alleinstehende und alleinerziehende
       Leistungsberechtigte bekommen dann 563 Euro im Monat. Die Regelsätze für
       Menschen in Lebenspartnerschaften und für Kinder steigen entsprechend.
       Diese Steigerungen gelten auch für die Regelsätze der Grundsicherung im
       Alter und bei Erwerbsminderung, die denen im Bürgergeld entsprechen.
       
       Bürgergeldbeziehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht
       sind, erhalten ab 1. Januar einen geringeren Regelsatz, wenn die
       Betreibenden sowohl die Verpflegung als auch die Haushaltsenergie der
       Bewohner:innen finanzieren. Dann kann der Anteil aus dem Regelsatz für
       Ernährung und Strom nämlich direkt an den Betreibenden der Unterkunft
       gehen. Bewohner:innen mit Bürgergeldbezug könnten dann einen um mehr
       als 180 Euro gekürzten Regelsatz bekommen. Dies dürfte unter anderem
       Ukrainer:innen und andere anerkannte Geflüchtete betreffen.
       
       🐾 
       
       Auch der maximale [15][Kinderzuschlag] für Eltern mit geringen Einkommen
       steigt von 250 auf 292 Euro im Monat pro Kind.
       
       Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 12 auf
       12,41 Euro brutto in der Stunde. Mit der Zunahme des Mindestlohns steigt ab
       1. Januar 2024 auch die Entgeltgrenze für eine sogenannte geringfügige
       Beschäftigung („Minijob“) ohne Sozialversicherungspflicht von 520 Euro auf
       dann 538 Euro im Monat.
       
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       Der Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland wird durch das
       Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert. Ab März 2024 können Personen aus
       diesen Drittstaaten, die einen im Ausland staatlich anerkannten
       Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung haben und über
       mehrere Jahre berufspraktischer Erfahrung verfügen, zu Arbeitgebenden in
       Deutschland einreisen. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation in
       Deutschland ist damit nicht mehr erforderlich. Ausgenommen sind
       reglementierte Berufe, etwa im Gesundheitsbereich.
       
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       Neues gibt es auch zur [16][Rente wegen Erwerbsminderung]. Wer diese
       bereits vor dem Jahre 2019 bezog, erhält ab Juli 2024 einen pauschalen
       Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent auf die Rente. Dieser Zuschlag soll
       die Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand, die in früheren
       Reformen nicht berücksichtigt wurden, besserstellen. Laut
       Bundesarbeitsministerium sollen davon 3 Millionen Rentner:innen
       profitieren.
       
       🐾 
       
       Viele mit einem höheren Einkommen werden ab dem 1. Januar 2024 höhere
       Sozialabgaben leisten müssen, denn in der Renten-, Arbeitslosen- und
       Krankenversicherung steigen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Dies
       sind die Höchstgrenzen an Bruttoeinkommen, auf die man Sozialbeiträge
       entrichten muss. Ab dem Jahre 2024 muss man dann als Gutverdiener:in in
       der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Einkommen oder
       Einkommensanteil von 5.175 Euro brutto im Monat Beiträge für die
       gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
       
       In der Rentenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls
       steigen, auf 7.550 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost). Für die
       höheren Einzahlungen erwirbt man dann aber auch mehr Rentenansprüche.
       
       🐾 
       
       Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2024 für Ledige auf
       voraussichtlich 11.784 Euro, für Verheiratete auf das Doppelte. Dieses
       Existenzminimum wird steuerlich nicht angetastet. Mit dem Grundfreibetrag
       steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag auf dann voraussichtlich 6.612
       Euro, die der elterliche Haushalt pro Kind steuerlich geltend machen kann.
       
       Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist bei höheren Einkommen
       meist höher, als wenn man alternativ das Kindergeld in Anspruch nähme, das
       grundsätzlich allen Eltern zusteht. Das Kindergeld beträgt 2024 wie bisher
       schon 250 Euro im Monat für jedes Kind.
       
       🐾 
       
       Das Elterngeld für Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen, wird
       nur noch bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 175.000 Euro im Jahr
       gewährt.
       
       Bei getrennten Eltern steigt der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer
       Tabelle, den Unterhaltsverpflichtete in der Regel zahlen müssen. Für Kinder
       bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Unterhalt dann 480 Euro statt wie bisher
       437 Euro im Monat. Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren
       2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor Corona war diese
       Zahl niedriger und wurde dann während der Epidemie erhöht.
       
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       Das Pflegegeld und die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege werden
       ab 1. Januar um 5 Prozent erhöht, das sind dann monatlich 16 bis 45 Euro
       mehr an Pflegegeld. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch
       auf Pflegeunterstützungsgeld für 10 Arbeitstage. Die Pflegekasse übernimmt
       ab 1. Januar 2024 im ersten Jahr einer Heimunterbringung 15 Prozent des
       pflegebedingten Eigenanteils, die Zuschüsse steigen mit der
       Aufenthaltsdauer. Allerdings ist dies nicht der gesamte Eigenanteil, der
       ja noch aus Investitions-, Wohn- und Essenskosten besteht. Daher kann der
       Zuschuss aus der Pflegekasse etwa im ersten Jahr bei 180 Euro im Monat
       liegen, wobei der gesamte Eigenanteil der Bewohner:in aber 2.500 Euro
       beträgt.
       
       Die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsfrüherkennung für
       gesetzlich Versicherte, das Mammographie-Screening, wird ab Juli 2024 von
       69 auf 75 Jahre angehoben.
       
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       Das E-Rezept, das elektronische Rezept, wird ab dem 1. Januar
       verpflichtend. Ärzt:innen müssen das E-Rezept ausstellen,
       Patient:innen können das Rezept dann per Stecken der elektronischen
       Gesundheitskarte in der Apotheke, per App oder immer noch mittels eines
       ausgedruckten Papiers einlösen.
       
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       Zum 1. April soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum
       beziehungsweise von 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Der Beschluss des
       Bundestags zu diesen Plänen steht allerdings noch aus.
       
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       2024 könnte der Restaurantbesuch teurer werden. Denn in der Gastronomie
       gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent
       statt der 7 Prozent zu Coronazeiten.
       
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       Das breit diskutierte Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Die
       Neuregelung schreibt künftig beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese
       die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren
       müssen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen aber noch bis Ende 2044
       betrieben werden. (mit dpa)
       
       31 Dec 2023
       
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